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Tätigkeitsbericht der Sächsischen Landesärztekammer 2001

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Berufspolitik<br />

4. Zusammenarbeit mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren<br />

(Schulbereich, Justizbereich, Sozialarbeit,<br />

Jugendämter, Kirchen)<br />

Auf <strong>der</strong> Tagung <strong>der</strong> Friedrich-Ebert-Stiftung in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> Evangelischen Akademie Görlitz und <strong>der</strong> Gleichstellungsbeauftragten<br />

<strong>der</strong> Stadt Görlitz im Oktober <strong>2001</strong><br />

referierte ein Mitglied <strong>der</strong> Kommission (PD Dr. Christine<br />

Erfurt) insbeson<strong>der</strong>e über Rechtsgrundlagen <strong>der</strong> Untersuchung<br />

bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch an Kin<strong>der</strong>n und<br />

Jugendlichen. Es wurde beson<strong>der</strong>s auf die Frage des Vorliegens<br />

o<strong>der</strong> des Nichtvorliegens <strong>der</strong> Schweigepflicht des<br />

aufgesuchten Beraters diskutiert und auf die Möglichkeiten<br />

einer Meldung dieses Verdachtes eingegangen. Weitere Termine<br />

mit Einzelvorträgen in den Jugendämtern <strong>der</strong> Stadt Dresden<br />

im Jahr 2002 werden folgen.<br />

5. Vorträge an <strong>der</strong> DRK-Landesschule Wilthen<br />

Im Jahr <strong>2001</strong> wurden insgesamt vier Lehrveranstaltungen für<br />

Rettungsassistenten über das Verhalten bei Verdacht auf<br />

Kindesmisshandlung und sexuellen Missbrauch durchgeführt.<br />

Auch hier stand das rechtliche Problem einer möglichen Meldung<br />

im Vor<strong>der</strong>grund. Des Weiteren wurde aber insbeson<strong>der</strong>e<br />

auf die Aspekte des Erkennens einer Misshandlung o<strong>der</strong> eines<br />

Missbrauches eingegangen.<br />

6. Fallspezifische Sprechstunde am Universitätsklinikum<br />

Dresden und <strong>der</strong> Medizinischen Fakultät <strong>der</strong> Technischen<br />

Universität Dresden<br />

Die am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus aufgebaute<br />

interdisziplinäre Sprechstunde beschäftigte sich auch im<br />

Berichtsjahr mit Einzelfällen von Kindesmisshandlungen.<br />

Hierbei werden verschiedene Fachärzte zum Konzil einberufen.<br />

Diesem gehören je nach Art des Falles ein Kin<strong>der</strong>arzt,<br />

ein Kin<strong>der</strong>chirurg, ein Rechtsmediziner, ein Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugendpsychiater o<strong>der</strong> auch eine Sozialarbeiterin, ein<br />

Gynäkologe, ein Dermatologe o<strong>der</strong> Ophthalmologe an.<br />

7. Öffentlichkeitsarbeit <strong>der</strong> Kommission<br />

Die Kommission arbeitete im Jahre <strong>2001</strong> weiter daran, wie das<br />

Problem <strong>der</strong> Kindesmisshandlung in geeigneter Weise in das<br />

Bewusstsein <strong>der</strong> Öffentlichkeit, speziell <strong>der</strong> Eltern, getragen<br />

werden kann. Hierzu erfolgte die Ausstrahlung eines Beitrages<br />

über dieses Thema im öffentlich-rechtlichen Fernsehen des<br />

Sen<strong>der</strong>s MDR Sachsen in <strong>der</strong> Reihe „Dabei ab zwei“. Weiterhin<br />

wurde Kontakt mit <strong>der</strong> Redaktion <strong>der</strong> <strong>Sächsischen</strong> Zeitung<br />

zu weiteren Veröffentlichungen aufgenommen.<br />

6.5.<br />

Kommission Transplantation<br />

(Prof. Dr. Johann Hauss, Leipzig, Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Kommission, die in Sachsen 1995 gegründet<br />

wurde und bis 1999 von Prof. Dr. Heinz Diettrich, dem Ehrenpräsidenten<br />

<strong>der</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Landesärztekammer</strong>, geleitet<br />

wurde, ist es weiterhin, das Transplantationsgesetz von 1997<br />

bei <strong>der</strong> Umsetzung in die Praxis zu begleiten und Strategien<br />

nach dem Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse <strong>der</strong> Medizinischen Wissenschaft<br />

zu entwickeln. Laut Gesetz ist vorgeschrieben, dass<br />

nach § 8 Abs. 3 des Transplantationsgesetzes eine spezielle<br />

274<br />

Kommission für die Lebendspende einzurichten sei, die<br />

gutachterlich dazu Stellung zu nehmen hat, ob begründete tatsächliche<br />

Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einwilligung<br />

in die Organspende nicht freiwillig erfolgt o<strong>der</strong> das<br />

Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens ist. Diese Kommission<br />

wurde bereits 1999 eingerichtet und hat regelmäßige<br />

Sitzungen vorgenommen. Die Anträge haben im letzten Jahr<br />

<strong>der</strong>artig zugenommen, dass eine zusätzliche zweite Kommission<br />

eingerichtet wurde, die ihre Arbeit ebenfalls aufgenommen<br />

hat.<br />

Am 30.03.<strong>2001</strong> wurde eine große Veranstaltung <strong>der</strong> <strong>Sächsischen</strong><br />

<strong>Landesärztekammer</strong> zum Thema „Aktueller Stand <strong>der</strong><br />

Umsetzung des Transplantationsgesetzes in <strong>der</strong> Region Ost“<br />

durchgeführt, bei <strong>der</strong> vor allem die transplantationsbeauftragten<br />

Ärzte <strong>der</strong> Kliniken teilnahmen. Schwerpunkt <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

waren Aktivitäten, durch die die Spen<strong>der</strong>aten in <strong>der</strong><br />

Region Ost verbessert werden können. Gemeinsam mit <strong>der</strong><br />

Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), die ja laut<br />

Gesetz für die Organspende zuständig ist, wurden weitere<br />

Aktivitäten koordiniert.<br />

Bedauerlicherweise ist es trotz aller Maßnahmen im Freistaat<br />

Sachsen zu einem Rückgang <strong>der</strong> Organspende im Jahr <strong>2001</strong><br />

gekommen, was aber verschiedene Ursachen haben kann.<br />

Problematisch für die gesamte Region Ost erscheint weiterhin,<br />

dass aufgrund <strong>der</strong> neuen Allokationskriterien viele Organe<br />

exportiert werden, da die Wartelisten <strong>der</strong> hiesigen Zentren<br />

noch klein sind. Hier entnommene Organe werden weiterhin<br />

bevorzugt an Zentren in Berlin und in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

mit großen Wartelisten vermittelt. Dies trifft vor allem für den<br />

Bereich <strong>der</strong> Nierentransplantation zu, wobei auch eine<br />

wichtige Rolle spielt, dass immer noch zahlreiche sächsische<br />

Patienten auf Wartelisten außerhalb von Sachsen angemeldet<br />

sind. Es wird weiterhin versucht, in Zusammenhang mit den<br />

Dialyseärzten diese Situation zu verbessern.<br />

Die bereits angesprochene Problematik <strong>der</strong> „Dysbalance“<br />

zwischen entnommenen und transplantierten Organen wurde<br />

in zahlreichen Gesprächen und Sitzungen versucht zu<br />

verbessern. In Absprache mit den <strong>Landesärztekammer</strong>n von<br />

Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern<br />

wurde ein Schreiben verfasst an die Gesundheitsministerin, an<br />

den Präsidenten <strong>der</strong> Bundesärztekammer und den Leiter <strong>der</strong><br />

Ständigen Kommission Organtransplantation bei <strong>der</strong> Bundesärztekammer,<br />

in dem eindringlich auf diese seit langem<br />

bestehende Problematik hingewiesen wurde und Än<strong>der</strong>ungen<br />

angemahnt wurden. Diese Verhandlungen dauern noch an und<br />

konnten bisher bedauerlicherweise zu keinem erfolgreichen<br />

Abschluss gebracht werden. Sicher werden auch im Jahre<br />

2002 auf diesem Gebiet noch intensive Aktivitäten nötig sein.<br />

6.6.<br />

Kommission Lebendspende gemäß § 8 Abs. 3 TPG<br />

(Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern, Leipzig, Vorsitzen<strong>der</strong>;<br />

Dr. Torsten Schlosser, Arzt in <strong>der</strong> Geschäftsführung)<br />

§ 8 des Transplantationsgesetzes (TPG) regelt die Zulässigkeit<br />

<strong>der</strong> Entnahme von Organen bei lebenden Organspen<strong>der</strong>n. § 8<br />

Abs. 3 Satz 2 TPG for<strong>der</strong>t als Voraussetzung für die Organentnahme<br />

bei einem Lebenden, dass die nach Landesrecht<br />

zuständige Kommission vor <strong>der</strong> Organspende gutachtlich dazu

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