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Tätigkeitsbericht der Sächsischen Landesärztekammer 2001

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Berufspolitik<br />

Ob es gelingt, in absehbarer Zeit den „Arzt im Praktikum“<br />

(AiP) abzuschaffen, ist fraglich.<br />

Der Ausschuss organisierte auch in diesem Jahre wie<strong>der</strong> zwei<br />

zentrale Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte im Praktikum,<br />

am 3. April und 6. November <strong>2001</strong> in Dresden, im Gebäude<br />

<strong>der</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Landesärztekammer</strong>. Dafür konnten jeweils<br />

sachkundige Referenten gewonnen werden.<br />

Die zentrale AiP-Veranstaltung am 03.04.<strong>2001</strong> konzentrierte<br />

sich auf Probleme aus dem medizinisch-juristischen Grenzgebiet.<br />

Prof. Dr. Müller, Direktor des Institutes für Rechtsmedizin<br />

<strong>der</strong> Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus <strong>der</strong> Technischen<br />

Universität Dresden, sprach über die „Feststellung des<br />

Todes und Totenschein“. An Hand von Tabellen und eindrucksvollen<br />

Dias ging er ausführlich auf Probleme <strong>der</strong><br />

Leichenschau und <strong>der</strong> Ermittlung von Todesursachen ein.<br />

Beson<strong>der</strong>s wichtig ist die Erkennung <strong>der</strong> Todeszeichen sowie<br />

die Unterscheidung von Todesfällen mit natürlichen o<strong>der</strong><br />

nichtnatürlichen Ursachen.<br />

„Grundlagen <strong>der</strong> Aufklärung und Dokumentation“ lautete das<br />

Thema des Vortrages von Rechtsanwalt Dr. Martin<br />

Rehborn/Dortmund und Leipzig. Er befasste sich mit <strong>der</strong><br />

ärztlichen Haftung und ihren Konsequenzen. Das Ausmaß <strong>der</strong><br />

Aufklärung des Patienten und auch <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Dokumentation<br />

müssen <strong>der</strong> jeweiligen Situation angepasst sein.<br />

In <strong>der</strong> zentralen AiP-Veranstaltung am 6. November <strong>2001</strong> wurden<br />

Vorträge zu aktuellen Problemen gehalten, die wegen ihrer<br />

ethischen Auswirkungen in <strong>der</strong> Gesellschaft auch außerhalb<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft diskutiert werden – und auch Gegenstand des<br />

letzten <strong>Sächsischen</strong> Ärztetages waren.<br />

Prof. Dr. Ortrun Riha, Direktorin des Institutes für Geschichte<br />

<strong>der</strong> Medizin <strong>der</strong> Universität Leipzig, sprach über „Arzt und Tod<br />

– Sterbebegleitung und Sterbehilfe“. Die ärztliche Betreuung<br />

des Kranken schließt auch jede Hilfe für Sterbende ein, vor<br />

allem eine ausreichende und umfassende Schmerzbehandlung.<br />

In aussichtslosen Situationen kann auch <strong>der</strong> Verzicht auf eine<br />

aktive Therapie geboten sein (passive Sterbehilfe). Dies können<br />

die Patienten auch durch eine entsprechende Verfügung vorausschauend<br />

festlegen. Eine aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen)<br />

– nach dem nie<strong>der</strong>ländischen Vorbild – ist nicht zulässig<br />

und in Deutschland auch in Zukunft nicht wünschenswert.<br />

„Vom Kin<strong>der</strong>wunsch zum Wunsch nach dem perfekten Kind“<br />

nannte Dr. rer. nat. Gudrun Keck von <strong>der</strong> Frauenklinik <strong>der</strong><br />

Technischen Universität Dresden ihre umfassende Übersicht<br />

über die verschiedenen Methoden <strong>der</strong> Reproduktionsbiologie.<br />

Bei dringendem Kin<strong>der</strong>wunsch kann die mo<strong>der</strong>ne Medizin<br />

heute verschiedene Möglichkeiten anbieten (künstliche<br />

Befruchtung, in-vitro-Fertilisation = Retortenbaby). Damit<br />

verbunden sind auch Verfahren <strong>der</strong> pränatalen Diagnostik und<br />

<strong>der</strong> Präimplantations-Diagnostik (PID). Nicht alles, was<br />

prinzipiell machbar ist, kann wegen ethischer Bedenken und<br />

<strong>der</strong> sehr strengen gültigen Vorschriften (Embryonenschutzgesetz)<br />

in Deutschland durchgeführt werden.<br />

Alle Vorträge lösten angeregte Diskussion im kleinen Kreis<br />

aus. Denn lei<strong>der</strong> wurden diese zentralen AiP-Veranstaltungen<br />

nur von 26 o<strong>der</strong> 15 Personen besucht. Es gibt offensichtlich<br />

ein Überangebot von Fortbildungsveranstaltungen. Deshalb<br />

muss darüber nachgedacht werden, ob sie auch in Zukunft<br />

fortgeführt werden sollen.<br />

262<br />

Auch im Jahre <strong>2001</strong> kamen Dr. Siegfried Herzig, <strong>der</strong> Ärztliche<br />

Geschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Landesärztekammer</strong>, und <strong>der</strong><br />

Ausschussvorsitzende viele Male, meist zweimal im Monat,<br />

zusammen, um über die Anträge auf Anerkennung an<strong>der</strong>er<br />

Fortbildungsveranstaltungen als „für AiP anrechenbar“ im<br />

Sinne von § 34 cÄAppO zu entscheiden. Nicht selten sind die<br />

angebotenen Fortbildungsveranstaltungen für Fachärzte o<strong>der</strong><br />

Ausbildungsassistenten gedacht und daher für AiP „zu<br />

speziell“. Es gibt in Sachsen eine ständig steigende Zahl von<br />

Fortbildungsveranstaltungen unterschiedlicher Art.<br />

5.12.<br />

Weiterbildung<br />

(Prof. Dr. Gunter Gruber, Leipzig, Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Im Berichtsjahr <strong>2001</strong> führte <strong>der</strong> Ausschuss Weiterbildung <strong>der</strong><br />

<strong>Sächsischen</strong> <strong>Landesärztekammer</strong> sechs Sitzungen (am 18.01.,<br />

08.03., 10.05., 28.06., 06.09. und 01.11.<strong>2001</strong>) in Dresden<br />

durch.<br />

In je<strong>der</strong> Sitzung standen Anfragen zu Weiterbildungsproblemen<br />

aus dem Kreis sächsischer Ärzte, die Begutachtungen <strong>der</strong><br />

Anträge zur Weiterbildungsbefugnis sowie <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf bzw.<br />

die Aufhebung <strong>der</strong> Weiterbildungsbefugnis auf <strong>der</strong> Tagesordnung.<br />

Jedes Ausschussmitglied begutachtete in diesem Zusammenhang<br />

Anträge für mehrere Gebiete, Schwerpunkte, Fakultative<br />

Weiterbildungen o<strong>der</strong> Zusatzbezeichnungen. Nach dem Ausscheiden<br />

von Christiane Eckhardt wurden ihre Aufgaben auf<br />

die übrigen Ausschussmitglie<strong>der</strong> verteilt.<br />

Außerdem wurden regelmäßig Einzelfallentscheidungen zur<br />

Anerkennung von Weiterbildungszeiten und zur gleichzeitigen<br />

Führbarkeit von Arztbezeichnungen nach den §§ 19 bzw. 7<br />

WBO beraten und beschlossen.<br />

Bei Problemfällen wurde die Einschätzung <strong>der</strong> zuständigen<br />

Prüfungskommission eingeholt. In den Ausschusssitzungen<br />

wurden dann diese bearbeiteten Anträge kollektiv beraten und<br />

als Vorschläge für die Beschlussfassung durch den Vorstand<br />

eingebracht.<br />

Zu Beginn des Jahres war <strong>der</strong> Text des Teils A (sog. Paragraphenteil)<br />

<strong>der</strong> (Muster)-Weiterbildungsordnung (MWBO)<br />

Hauptdiskussionsstoff.<br />

In <strong>der</strong> Sitzung am 08.03.<strong>2001</strong> wurde Christiane Eckhardt mit<br />

besten Wünschen für ein Jahr aus dem Ausschuss verabschiedet,<br />

da sie eine Hospitation in den USA absolviert.<br />

Fast 10 Jahre nach dem 1. Informations- und Erfahrungsaustausch<br />

<strong>der</strong> Prüfer in <strong>der</strong> Weiterbildung an <strong>der</strong> <strong>Sächsischen</strong><br />

<strong>Landesärztekammer</strong> (05.10.1991) fand <strong>der</strong> 2., am 25.04.<strong>2001</strong><br />

in Dresden durchgeführt, sehr regen Zuspruch. Im Gegensatz<br />

zum ersten Treffen, bei dem die eigenen Erfahrungen <strong>der</strong><br />

Prüfer im neuen Prüfungssystem nach <strong>der</strong> Weiterbildungsordnung<br />

noch gering waren, konnten sie jetzt in vielen Fällen eine<br />

10-jährige Erfahrung im Prüfungssystem Sachsens einbringen.<br />

Die Erfahrungen mit <strong>der</strong> Zulassung zur Prüfung durch Dipl.-<br />

Med. Birgit Gäbler, mit <strong>der</strong> Einladung <strong>der</strong> Kandidaten und von<br />

jeweils drei Prüfern durch Renate Ziegler sowie die Erfahrungen<br />

mit dem Ablauf <strong>der</strong> Prüfungen sind aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Ausschusses<br />

als sehr gut einzuschätzen, so dass generelle Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Organisation nicht sinnvoll erscheinen. Das wurde<br />

auch von den anwesenden Prüfern zum Ausdruck gebracht. Sie

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