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Langfassung - GenderAlp!

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Bedarfsgerechte Raumplanung StadtUmland<br />

Gender Practice und Kriterien Planung.Forschung.Beratung<br />

in der Raumplanung - <strong>Langfassung</strong> CH Thalwil/ZH<br />

Sicherheit im öffentlichen Raum als verbindliche Vorgabe<br />

in Bern<br />

Sicherheit im öffentlichen Raum spielt in der Stadt Bern seit Jahren eine große Rolle, auch<br />

unter Einbeziehung von Fachfrauen. Im Rahmen der Gesamtrevision der Bauordnung 4 (BO<br />

05) wurde im Jahr 2005 ein Artikel zur Sicherheit im öffentlichen Raum (SiöR) aufgenommen:<br />

5. Titel: Schutzvorschriften<br />

1. Kapitel: Sicherheit<br />

§ 71 Öffentlicher Raum<br />

1 Der öffentliche Raum (Strassen, Plätze, Anlagen) ist als städtischer Lebensraum mit<br />

hohen gestalterischen und funktionellen Qualitäten zu gestalten.<br />

2 Bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes ist den Sicherheitsbedürfnissen der Benutzenden<br />

angemessen Rechnung zu tragen.<br />

3 Der Gemeinderat erlässt Richtlinien zu Gestaltung und Sicherheit.<br />

BO 05 Kommentar<br />

1 Die Vorschrift wendet sich an öffentliche und private Bauherren, die Bauten und<br />

Anlagen in den öffentlichen bzw. halböffentlichen Räumen planen, bauen und unterhalten. Sie<br />

gilt insbesondere auch für Verkehrsunternehmen, den öffentlichen Raum aufgrund einer<br />

Konzession nutzende Personen und natürlich die Stadt selber.<br />

3.2 Aussagen in Planwerken<br />

Auf der kommunalen Ebene lassen sich die materiellen Aspekte der Planwerke von den Verfahrensbausteinen<br />

weniger leicht trennen als auf den übergeordneten Planungsebenen. Dies<br />

mag damit zusammenhängen, dass hier weniger die Zielebene im Mittelpunkt der planerischen<br />

Überlegungen steht als vielmehr die Umsetzung in konkrete Plan- und Bauwerke.<br />

Hier geht es weniger um Plansätze als um konkrete Planaussagen, die sich - ohne genaueres<br />

Eintauchen in die jeweiligen Prozesse - nicht so unmittelbar einer bestimmten Zielsetzung,<br />

sprich: der Gendergerechtigkeit, zuordnen lassen. Insbesondere auf der Ebene der räumlichen<br />

oder sektoralen Gesamtentwicklung lassen sich noch Zielaussagen treffen, bei der<br />

Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung stehen eher die Beteiligungsformen im Vordergrund.<br />

4 In der Schweiz ist - anders als in Deutschland und Österreich - die Flächennutzungs- bzw. -widmungsplanung, hier<br />

Zonenplanung, eigentümerverbindliche Grundlage für das Planen und Bauen. D.h.. hier wird bereits auf der gesamtörtlichen<br />

Ebene regelmäßig Baurecht geschaffen. Die Bauordnung ist unverzichtbarer Bestandteil der sog. Bau- und Zonenordnung und<br />

stellt neben dem Zonenplan den textlichen Vorschriftenteil des kommunalen Planungsinstrumentariums dar.<br />

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