Langfassung - GenderAlp!
Langfassung - GenderAlp!
Langfassung - GenderAlp!
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bedarfsgerechte Raumplanung StadtUmland<br />
Gender Practice und Kriterien Planung.Forschung.Beratung<br />
in der Raumplanung - <strong>Langfassung</strong> CH Thalwil/ZH<br />
Sicherheit im öffentlichen Raum als verbindliche Vorgabe<br />
in Bern<br />
Sicherheit im öffentlichen Raum spielt in der Stadt Bern seit Jahren eine große Rolle, auch<br />
unter Einbeziehung von Fachfrauen. Im Rahmen der Gesamtrevision der Bauordnung 4 (BO<br />
05) wurde im Jahr 2005 ein Artikel zur Sicherheit im öffentlichen Raum (SiöR) aufgenommen:<br />
5. Titel: Schutzvorschriften<br />
1. Kapitel: Sicherheit<br />
§ 71 Öffentlicher Raum<br />
1 Der öffentliche Raum (Strassen, Plätze, Anlagen) ist als städtischer Lebensraum mit<br />
hohen gestalterischen und funktionellen Qualitäten zu gestalten.<br />
2 Bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes ist den Sicherheitsbedürfnissen der Benutzenden<br />
angemessen Rechnung zu tragen.<br />
3 Der Gemeinderat erlässt Richtlinien zu Gestaltung und Sicherheit.<br />
BO 05 Kommentar<br />
1 Die Vorschrift wendet sich an öffentliche und private Bauherren, die Bauten und<br />
Anlagen in den öffentlichen bzw. halböffentlichen Räumen planen, bauen und unterhalten. Sie<br />
gilt insbesondere auch für Verkehrsunternehmen, den öffentlichen Raum aufgrund einer<br />
Konzession nutzende Personen und natürlich die Stadt selber.<br />
3.2 Aussagen in Planwerken<br />
Auf der kommunalen Ebene lassen sich die materiellen Aspekte der Planwerke von den Verfahrensbausteinen<br />
weniger leicht trennen als auf den übergeordneten Planungsebenen. Dies<br />
mag damit zusammenhängen, dass hier weniger die Zielebene im Mittelpunkt der planerischen<br />
Überlegungen steht als vielmehr die Umsetzung in konkrete Plan- und Bauwerke.<br />
Hier geht es weniger um Plansätze als um konkrete Planaussagen, die sich - ohne genaueres<br />
Eintauchen in die jeweiligen Prozesse - nicht so unmittelbar einer bestimmten Zielsetzung,<br />
sprich: der Gendergerechtigkeit, zuordnen lassen. Insbesondere auf der Ebene der räumlichen<br />
oder sektoralen Gesamtentwicklung lassen sich noch Zielaussagen treffen, bei der<br />
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung stehen eher die Beteiligungsformen im Vordergrund.<br />
4 In der Schweiz ist - anders als in Deutschland und Österreich - die Flächennutzungs- bzw. -widmungsplanung, hier<br />
Zonenplanung, eigentümerverbindliche Grundlage für das Planen und Bauen. D.h.. hier wird bereits auf der gesamtörtlichen<br />
Ebene regelmäßig Baurecht geschaffen. Die Bauordnung ist unverzichtbarer Bestandteil der sog. Bau- und Zonenordnung und<br />
stellt neben dem Zonenplan den textlichen Vorschriftenteil des kommunalen Planungsinstrumentariums dar.<br />
62