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Tätigkeitsbericht der Sächsischen Landesärztekammer 2001

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Stellung genommen hat, ob begründet tatsächliche Anhaltspunkte<br />

dafür vorliegen, dass die Einwilligung in die<br />

Organspende nicht freiwillig erfolgt o<strong>der</strong> das Organ Gegenstand<br />

verbotenen Handeltreibens nach § 17 TPG ist.<br />

Im zweiten Jahr des Bestehens <strong>der</strong> Kommission hat sich <strong>der</strong><br />

Arbeitsanfall mehr als verdoppelt. Insgesamt hat die Kommission<br />

sieben Sitzungen abgehalten und dabei 16 Spen<strong>der</strong> und<br />

Empfänger gehört, 15-mal für eine Nieren- und einmal für eine<br />

Leberspende. Bei den Spen<strong>der</strong>n handelte es sich überwiegend<br />

um enge Familienangehörige, zur Hälfte um Ehegatten, zu<br />

einem Viertel um ein Elternteil und ein Kind, und zweimal um<br />

Geschwister. In den übrigen Fällen war zu prüfen, ob die<br />

Spen<strong>der</strong> „an<strong>der</strong>e Personen, die sich in beson<strong>der</strong>er persönlicher<br />

Verbundenheit offenkundig nahe stehen“ waren.<br />

Zum einen war die Spende eines Neffen für seinen Onkel zu<br />

begutachten. Das Verwandtschaftsverhältnis ist nicht eng<br />

genug, um es als Verwandtenspende anzuerkennen. Im<br />

an<strong>der</strong>en Fall waren Bekannte/Freundinnen betroffen. Prototyp<br />

dieser Gruppe ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Der<br />

Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass ein vergleichbar<br />

enges Verhältnis auch ausreichen soll. Die Anwendung dieser<br />

Vorschrift in <strong>der</strong> Praxis führt zu einer Aufweichung dieser sehr<br />

strengen Vorgabe. Insoweit ergab sich das zusätzliche Problem,<br />

ob die persönliche Verbundenheit vor <strong>der</strong> Spendenotwendigkeit<br />

vorhanden sein muss o<strong>der</strong> sich erst in Folge <strong>der</strong><br />

Spendenotwendigkeit entwickeln kann. Die Kommission hat<br />

sich für die letztere Auslegung entschieden.<br />

Weiterhin wäre noch klärungsbedürftig, inwieweit die Kommission<br />

überhaupt das Vorliegen des Verwandtschaftsgrades<br />

als Voraussetzung für die Lebendspende prüfen darf und soll.<br />

Letztlich fällt es in die Aufgabe des Transplantationszentrums,<br />

diese Problematik abzuklären. An<strong>der</strong>erseits spricht viel dafür,<br />

diese Frage, die auch einen erheblichen juristischen Anteil hat,<br />

<strong>der</strong> Lebendspendekommission zu übertragen. Es soll im Laufe<br />

<strong>der</strong> weiteren Arbeit durch Kontakte mit an<strong>der</strong>en Lebendspendekommissionen<br />

abgeklärt werden, wie dort verfahren<br />

wird. Der Gesetzgeber hat diese Frage lei<strong>der</strong> nicht erörtert.<br />

6.7.<br />

Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von<br />

Haftpflichtstreitigkeiten zwischen Ärzten und Patienten<br />

(Dr. Rainer Kluge, Kamenz, Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Der bereits in den letzten Jahren kontinuierlich anhaltende<br />

Trend <strong>der</strong> Zunahme des zu bewältigenden Arbeitsvolumens für<br />

die Schlichtungsstelle hat sich auch im Jahre <strong>2001</strong> in allen<br />

Bereichen fortgesetzt (eingegangene Anträge: +15,1 %, eingeleitete<br />

Begutachtungen: +4,3%, abgeschlossenen Begutachtungen:<br />

+15,8 %). Zwangsläufig bedeutet die erhebliche<br />

Zunahme <strong>der</strong> eingegangenen Anträge mit einer gewissen<br />

zeitlichen Verschiebung (formale Vorbereitung <strong>der</strong> Begutachtungsverfahren)<br />

eine Zunahme <strong>der</strong> einzuleitenden und damit<br />

auch <strong>der</strong> abzuschließenden Begutachtungsverfahren. Dieser<br />

Effekt dürfte im Jahre 2002 deutlich werden. Das Zahlenmaterial<br />

ist in <strong>der</strong> angefügten Übersicht und den Grafiken in <strong>der</strong><br />

bereits bekannten Weise aufbereitet.<br />

Lag in den zurückliegenden Jahren <strong>der</strong> Prozentsatz <strong>der</strong> als<br />

berechtigt beurteilten Schadensersatzfor<strong>der</strong>ungen (Fehlbehandlung<br />

ursächlich für gesundheitliche Schädigung) relativ<br />

Sächsische <strong>Landesärztekammer</strong> - Schlichtungsstelle<br />

Jahresstatistik <strong>2001</strong> (*)<br />

Berufspolitik<br />

kumulativ<br />

1992 - 2000 2000 <strong>2001</strong><br />

1. Gesamtmaterial<br />

1.1. eingegangene Anträge 2404 345 397<br />

1.2. eingeleitete Begutachtungen 1454 233 243<br />

1.3. abgeschlossene Begutachtungen 1342 215 249<br />

1.4. am Ende des Berichtszeitraumes<br />

offene Begutachtungsverfahren 112<br />

2. Glie<strong>der</strong>ung nach Einrichtungen<br />

(Bezugsgröße: im Berichtsjahr in Auftrag gegebene Gutachten)<br />

Gesamt 1454 233 243<br />

2.1. Klinik 1004 143 158<br />

2.2. Klinikambulanz 61 14 12<br />

2.3. Praxis 389 76 73<br />

3. Glie<strong>der</strong>ung nach Entscheidungen<br />

(Bezugsgröße: im Berichtsjahr abgeschlossene Begutachtungen)<br />

Gesamt 1342 215 249<br />

3.1. Behandlungsfehler festgestellt 435 68 70<br />

3.1.1.Behandlungsfehler ursächlich<br />

für Körperschaden<br />

(Anerkennung)<br />

3.1.2.Behandlungsfehler festgestellt,<br />

aber nicht ursächlich für<br />

37061 50<br />

Körperschaden 64 7 20<br />

3.2. Anspruch anerkannt wegen<br />

unzureichen<strong>der</strong> Aufklärung 3 02<br />

3.3. Kein Behandlungsfehler<br />

festgestellt 904 147 179<br />

3.4. Anerkennungsquote 27,8 % 28,3 % 20,9 %<br />

4. Glie<strong>der</strong>ung nach Fachrichtungen<br />

(Bezugsgröße: im Berichtsjahr in Auftrag gegebene Gutachten)<br />

Gesamt 1454 233 243<br />

Allgemeinmedizin 7011 12<br />

Anästhesiologie 36 3 4<br />

Augenheilkunde 307 14<br />

Chirurgie (gesamt) 613 101 97<br />

Allg. Chir. 56<br />

Unfallchir. 32<br />

Gefäßchir. 4<br />

Herzchirurgie 2<br />

Kin<strong>der</strong>chirurgie 2<br />

Thoraxchir. 1<br />

Gynäkologie / Geburtshilfe 19033 31<br />

HNO 46 9 5<br />

Haut- u. Geschlechtskrankheiten 101 2<br />

Innere Medizin 141 25 26<br />

Kin<strong>der</strong>heilkunde 203 4<br />

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 8 2 1<br />

Neurochirurgie 26 2 5<br />

Neurologie / Psychiatrie 32 2 8<br />

Orthopädie 174 23 21<br />

Pathologie 3 1 0<br />

Radiologie (Diagnostik und Therapie) 102 3<br />

Urologie 508 10<br />

*) In <strong>der</strong> Statistik sind verglichen mit den Vorjahren einige technische Korrekturen<br />

enthalten, diese ergeben sich durch die Einführung des neuen EDV-Systems.<br />

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