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ZAP-2019-20

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Rechtsprechung Fach 18, Seite 1679<br />

Rechtsprechungsübersicht – 1. Hj. <strong><strong>20</strong>19</strong><br />

Rechtsprechung<br />

Rechtsprechungs- und Literaturübersicht zum Sozialrecht –<br />

1. Halbjahr <strong><strong>20</strong>19</strong><br />

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht Dr. ULRICH SARTORIUS, Breisach<br />

und Prof. Dr. JÜRGEN WINKLER, Katholische Hochschule Freiburg<br />

Inhalt<br />

I. Existenzsicherungsrecht<br />

1. Angemessenheit der Aufwendungen für<br />

Unterkunft und Heizung<br />

2. Bestimmtheitsanforderungen an einen<br />

Eingliederungsverwaltungsakt<br />

3. Keine Verteilung der Anschaffungskosten<br />

für Brennmaterialien auf mehrere Monate<br />

4. Anrechnung einer Erbschaft bei Unterbrechung<br />

des Leistungsbezugs<br />

5. Übernahme der Kosten für Schulbücher<br />

6. Keine Verteilung der Bestattungskosten<br />

auf mehrere Monate<br />

7. Aufstockung der Unterkunftskosten durch<br />

Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

II. Arbeitsförderungsrecht<br />

1. Sperrzeit bei Arbeitsablehnung; Voraussetzungen<br />

des Eintritts einer zweiten oder<br />

dritten Sperrzeit<br />

2. Insolvenzgeld und Betriebsübergang<br />

III. Krankenversicherung<br />

1. Grenze der Beitragspflicht von Versorgungsbezügen<br />

(betriebliche Direktversicherung)<br />

2. Fiktive Genehmigung von Leistungsanträgen<br />

nach § 13 Abs. 3a SGB V<br />

IV. Rentenversicherung<br />

1. Rückforderung von überzahlter Rente<br />

nach dem Tod des Berechtigten und der<br />

Auflösung des Kontos<br />

2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

V. Verfahrensrecht<br />

1. Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangel;<br />

besondere Wertigkeit der<br />

mündlichen Verhandlung<br />

2. Grenzen der konsentierten Einzelrichterentscheidung<br />

im Berufungsverfahren<br />

3. Wiedereinsetzung nach PKH-Antrag<br />

4. Effektiver Rechtsschutz für die vorläufige<br />

Bewilligung eines persönlichen Budgets<br />

I. Existenzsicherungsrecht<br />

1. Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung<br />

Nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II sind die tatsächlichen angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und<br />

Heizung der Unterkunft, in der die leistungsberechtigte Person tatsächlich lebt, zu übernehmen. Die<br />

Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft wird nach der Rechtsprechung des BSG in zwei<br />

Schritten geprüft: Zunächst wird die abstrakte und danach die konkrete Angemessenheit der Aufwendungen<br />

festgestellt (KNICKREHM in KNICKREHM/KREIKEBOHM/WALTERMANN (Hrsg.), Kommentar zum Sozialrecht,<br />

6. Aufl. <strong><strong>20</strong>19</strong>, § 22 SGB II Rn 11 f.). Die abstrakte Angemessenheit richtet sich nach der sog.<br />

Produkttheorie, nach der das Produkt aus angemessener Wohnfläche und angemessenem Quadratmeterzins<br />

im Vergleichsraum maßgeblich ist. Die konkrete Angemessenheit wird im Rahmen der<br />

Obliegenheit zur Kostensenkung nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II geprüft. Im konkreten Einzelfall wird<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 23.10.<strong><strong>20</strong>19</strong> 1069

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