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Tätigkeitsbericht der Sächsischen Landesärztekammer 2001

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schätzten außerdem ein, dass sich auch das System <strong>der</strong> variablen<br />

Organisation <strong>der</strong> Prüfungstermine in Abhängigkeit von<br />

den Anfor<strong>der</strong>ungen in Sachsen sehr bewährt hat.<br />

Im Berichtszeitraum befasste sich <strong>der</strong> Ausschuss mit folgenden<br />

Themen:<br />

– Umbenennung des Gebietes Kin<strong>der</strong>heilkunde in Kin<strong>der</strong>und<br />

Jugendmedizin und Einführung <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung<br />

„Ärztliches Qualitätsmanagement“„ (nach Zustimmung <strong>der</strong><br />

Kammerversammlung auf dem 11. <strong>Sächsischen</strong> Ärztetag<br />

am 16.06.<strong>2001</strong> wurde dies in die WBO aufgenommen wurden),<br />

– Ergänzungen zu den Richtlinien über den Inhalt <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

im Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“,<br />

– Mobbing gegen Ärzte in Sachsen,<br />

– Gutachten des Sachverständigenrates 2000/<strong>2001</strong> für die<br />

Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen,<br />

– Kriterien für die fachliche und persönliche Eignung bei <strong>der</strong><br />

Erteilung <strong>der</strong> Weiterbildungsbefugnis in Sachsen,<br />

– Anfragen zu fachfremden Inhalten in bestimmten Gebieten,<br />

– Zur Zahl <strong>der</strong> nicht bestandenen Facharztprüfungen in den<br />

Jahren 1992 - 2000 in Sachsen im Vergleich mit den an<strong>der</strong>en<br />

<strong>Landesärztekammer</strong>n im Jahre 1998,<br />

– Falsche Aussagen im Weiterbildungszeugnis und mögliche<br />

(auch gerichtliche) Folgen,<br />

– Zur Trendwende von <strong>der</strong> Ärzteschwemme in den vergangenen<br />

Jahren zu zunehmend freien Stellen bei bestimmten<br />

Fachgebieten in Sachsen,<br />

– Zur Anerkennung <strong>der</strong> Weiterbildung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin<br />

in <strong>der</strong> EU nach den Richtlinien Titel IV 93/16/EWG.<br />

Nachdem <strong>der</strong> 104. Deutsche Ärztetag den Teil A (Paragraphenteil)<br />

<strong>der</strong> neuen MWBO verabschiedet hat, erfolgt jetzt die<br />

Diskussion zur Novellierung <strong>der</strong> Teile B und C <strong>der</strong> MWBO.<br />

Als ungelöstes Problem ist weiterhin die nicht fristgemäße<br />

Beantragung <strong>der</strong> Weiterbildungsbefugnis durch einige Leiter<br />

von Weiterbildungsstätten zu nennen. Ein Vorschlag zur Verringerung<br />

dieses Problems durch die Sächsische <strong>Landesärztekammer</strong>,<br />

zum Beispiel durch ein Anschreiben <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Einrichtung nach Ausscheiden eines Weiterbil<strong>der</strong>s<br />

bzw. bei Anmeldung eines neuen Chefarztes bei <strong>der</strong> <strong>Landesärztekammer</strong>,<br />

wurde vom Ausschuss eingebracht.<br />

In <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ärztliche Weiterbildung <strong>der</strong> Bundesärztekammer<br />

vertraten Prof. Dr. Gunter Gruber (Vertretung:<br />

Prof. Dr. Martin Link) sowie für die Geschäftsführung<br />

Dr. Siegfried Herzig (Vertretung: Dipl.-Med. Birgit Gäbler)<br />

die sächsischen Interessen in Weiterbildungsfragen auf <strong>der</strong><br />

Bundesebene.<br />

Herzlicher Dank gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

<strong>der</strong> Geschäftsstelle, allen Mitglie<strong>der</strong>n des Ausschusses<br />

Weiterbildung sowie unserem Paten aus dem Vorstand, Dr.<br />

Clemens Weiss, für die im Jahr <strong>2001</strong> gemeinsam geleistete<br />

umfangreiche Arbeit. (Statistischer Teil: siehe Anhang )<br />

5.12.1.<br />

Wi<strong>der</strong>spruchskommission<br />

(Prof. Dr. Claus Seebacher, Dresden, Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Im Berichtszeitraum trat die Wi<strong>der</strong>spruchskommission sechsmal<br />

zu Beratungen zusammen und es wurden insgesamt sechs<br />

Berufspolitik<br />

Wi<strong>der</strong>sprüche gegen Entscheidungen von Ausschüssen <strong>der</strong><br />

<strong>Sächsischen</strong> <strong>Landesärztekammer</strong> behandelt. Damit ist ein<br />

beachtlicher Rückgang <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>sprüche im Vergleich zum<br />

Vorjahr von 23 auf 6 zu verzeichnen, ein erfreuliches Ergebnis.<br />

Drei Wi<strong>der</strong>sprüche rekrutierten sich aus Anträgen zur<br />

Fachkunde nach <strong>der</strong> Röntgenverordnung (RöV). In allen drei<br />

Fällen wurden <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchskommission neue, den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen genügenden Zeugnisse vorgelegt, so dass allen<br />

drei Wi<strong>der</strong>sprüchen stattgegeben werden konnte. Im Vorjahr<br />

standen elf Wi<strong>der</strong>sprüche zur Fachkunde RöV zur Entscheidung<br />

an. Der deutliche Rückgang deutet auf eine qualifiziertere<br />

Antragstellung hin.<br />

Ein Vorgang, eine Zusatzbezeichnung betreffend, wurde vor<br />

dem Verwaltungsgericht Chemnitz verhandelt. Mit Urteil vom<br />

16.12.1999 wurde <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchsbescheid <strong>der</strong> <strong>Sächsischen</strong><br />

<strong>Landesärztekammer</strong> vom 12.03.1997 aufgehoben, so dass<br />

erneut entschieden werden musste. Dieser Vorgang erfor<strong>der</strong>te<br />

zwei Sitzungen, da zwischenzeitlich ein neutrales<br />

Fachgutachten eingeholt werden musste, das abermals die<br />

Ablehnung des Wi<strong>der</strong>spruches begründete. Die Kommission<br />

schloss sich <strong>der</strong> Argumentation <strong>der</strong> Fachvertreter an und wies<br />

den Wi<strong>der</strong>spruch zurück. Diese Entscheidung wurde<br />

schließlich vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Sächsischen</strong> <strong>Landesärztekammer</strong><br />

einstimmig bestätigt. Die letzten zwei Wi<strong>der</strong>sprüche<br />

mussten zurückgewiesen werden, da nach Ansicht <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Fachvertreter die Voraussetzungen zur Stattgabe nicht vorlagen.<br />

In einem Fall handelte es sich um den Antrag auf volle<br />

Weiterbildungsbefugnis, im an<strong>der</strong>en Fall um die Zuerkennung<br />

einer Fachkunde.<br />

Die Arbeit <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchskommission wäre ohne die fachspezifische<br />

Beratung durch die zahlreichen Kolleginnen und<br />

Kollegen, die an den Sitzungen teilgenommen haben, nicht<br />

sach- und fachgerecht möglich. Hierfür gebührt ihnen großer<br />

Dank. Bei ihren Entscheidungen achtet die Kommission nicht<br />

nur auf die Einhaltung formaler Vorschriften, son<strong>der</strong>n bewertet<br />

eingehend die vorgelegten Unterlagen bezüglich fachspezifischer<br />

Qualitätsmerkmale. Hierbei leisten die Fachberater/innen<br />

eine unverzichtbare Hilfe.<br />

Dank schuldet die Wi<strong>der</strong>spruchskommission auch den Mitarbeiterinnen<br />

des Juristischen Geschäftsbereichs <strong>der</strong> <strong>Sächsischen</strong><br />

<strong>Landesärztekammer</strong>, die alle Beratungen bestens vorbereitet<br />

haben.<br />

5.13.<br />

Sächsische Akademie für ärztliche Fort- und<br />

Weiterbildung<br />

(Prof. Dr. Otto Bach, Dresden, Vorstandsmitglied,<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Die Sächsische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung<br />

hat im Jahre <strong>2001</strong> vier Sitzungen durchgeführt, am<br />

21.04.<strong>2001</strong>, 18.07.<strong>2001</strong>, 06.10.<strong>2001</strong> und 15.12.<strong>2001</strong>, dabei<br />

war die Sitzung am 18.07.<strong>2001</strong> durch die Neukonstituierung<br />

<strong>der</strong> Akademie nach den Akademiewahlen bestimmt. Die<br />

wie<strong>der</strong>gewählten Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Akademie sind die Damen<br />

und Herren: Dr. Hella Wun<strong>der</strong>lich, Dr. Bernhard Ackermann,<br />

Prof. Dr. Otto Bach, Doz. Dr. Gottfried Hempel, Dr. Norbert<br />

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