ZAP-2019-20
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Rechtsprechung Fach 18, Seite 1679<br />
Rechtsprechungsübersicht – 1. Hj. <strong><strong>20</strong>19</strong><br />
Rechtsprechung<br />
Rechtsprechungs- und Literaturübersicht zum Sozialrecht –<br />
1. Halbjahr <strong><strong>20</strong>19</strong><br />
Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht Dr. ULRICH SARTORIUS, Breisach<br />
und Prof. Dr. JÜRGEN WINKLER, Katholische Hochschule Freiburg<br />
Inhalt<br />
I. Existenzsicherungsrecht<br />
1. Angemessenheit der Aufwendungen für<br />
Unterkunft und Heizung<br />
2. Bestimmtheitsanforderungen an einen<br />
Eingliederungsverwaltungsakt<br />
3. Keine Verteilung der Anschaffungskosten<br />
für Brennmaterialien auf mehrere Monate<br />
4. Anrechnung einer Erbschaft bei Unterbrechung<br />
des Leistungsbezugs<br />
5. Übernahme der Kosten für Schulbücher<br />
6. Keine Verteilung der Bestattungskosten<br />
auf mehrere Monate<br />
7. Aufstockung der Unterkunftskosten durch<br />
Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
II. Arbeitsförderungsrecht<br />
1. Sperrzeit bei Arbeitsablehnung; Voraussetzungen<br />
des Eintritts einer zweiten oder<br />
dritten Sperrzeit<br />
2. Insolvenzgeld und Betriebsübergang<br />
III. Krankenversicherung<br />
1. Grenze der Beitragspflicht von Versorgungsbezügen<br />
(betriebliche Direktversicherung)<br />
2. Fiktive Genehmigung von Leistungsanträgen<br />
nach § 13 Abs. 3a SGB V<br />
IV. Rentenversicherung<br />
1. Rückforderung von überzahlter Rente<br />
nach dem Tod des Berechtigten und der<br />
Auflösung des Kontos<br />
2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
V. Verfahrensrecht<br />
1. Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangel;<br />
besondere Wertigkeit der<br />
mündlichen Verhandlung<br />
2. Grenzen der konsentierten Einzelrichterentscheidung<br />
im Berufungsverfahren<br />
3. Wiedereinsetzung nach PKH-Antrag<br />
4. Effektiver Rechtsschutz für die vorläufige<br />
Bewilligung eines persönlichen Budgets<br />
I. Existenzsicherungsrecht<br />
1. Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung<br />
Nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II sind die tatsächlichen angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und<br />
Heizung der Unterkunft, in der die leistungsberechtigte Person tatsächlich lebt, zu übernehmen. Die<br />
Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft wird nach der Rechtsprechung des BSG in zwei<br />
Schritten geprüft: Zunächst wird die abstrakte und danach die konkrete Angemessenheit der Aufwendungen<br />
festgestellt (KNICKREHM in KNICKREHM/KREIKEBOHM/WALTERMANN (Hrsg.), Kommentar zum Sozialrecht,<br />
6. Aufl. <strong><strong>20</strong>19</strong>, § 22 SGB II Rn 11 f.). Die abstrakte Angemessenheit richtet sich nach der sog.<br />
Produkttheorie, nach der das Produkt aus angemessener Wohnfläche und angemessenem Quadratmeterzins<br />
im Vergleichsraum maßgeblich ist. Die konkrete Angemessenheit wird im Rahmen der<br />
Obliegenheit zur Kostensenkung nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II geprüft. Im konkreten Einzelfall wird<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 23.10.<strong><strong>20</strong>19</strong> 1069