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Langfassung - GenderAlp!

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Bedarfsgerechte Raumplanung StadtUmland<br />

Gender Practice und Kriterien Planung.Forschung.Beratung<br />

in der Raumplanung - <strong>Langfassung</strong> CH Thalwil/ZH<br />

Der Inhalt des Agglomerationsprogramms ist unabhängig davon, ob eine Maßnahme in kantonale<br />

oder kommunale Kompetenz fällt; es geht um die inhaltliche Zusammenschau der<br />

agglomerationsrelevanten Probleme und um strategische Überlegungen zur Gesamtentwicklung.<br />

Aus dieser Gesamtsicht werden die prioritären Handlungsfelder abgeleitet, die in Form<br />

von einzelnen Aktionsmodulen schrittweise konkretisiert werden sollen. Die Kantone und<br />

Agglomerationen sind in der Bestimmung der Inhalte grundsätzlich frei; allerdings werden<br />

seitens des Bundes bestimmte Prioritäten gesetzt. Derzeit ist dies - vor dem Hintergrund<br />

einer verbesserten Koordination zwischen Siedlungsentwicklung, Verkehr und Umwelt - die<br />

Priorität für den Agglomerationsverkehr mit dem Ziel, Siedlungsstrukturen zu entwickeln,<br />

die das Verkehrsaufkommen möglichst gering halten und eine effiziente Erschließung durch<br />

den ÖV ermöglichen, eine Zielsetzung, die auch den Qualitätskriterien eines Gender Planning<br />

entgegen kommt.<br />

Mitfinanzierung durch den Bund<br />

Voraussetzung für die Mitfinanzierung durch den Bund ist die Vorlage eines Agglomerationsprogramms<br />

mit bestimmten inhaltlichen Mindestforderungen; dazu gehören insbesondere:<br />

172<br />

• der Nachweis, dass Siedlungsentwicklung und Verkehr aufeinander abgestimmt<br />

und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt tatsächlich reduziert werden<br />

und<br />

• die Gründung einer spezifischen Form der Zusammenarbeit / Trägerschaft 23.<br />

Das Agglomerationsprogramm muss Maßnahmen aufzeigen, die dazu beitragen, das Verkehrsaufkommen<br />

in Grenzen zu halten, weiter Maßnahmen, die zeigen, wie die Verkehrserschließung<br />

auf die Siedlungsentwicklung (und umgekehrt) abzustimmen ist. Hierzu soll es<br />

insbesondere die Siedlungsschwerpunkte, die Standorte für verkehrs- und besuchsintensive<br />

Nutzungen (z.B. Einkaufszentren) sowie die Maßnahmen zur Siedlungserneuerung, zur Verdichtung<br />

und zur Begrenzung des Siedlungsgebietes festlegen. Der Bund erwartet die Behandlung<br />

des Gesamtverkehrs, d.h. es sind alle Maßnahmen im Bereich ÖV, mIV und Langsamverkehr<br />

(Fußgänger und Radfahrer bzw. andere Formen von human powered mobility)<br />

sowie deren Abhängigkeiten untereinander aufzuzeigen.<br />

Verbindlichkeit<br />

Das Agglomerationsprogramm ist ein umsetzungs- und projektorientiertes Instrument. Es ist<br />

für Kantons- und Gemeindebehörden verbindlich. Mit seinem modularen Aufbau ist es jedoch<br />

flexibel und kann entsprechend den Bedürfnissen, die sich im Verlaufe der Zeit entwickeln<br />

und verändern, schrittweise ausgebaut werden. Ziel ist es, grenzüberschreitende<br />

Herausforderungen zu koordinieren und Maßnahmen behördenverbindlich festzuhalten; darüber<br />

hinaus soll das Agglomerationsprogramm als Instrument im eidgenössischen Raumplanungsgesetz<br />

(RPG) verankert werden 24.<br />

23 dossier ARE 2/01: Agglomerationspolitik, Raumbeobachtung UVEK in Zusammenarbeit mit seco, S.4<br />

24 ebda.

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