17.12.2012 Aufrufe

Langfassung - GenderAlp!

Langfassung - GenderAlp!

Langfassung - GenderAlp!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bedarfsgerechte Raumplanung StadtUmland<br />

Gender Practice und Kriterien Planung.Forschung.Beratung<br />

in der Raumplanung - <strong>Langfassung</strong> CH Thalwil/ZH<br />

tungsebene viel weitreichendere Aufgabengebiete als nur das der räumlichen Planung. Auch<br />

liegen ihre persönlichen Fachkompetenzen eher in anderen Bereichen. Die Intensität der<br />

gleichstellungsorientierten Planungsarbeit hat infolgedessen abgenommen.<br />

Durch MitarbeiterInnen / PlanerInnen mit Genderkompetenz innerhalb der Fachverwaltung<br />

und die projektbezogene Zusammenarbeit des Planungsdezernats mit dem regionalen Frauennetzwerk<br />

(⇒ Planungsfachfrauen Hannover) wird diese veränderte Situation z.T. kompensiert.<br />

Im Gesetz über die Region Hannover vom 5. Juni 2001 werden die Kompetenzen der<br />

Frauenbeauftragten detailliert definiert und vor allem ihre Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte<br />

im Einzelnen dargelegt.<br />

§ 17 Frauenbeauftragte<br />

(1) 1 Die Region Hannover hat eine Frauenbeauftragte zu bestellen. 2 Die Frauenbeauftragte<br />

ist hauptberuflich tätig.<br />

(3) 1 Die Tätigkeit der Frauenbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der<br />

Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. 2 Die Frauenbeauftragte<br />

wirkt nach Maßgabe der Absätze 5 und 6 an allen Vorhaben, Entscheidungen,<br />

Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf<br />

die Gleichberechtigung der Frau und die Anerkennung ihrer gleichwertigen<br />

Stellung in der Gesellschaft haben. 3 Im Rahmen der in Satz 1 genannten<br />

Zielsetzung kann sie Vorhaben und Maßnahmen anregen, die<br />

1. die Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung,<br />

2. personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes<br />

der Region Hannover oder<br />

3. Angelegenheiten im gesetzlichen Aufgabenbereich der Region Hannover betreffen.<br />

4. Die Regionsversammlung bestimmt durch Richtlinien, welche weiteren Aufgaben<br />

zur Förderung des in Satz 1 genannten Ziels der Frauenbeauftragten übertragen<br />

werden.<br />

5. Die Frauenbeauftragte legt der Regionsversammlung dazu einen Entwurf vor.<br />

(4) 1 Die Frauenbeauftragte ist unmittelbar der Regionspräsidentin oder dem Regionspräsidenten<br />

unterstellt. 2 Bei der rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie<br />

an Weisungen nicht gebunden.<br />

Spatial Development for Women and Men<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!