Langfassung - GenderAlp!
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Bedarfsgerechte Raumplanung StadtUmland<br />
Gender Practice und Kriterien Planung.Forschung.Beratung<br />
in der Raumplanung - <strong>Langfassung</strong> CH Thalwil/ZH<br />
Der Inhalt des Agglomerationsprogramms ist unabhängig davon, ob eine Maßnahme in kantonale<br />
oder kommunale Kompetenz fällt; es geht um die inhaltliche Zusammenschau der<br />
agglomerationsrelevanten Probleme und um strategische Überlegungen zur Gesamtentwicklung.<br />
Aus dieser Gesamtsicht werden die prioritären Handlungsfelder abgeleitet, die in Form<br />
von einzelnen Aktionsmodulen schrittweise konkretisiert werden sollen. Die Kantone und<br />
Agglomerationen sind in der Bestimmung der Inhalte grundsätzlich frei; allerdings werden<br />
seitens des Bundes bestimmte Prioritäten gesetzt. Derzeit ist dies - vor dem Hintergrund<br />
einer verbesserten Koordination zwischen Siedlungsentwicklung, Verkehr und Umwelt - die<br />
Priorität für den Agglomerationsverkehr mit dem Ziel, Siedlungsstrukturen zu entwickeln,<br />
die das Verkehrsaufkommen möglichst gering halten und eine effiziente Erschließung durch<br />
den ÖV ermöglichen, eine Zielsetzung, die auch den Qualitätskriterien eines Gender Planning<br />
entgegen kommt.<br />
Mitfinanzierung durch den Bund<br />
Voraussetzung für die Mitfinanzierung durch den Bund ist die Vorlage eines Agglomerationsprogramms<br />
mit bestimmten inhaltlichen Mindestforderungen; dazu gehören insbesondere:<br />
172<br />
• der Nachweis, dass Siedlungsentwicklung und Verkehr aufeinander abgestimmt<br />
und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt tatsächlich reduziert werden<br />
und<br />
• die Gründung einer spezifischen Form der Zusammenarbeit / Trägerschaft 23.<br />
Das Agglomerationsprogramm muss Maßnahmen aufzeigen, die dazu beitragen, das Verkehrsaufkommen<br />
in Grenzen zu halten, weiter Maßnahmen, die zeigen, wie die Verkehrserschließung<br />
auf die Siedlungsentwicklung (und umgekehrt) abzustimmen ist. Hierzu soll es<br />
insbesondere die Siedlungsschwerpunkte, die Standorte für verkehrs- und besuchsintensive<br />
Nutzungen (z.B. Einkaufszentren) sowie die Maßnahmen zur Siedlungserneuerung, zur Verdichtung<br />
und zur Begrenzung des Siedlungsgebietes festlegen. Der Bund erwartet die Behandlung<br />
des Gesamtverkehrs, d.h. es sind alle Maßnahmen im Bereich ÖV, mIV und Langsamverkehr<br />
(Fußgänger und Radfahrer bzw. andere Formen von human powered mobility)<br />
sowie deren Abhängigkeiten untereinander aufzuzeigen.<br />
Verbindlichkeit<br />
Das Agglomerationsprogramm ist ein umsetzungs- und projektorientiertes Instrument. Es ist<br />
für Kantons- und Gemeindebehörden verbindlich. Mit seinem modularen Aufbau ist es jedoch<br />
flexibel und kann entsprechend den Bedürfnissen, die sich im Verlaufe der Zeit entwickeln<br />
und verändern, schrittweise ausgebaut werden. Ziel ist es, grenzüberschreitende<br />
Herausforderungen zu koordinieren und Maßnahmen behördenverbindlich festzuhalten; darüber<br />
hinaus soll das Agglomerationsprogramm als Instrument im eidgenössischen Raumplanungsgesetz<br />
(RPG) verankert werden 24.<br />
23 dossier ARE 2/01: Agglomerationspolitik, Raumbeobachtung UVEK in Zusammenarbeit mit seco, S.4<br />
24 ebda.