Tätigkeitsbericht der Sächsischen Landesärztekammer 2001
Tätigkeitsbericht der Sächsischen Landesärztekammer 2001
Tätigkeitsbericht der Sächsischen Landesärztekammer 2001
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Stellung genommen hat, ob begründet tatsächliche Anhaltspunkte<br />
dafür vorliegen, dass die Einwilligung in die<br />
Organspende nicht freiwillig erfolgt o<strong>der</strong> das Organ Gegenstand<br />
verbotenen Handeltreibens nach § 17 TPG ist.<br />
Im zweiten Jahr des Bestehens <strong>der</strong> Kommission hat sich <strong>der</strong><br />
Arbeitsanfall mehr als verdoppelt. Insgesamt hat die Kommission<br />
sieben Sitzungen abgehalten und dabei 16 Spen<strong>der</strong> und<br />
Empfänger gehört, 15-mal für eine Nieren- und einmal für eine<br />
Leberspende. Bei den Spen<strong>der</strong>n handelte es sich überwiegend<br />
um enge Familienangehörige, zur Hälfte um Ehegatten, zu<br />
einem Viertel um ein Elternteil und ein Kind, und zweimal um<br />
Geschwister. In den übrigen Fällen war zu prüfen, ob die<br />
Spen<strong>der</strong> „an<strong>der</strong>e Personen, die sich in beson<strong>der</strong>er persönlicher<br />
Verbundenheit offenkundig nahe stehen“ waren.<br />
Zum einen war die Spende eines Neffen für seinen Onkel zu<br />
begutachten. Das Verwandtschaftsverhältnis ist nicht eng<br />
genug, um es als Verwandtenspende anzuerkennen. Im<br />
an<strong>der</strong>en Fall waren Bekannte/Freundinnen betroffen. Prototyp<br />
dieser Gruppe ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Der<br />
Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass ein vergleichbar<br />
enges Verhältnis auch ausreichen soll. Die Anwendung dieser<br />
Vorschrift in <strong>der</strong> Praxis führt zu einer Aufweichung dieser sehr<br />
strengen Vorgabe. Insoweit ergab sich das zusätzliche Problem,<br />
ob die persönliche Verbundenheit vor <strong>der</strong> Spendenotwendigkeit<br />
vorhanden sein muss o<strong>der</strong> sich erst in Folge <strong>der</strong><br />
Spendenotwendigkeit entwickeln kann. Die Kommission hat<br />
sich für die letztere Auslegung entschieden.<br />
Weiterhin wäre noch klärungsbedürftig, inwieweit die Kommission<br />
überhaupt das Vorliegen des Verwandtschaftsgrades<br />
als Voraussetzung für die Lebendspende prüfen darf und soll.<br />
Letztlich fällt es in die Aufgabe des Transplantationszentrums,<br />
diese Problematik abzuklären. An<strong>der</strong>erseits spricht viel dafür,<br />
diese Frage, die auch einen erheblichen juristischen Anteil hat,<br />
<strong>der</strong> Lebendspendekommission zu übertragen. Es soll im Laufe<br />
<strong>der</strong> weiteren Arbeit durch Kontakte mit an<strong>der</strong>en Lebendspendekommissionen<br />
abgeklärt werden, wie dort verfahren<br />
wird. Der Gesetzgeber hat diese Frage lei<strong>der</strong> nicht erörtert.<br />
6.7.<br />
Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von<br />
Haftpflichtstreitigkeiten zwischen Ärzten und Patienten<br />
(Dr. Rainer Kluge, Kamenz, Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Der bereits in den letzten Jahren kontinuierlich anhaltende<br />
Trend <strong>der</strong> Zunahme des zu bewältigenden Arbeitsvolumens für<br />
die Schlichtungsstelle hat sich auch im Jahre <strong>2001</strong> in allen<br />
Bereichen fortgesetzt (eingegangene Anträge: +15,1 %, eingeleitete<br />
Begutachtungen: +4,3%, abgeschlossenen Begutachtungen:<br />
+15,8 %). Zwangsläufig bedeutet die erhebliche<br />
Zunahme <strong>der</strong> eingegangenen Anträge mit einer gewissen<br />
zeitlichen Verschiebung (formale Vorbereitung <strong>der</strong> Begutachtungsverfahren)<br />
eine Zunahme <strong>der</strong> einzuleitenden und damit<br />
auch <strong>der</strong> abzuschließenden Begutachtungsverfahren. Dieser<br />
Effekt dürfte im Jahre 2002 deutlich werden. Das Zahlenmaterial<br />
ist in <strong>der</strong> angefügten Übersicht und den Grafiken in <strong>der</strong><br />
bereits bekannten Weise aufbereitet.<br />
Lag in den zurückliegenden Jahren <strong>der</strong> Prozentsatz <strong>der</strong> als<br />
berechtigt beurteilten Schadensersatzfor<strong>der</strong>ungen (Fehlbehandlung<br />
ursächlich für gesundheitliche Schädigung) relativ<br />
Sächsische <strong>Landesärztekammer</strong> - Schlichtungsstelle<br />
Jahresstatistik <strong>2001</strong> (*)<br />
Berufspolitik<br />
kumulativ<br />
1992 - 2000 2000 <strong>2001</strong><br />
1. Gesamtmaterial<br />
1.1. eingegangene Anträge 2404 345 397<br />
1.2. eingeleitete Begutachtungen 1454 233 243<br />
1.3. abgeschlossene Begutachtungen 1342 215 249<br />
1.4. am Ende des Berichtszeitraumes<br />
offene Begutachtungsverfahren 112<br />
2. Glie<strong>der</strong>ung nach Einrichtungen<br />
(Bezugsgröße: im Berichtsjahr in Auftrag gegebene Gutachten)<br />
Gesamt 1454 233 243<br />
2.1. Klinik 1004 143 158<br />
2.2. Klinikambulanz 61 14 12<br />
2.3. Praxis 389 76 73<br />
3. Glie<strong>der</strong>ung nach Entscheidungen<br />
(Bezugsgröße: im Berichtsjahr abgeschlossene Begutachtungen)<br />
Gesamt 1342 215 249<br />
3.1. Behandlungsfehler festgestellt 435 68 70<br />
3.1.1.Behandlungsfehler ursächlich<br />
für Körperschaden<br />
(Anerkennung)<br />
3.1.2.Behandlungsfehler festgestellt,<br />
aber nicht ursächlich für<br />
37061 50<br />
Körperschaden 64 7 20<br />
3.2. Anspruch anerkannt wegen<br />
unzureichen<strong>der</strong> Aufklärung 3 02<br />
3.3. Kein Behandlungsfehler<br />
festgestellt 904 147 179<br />
3.4. Anerkennungsquote 27,8 % 28,3 % 20,9 %<br />
4. Glie<strong>der</strong>ung nach Fachrichtungen<br />
(Bezugsgröße: im Berichtsjahr in Auftrag gegebene Gutachten)<br />
Gesamt 1454 233 243<br />
Allgemeinmedizin 7011 12<br />
Anästhesiologie 36 3 4<br />
Augenheilkunde 307 14<br />
Chirurgie (gesamt) 613 101 97<br />
Allg. Chir. 56<br />
Unfallchir. 32<br />
Gefäßchir. 4<br />
Herzchirurgie 2<br />
Kin<strong>der</strong>chirurgie 2<br />
Thoraxchir. 1<br />
Gynäkologie / Geburtshilfe 19033 31<br />
HNO 46 9 5<br />
Haut- u. Geschlechtskrankheiten 101 2<br />
Innere Medizin 141 25 26<br />
Kin<strong>der</strong>heilkunde 203 4<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 8 2 1<br />
Neurochirurgie 26 2 5<br />
Neurologie / Psychiatrie 32 2 8<br />
Orthopädie 174 23 21<br />
Pathologie 3 1 0<br />
Radiologie (Diagnostik und Therapie) 102 3<br />
Urologie 508 10<br />
*) In <strong>der</strong> Statistik sind verglichen mit den Vorjahren einige technische Korrekturen<br />
enthalten, diese ergeben sich durch die Einführung des neuen EDV-Systems.<br />
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