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Tätigkeitsbericht der Sächsischen Landesärztekammer 2001

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Berufspolitik<br />

For<strong>der</strong>ungen und Interessen <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

im Kontext mit <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde (zum Beispiel Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung bei drohendem<br />

Approbationsentzug).<br />

3. In Abstimmung mit <strong>der</strong> ständigen Konferenz „zur Beratung<br />

<strong>der</strong> Berufsordnung für die Deutschen Ärzte“ Analyse <strong>der</strong><br />

Entscheidungen <strong>der</strong> deutschen Rechtsorgane im Spannungsfeld<br />

interessengerechter und sachangemessener Information<br />

<strong>der</strong> Patienten auf <strong>der</strong> einen Seite und <strong>der</strong> Vermeidung einer<br />

dem Selbstverständnis des Arztes zuwi<strong>der</strong>laufen<strong>der</strong> Kommerzialisierung<br />

des Arztberufes auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite.<br />

zu 1.<br />

Große Teile <strong>der</strong> Ärzteschaft werden durch die aktuellen Rechtsprechungen<br />

in <strong>der</strong> Auffassung gestärkt, dass die interessengerechte<br />

und sachangemessene Information <strong>der</strong> Patienten<br />

durch Vorschriften <strong>der</strong> ärztlichen Berufsordnung in keiner<br />

Weise begrenzt o<strong>der</strong> gar behin<strong>der</strong>t werden sollte, auch wenn<br />

an<strong>der</strong>e Teile <strong>der</strong> Ärzteschaft in dieser Lockerung bereits eine<br />

Gefährdung des ärztlichen Berufes hin zu einer Kommerzialisierung,<br />

o<strong>der</strong> dies gar als Beeinträchtigung <strong>der</strong> Interessen<br />

einzelner Kollegen empfinden. In diesem Grenzgebiet <strong>der</strong><br />

Interessen hatte sich <strong>der</strong> Ausschuss mit mehreren Anfragen,<br />

auch Nachfragen und Wi<strong>der</strong>sprüchen von Rechtsanwälten<br />

auseinan<strong>der</strong> zu setzen.<br />

Wie groß <strong>der</strong> Spannungsbogen <strong>der</strong> einzelnen Arztgruppen in<br />

ihren Auffassungen auseinan<strong>der</strong> liegen kann, wird am Beispiel<br />

<strong>der</strong> Führungsfähigkeit von Schwerpunktpraxen für Diabetes<br />

deutlich: Es wird zu akzeptieren sein, dass sich <strong>der</strong> Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Landesärztekammer</strong> dafür entschied, diese<br />

Führungsfähigkeit im Interesse <strong>der</strong> sachangemessenen Information<br />

<strong>der</strong> Patienten zuzulassen, auch wenn im Ausschuss auf<br />

ein Veto <strong>der</strong> allgemeinärztlichen Hausärzte hin diese<br />

Empfehlung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berufsordnung zunächst nicht<br />

erfolgte.<br />

zu 2.<br />

Der Vorsitzende des Ausschusses Satzungen wird regelmäßig<br />

in die Entscheidungsfindung <strong>der</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Landesärztekammer</strong><br />

einbezogen, ob auf Anfrage <strong>der</strong> Regierungspräsidien,<br />

nach Prüfung aller bekannten Informationen mit ärztlichem<br />

Sachverstand, Wie<strong>der</strong>holungsgefahr für mit Strafe bedrohte<br />

Handlungen von Ärzten so wahrscheinlich ist, dass <strong>der</strong> Entzug<br />

<strong>der</strong> Approbation durch die Regierungspräsidien auch <strong>der</strong><br />

ärztlichen Sichtweise entspricht.<br />

zu 3.<br />

Es ist anzunehmen, dass <strong>der</strong> 105. Deutsche Ärztetag 2002 in<br />

Rostock die Musterberufsordnung seitens <strong>der</strong> Vorschriften für<br />

die berufliche Kommunikation in unter 1. genannter Weise<br />

än<strong>der</strong>n wird. Hier wurden auch aus unserer Kommission die<br />

Vorbereitungen auf Öffnung <strong>der</strong> Berufsvorschriften bis an die<br />

Grenzen des unlauteren Wettbewerbes – aber keinesfalls über<br />

diese Grenze hinaus - unterstützt und konkretisiert. Diese<br />

Maßnahmen sind notwendig, um einerseits die interessengerechte<br />

Information <strong>der</strong> Patienten umfassend zuzulassen,<br />

aber auch faktisch gar nicht mehr im Zeitalter <strong>der</strong> umfassenden<br />

Informationsgesellschaft die Möglichkeit besteht zu kanali-<br />

246<br />

sieren o<strong>der</strong> einzugrenzen. Dem einzelnen Arzt muss dabei aber<br />

immer vor Augen sein, dass er sich in <strong>der</strong> Abgabe von Informationen<br />

- gleich welcher Art und Weise - zunehmend eigenverantwortlich<br />

im Spannungsfeld Information – Kommerz –<br />

Übertretung <strong>der</strong> Wettbewerbsvorschriften - entscheiden muss.<br />

Er wird damit durch seine Berufsordnung auch nur in eingegrenzter<br />

Weise in dann häufigeren Interessenskonflikten mit<br />

Partnern o<strong>der</strong> Gegnern Entscheidungsunterstützung o<strong>der</strong> gar<br />

Schutz finden können.<br />

In <strong>der</strong> nächsten absehbaren Zeit werden folgende Schwerpunkte<br />

<strong>der</strong> Tätigkeit des Satzungsausschusses gesehen:<br />

1. Weitere Entwicklung <strong>der</strong> Berufsordnung zu interessengerechter<br />

und sachangemessener Information <strong>der</strong> Patienten<br />

mit Kürzung und Straffung <strong>der</strong> die Kommerzialisierung des<br />

Arztberufes begrenzenden Vorschriften bis hin zu letztlich<br />

den allgemeinen Wettbewerbsgesetz entsprechenden Einschränkungen<br />

des unlauteren Wettbewerbes.<br />

2. Weiterführung <strong>der</strong> bereits bewährten Kooperation mit dem<br />

Ausschuss Berufsrecht, insbeson<strong>der</strong>e zur Besetzung einer<br />

gemeinsamen Kommission zur Beratung <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde<br />

bei vorgesehenem Approbationsentzug für Ärzte, aber<br />

auch Zusammenarbeit mit weiteren Kommissionen für<br />

Satzungsentscheidungen mit beson<strong>der</strong>s hohem ethischen<br />

Konfliktpotential.<br />

3. Spezifizierung <strong>der</strong> Empfehlungen über Formen <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

von Ärzteschaft und Industrie.<br />

4. Probleme aus <strong>der</strong> grenzüberschreitenden ärztlichen Tätigkeit<br />

(Folgeän<strong>der</strong>ung zur Richtlinie zum e-commerce).<br />

5.2.<br />

Ambulante Versorgung<br />

(Dr. Bernhard Ackermann, Zwickau, Vorsitzen<strong>der</strong>;<br />

Dr. Barbara Gamaleja, Ärztin in <strong>der</strong> Geschäftsführung)<br />

Der Ausschuss „Ambulante Versorgung“ <strong>der</strong> <strong>Sächsischen</strong><br />

<strong>Landesärztekammer</strong> tagte am 10.02.<strong>2001</strong>, 08.09.<strong>2001</strong> und<br />

01.12.<strong>2001</strong>.<br />

Schwerpunkte <strong>der</strong> Arbeit waren:<br />

1. Probleme <strong>der</strong> ambulanten ärztlichen Versorgung bei Einführung<br />

<strong>der</strong> „Diagnosebezogenen Fallpauschalen“ (Diagnosis<br />

Related Groups – DRG).<br />

Bei <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> DRG’s kommt es zur Verlagerung <strong>der</strong><br />

Behandlung <strong>der</strong> Patienten vom stationären in den ambulanten<br />

Sektor. Es wird deshalb eine enge Zusammenarbeit mit dem<br />

Ausschuss „Krankenhaus“ angestrebt, um die Zukunft <strong>der</strong><br />

ambulanten Versorgung zu beraten und damit die Zäsur von<br />

<strong>der</strong> klinischen zur häuslichen Behandlung für die Patienten so<br />

optimal wie möglich zu gestalten. Zu dieser Krankenhausanschlussbehandlung<br />

wird ein Facharzt benötigt, <strong>der</strong> freie<br />

Kapazitäten zur Weiterbehandlung vorhält und ein Hausarzt,<br />

<strong>der</strong> für die neuen Herausfor<strong>der</strong>ungen fortgebildet sein muss. In<br />

diesem Zusammenhang wird eine Neuorientierung <strong>der</strong><br />

fachärztlichen und hausärztlichen Behandlung relevant.<br />

Der Ausschuss will das Projekt eines zukünftigen Hausarztes<br />

erarbeiten, <strong>der</strong> den gestiegenen kritischen Ansprüchen einer<br />

aufgeklärten Patientenschaft und dem mo<strong>der</strong>nen medizini-

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