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Tätigkeitsbericht der Sächsischen Landesärztekammer 2001

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Berufspolitik<br />

Kunze, Prof. Dr. Klaus Ludwig, Dr. Wolfgang Rothe, PD Dr.<br />

Ulrich Stölzel. Neu gewählt wurden: Erik Bodendiek, Prof.<br />

Dr. Peter Bräunig, Dr. Regine Krause-Döring, PD Dr. Eberhard<br />

Meister, Prof. Dr. Klaus Scheuch. Zum Vorsitzenden<br />

wurde Prof. Dr. Otto Bach wie<strong>der</strong>gewählt. Die Akademiesitzungen<br />

befassten sich routinemäßig mit speziellen<br />

Themen <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildung (Rezertifizierung,<br />

Vorstellung eines Spracherkennungssystems zur Nutzung in<br />

<strong>der</strong> Fortbildung, Bericht über die Sitzungen des Vorstandes<br />

des Deutschen Senats für Fortbildung). Im Mittelpunkt <strong>der</strong><br />

Arbeit standen die Vorbereitungen von Fortbildungsangeboten,<br />

die direkt von <strong>der</strong> Akademie organisiert<br />

werden: Das fachübergreifende Fortbildungssemester (im<br />

Frühjahr <strong>2001</strong> zum Thema „Stoffwechsel“ bei elf Veranstaltungen<br />

533 Teilnehmer, im Herbst <strong>2001</strong> zum Thema „Medizinische<br />

Rehabilitation“ bei elf Veranstaltungen 446 Teilnehmer)<br />

und ein 200-Stunden-Kurs zum Qualitätsmanagement.<br />

Eine Fülle zum Teil sehr aufwendig zu organisieren<strong>der</strong><br />

Veranstaltungen wurde von den Akademiemitglie<strong>der</strong>n wissenschaftlich<br />

geleitet und vom Referat Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Sächsischen</strong><br />

<strong>Landesärztekammer</strong> organisatorisch betreut. Erwähnt<br />

werden beispielhaft: Kompaktkurs Rettungsdienst, Kurs<br />

Arbeits- und Betriebsmedizin, Kurse Allgemeinmedizin,<br />

Verkehrsmedizin, Suchtmedizin, Transfusionsmedizin. Insgesamt<br />

wurden 13 Reanimationskurse – zum Teil auch in<br />

Kreisärztekammerbereichen - durchgeführt. Einen wesentlichen<br />

Arbeitsanteil nahm auch die Zertifizierung von insgesamt<br />

2.070 weiteren Fortbildungsveranstaltungen durch die<br />

Sächsische <strong>Landesärztekammer</strong> ein.<br />

Im Jahre <strong>2001</strong> wurde durch die Kammerversammlung eine<br />

Novellierung <strong>der</strong> Regeln des Fortbildungsdiploms (zukünftig<br />

Fortbildungszertifikat) beschlossen, womit <strong>der</strong> Modellversuch<br />

<strong>der</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Landesärztekammer</strong> abgeschlossen und ein<br />

weitgehend bundeseinheitliches Vorgehen eingeführt werden<br />

konnte. Bei <strong>der</strong>zeit etwa 2.000 Teilnehmern am Fortbildungszertifikat<br />

konnten <strong>2001</strong> 269 Urkunden für erfolgreiche Teilnahme<br />

ausgegeben werden.<br />

Für das Jahr 2002 sind wie<strong>der</strong> zwei fachübergreifende Fortbildungssemester<br />

geplant (Leitsymptome, Klinische Pharmakologie).<br />

Die bisher erfolgreich laufenden unterschiedlichen<br />

Kurse und Curricula werden fortgesetzt. Die Sächsische<br />

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung versucht auch<br />

auf aktuelle Entwicklungen <strong>der</strong> Gesundheitspolitik und von<br />

Problemen <strong>der</strong> Gesundheitsgefährdungen zu reagieren. So<br />

findet zum Beispiel im II. Quartal 2002 eine Fortbildung zu<br />

medizinischen Aspekten des Bioterrorismus statt.<br />

In den Bereichen <strong>der</strong> einzelnen Kreisärztekammern hat es eine<br />

kaum übersehbare Reihe von Fortbildungsveranstaltungen<br />

gegeben, die im Verein mit den Angeboten in den Kliniken des<br />

Freistaates Sachsen, den Angeboten <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />

Gesellschaften, <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung und <strong>der</strong><br />

Pharmaindustrie die Aussage zulassen, dass ein überwältigendes,<br />

breites Spektrum von Fort- und Weiterbildungen den<br />

sächsischen Ärzten zur Verfügung steht.<br />

Die Sächsische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung<br />

hat im Rahmen <strong>der</strong> Kammerstrukturen vor allem mit den<br />

Ausschüssen Qualitätssicherung und Weiterbildung kooperiert.<br />

264<br />

5.14.<br />

Berufsrecht<br />

(Dr. Andreas Prokop, Döbeln, Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Entsprechend des § 8 Abs. 4 des <strong>Sächsischen</strong> Heilberufekammergesetzes<br />

vom 24.05.1994 bearbeitete <strong>der</strong> Ausschuss eine<br />

Fülle von Vorgängen (360). Das bedeutet wie<strong>der</strong>um eine<br />

Zunahme gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt waren sieben<br />

Ausschusssitzungen von jeweils zirka sechs Stunden<br />

notwendig, um Beschlussvorlagen, Empfehlungen und Stellungnahmen<br />

für den Vorstand etc. zu erarbeiten. Umfangreiche<br />

Protokolle wurden erstellt. Darüber hinaus beteiligte sich <strong>der</strong><br />

Ausschuss an Beratungen unterschiedlicher Gremien <strong>der</strong><br />

<strong>Sächsischen</strong> <strong>Landesärztekammer</strong>, bei denen es um berufsrechtliche<br />

Problemfel<strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Grenzgebiete ging. Ausgehend<br />

von Einzelfällen wurden grundsätzliche Fragestellungen<br />

auch unter Einbeziehung an<strong>der</strong>er Ausschüsse bearbeitet.<br />

Die Vor- und Nachbereitung <strong>der</strong> Ausschusssitzungen lag in<br />

den bewährten Händen <strong>der</strong> Damen und des Herren des Juristischen<br />

Geschäftsbereichs, denen ich an dieser Stelle ausdrücklich<br />

für ihre engagierte Arbeit danken will.<br />

Womit musste sich <strong>der</strong> Ausschuss im Jahr <strong>2001</strong> beschäftigen?<br />

Das Gros machten Vorwürfe von Patienten aus, dass Ärzte<br />

gegen die allgemeinen ärztlichen Berufspflichten verstoßen<br />

hätten (137). Die Bitte um Abgabe von Stellungnahmen führte<br />

in einigen wenigen Fällen zu unangemessenen Reaktionen <strong>der</strong><br />

Kollegen. Ein Mindestmaß an kollegialer Höflichkeit sollte<br />

doch gewahrt werden können. Ich muss an dieser Stelle<br />

nochmals darauf hinweisen, dass wir als Selbstverwaltungskörperschaft<br />

die gesetzliche Aufgabe haben, die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Berufspflichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> zu überwachen. Das<br />

Mitglied hat die Pflicht, die Kammer bei <strong>der</strong> ihr zugewiesenen<br />

Aufgabenerfüllung zu unterstützen. Lei<strong>der</strong> wurde gegen diese<br />

Berufspflicht mehrfach verstoßen, sodass wir dem Vorstand<br />

vorschlagen mussten, Rügeverfahren durchzuführen. Bedauerlich<br />

ist es schon deshalb, weil gerade die Stellungnahme des<br />

„beschuldigten“ Arztes ganz wesentlich zur Aufklärung des<br />

Sachverhalts beiträgt. Wir mussten auch im vergangenen Jahr<br />

konstatieren, dass die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen<br />

unter denen die Ärzte arbeiten, zu einer Verschlechterung<br />

des Arzt-Patienten-Verhältnisses geführt haben.<br />

Hohe Erwartungshaltung <strong>der</strong> Patienten und die Medien haben<br />

nicht unbedingt dazu beigetragen, das Klima zu verbessern.<br />

Allerdings darf man nicht vergessen, dass die (auch<br />

unberechtigt) vorgetragenen Beschwerden gegenüber <strong>der</strong><br />

Gesamtzahl <strong>der</strong> Behandlungsfälle eine äußerst verschwindend<br />

geringe Zahl ist.<br />

So wurden 36 Vorgänge im Ausschuss beraten, bei denen es<br />

um den schwerwiegenden Vorwurf <strong>der</strong> unterlassenen Hilfeleistung<br />

ging. 23 Anfragen von Kollegen o<strong>der</strong> Patienten waren<br />

von so grundsätzlicher Natur, dass sie im Ausschuss beraten<br />

werden mussten. Verstöße gegen Berufspflichten im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Erstellung von Gutachten und Zeugnissen<br />

waren in 22 Fällen zu diskutieren. Die Staatsanwaltschaften<br />

informierten uns über 25 Strafverfahren gegen Ärzte, davon in<br />

fünf Fällen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Das ist<br />

etwa <strong>der</strong> gleiche Stand wie im Jahr 2000. Bei Feststellen eines<br />

„berufsrechtlichen Überhanges“ schlägt <strong>der</strong> Ausschuss dem

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