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Langfassung - GenderAlp!

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Bedarfsgerechte Raumplanung StadtUmland<br />

Gender Practice und Kriterien Planung.Forschung.Beratung<br />

in der Raumplanung - <strong>Langfassung</strong> CH Thalwil/ZH<br />

ist. Qualitätsaussagen, z. B. hinsichtlich der Gestaltung des Umfeldes oder der Parkierungsanlagen,<br />

werden jedoch nicht getroffen. Hier wären aus GenderSicht weitere Kriterien zu<br />

erarbeiten.<br />

Kriterienkataloge<br />

Die zahlreichen Leitfäden, die von Seiten der Regionen und Kommunen, aber auch von Seiten<br />

verschiedener Länder herausgegeben wurden, um den nachgeordneten Behörden einerseits<br />

entsprechende Hinweise auf erzielbare Qualitäten zu geben, andererseits aber möglicherweise<br />

auch sich selbst Klarheit über Beurteilungsmaßstäbe - ggf. hinsichtlich einzuführender<br />

Anreiz- und Fördersysteme - zu verschaffen, zeigen, dass der Bedarf an Kriterien ganz<br />

offensichtlich weit herum vorhanden ist.<br />

Auch wenn dieser Bedarf auf der kommunalen Ebene zunächst größer erscheint, weil hier<br />

mit der Planungshoheit auch die konkrete Verleihung von Bau- und Nutzungsrechten erfolgt,<br />

kann eine qualitätvolle Planung doch auch von der Landesraumordnung her vorbereitet und<br />

angestoßen werden. Was hinsichtlich der Raum- und Siedlungsstrukturen nicht auf der höheren<br />

Planungsebene vorgedacht wurde, kann auf der kleinräumigen Ebene kaum hergestellt<br />

werden. Das gilt für die kleinteilige Nutzungsmischung und die Erreichbarkeit alltäglich wichtiger<br />

Zielorte genauso wie für die Nutzbarkeit und Erlebnisvielfalt des Wohnumfeldes, die<br />

Öffentliche Sicherheit und die Soziale Mischung / Integration. Hier spielt das Prinzip der<br />

Selbstähnlichkeit: Die Stadt der kurzen Wege ist kaum sinnvoll zu realisieren, wenn sie nicht<br />

in ein System aus entsprechenden Regionen der kurzen Wege eingebunden ist.<br />

Aus den verschiedenen und vielfältigen Katalogen, die in den Kapiteln 1 bis 3 dargestellt<br />

wurden, lassen sich zusammenfassend einige Grundregeln formulieren, die für die landesplanerische<br />

Zielformulierung und Beurteilung von Planwerken von Bedeutung sind:<br />

130<br />

• polyzentrische Strukturen mit wohnungsnahen Infrastruktur- und<br />

Einzelhandelsstandorten (Nutzungsmischung) (München, VEP 2003);<br />

• Nutzungsmischung durch kleinräumige Zuordnung unterschiedlicher Baugebietsarten<br />

(kurze Wege, Verkehrsvermeidung) und durch Ausweisung von gemischt genutzten<br />

Gebieten (Belebung des öffentlichen Raumes) (Niedersachsen 1996);<br />

• Mischung von Wohnen und Erwerbsarbeitsplätzen bzw. Flächen sparende bauliche<br />

Dichten bei gewerblichen Nutzungen (Niedersachsen 1996);<br />

• Standortplanungen für Erwerbsarbeitsstätten mit Bezug zur städtischen Infrastruktur<br />

(Hessen 1996);<br />

• Ausweisung von Flächen für sozialen und preiswerten Wohnungsbau in integrierten<br />

Lagen (Berlin 1994, Niedersachsen 1996);<br />

• Beeinflussung der Wohnkosten durch finanzielle Beteiligung und Selbsthilfe beim Bau;<br />

Anregung von Finanzierungsmodellen unter Beteiligung von Frauen (z.B. anteilige Bauherrinneneigenschaft)<br />

(Berlin 1994);<br />

• Einbezug integrierter Wohnangebote für die differenzierten Bedürfnisse älterer Menschen,<br />

z. B. Mehrgenerationenwohnen etc. (Niedersachsen 1996, Rheinland-Pfalz<br />

1998);<br />

• Erreichbarkeit von Kindergärten, Grundschulen, Jugendbetreuungs- und<br />

Fortbildungseinrichtungen sowie Sportstätten auch ohne Auto (Hessen 1996);

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