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ZAP-2019-20

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

desregierung eingebrachter Entwurf eines Gesetzes<br />

zur Änderung des Grundsteuergesetzes<br />

zum Zwecke der Mobilisierung von baureifen<br />

Grundstücken für die Bebauung vor (BT-Drucks<br />

19/13456).<br />

Mit dem erhöhten Satz könne über die Grundsteuer<br />

ein finanzieller Anreiz geschaffen werden,<br />

baureife Grundstücke einer sachgerechten und<br />

sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen,<br />

heißt es in dem Gesetzentwurf. Darin wird auch<br />

auf den erheblichen Wohnungsmangel insbesondere<br />

in Ballungsgebieten hingewiesen. Die damit<br />

verbundene Wertentwicklung von Grundstücken<br />

werde vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke<br />

als Spekulationsobjekt zu halten. Diese<br />

Grundstücke würden nur aufgekauft, um eine<br />

Wertsteigerung abzuwarten und die Immobilien<br />

anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern.<br />

Einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung<br />

würden diese Grundstücke nicht zugeführt.<br />

Trotz des damit vorhandenen Baulands werde der<br />

erforderliche Wohnungsbau ausgebremst, heißt<br />

es in dem Gesetzentwurf.<br />

Mit der zusätzlichen grundsteuerlichen Belastung<br />

von baureifen, aber brachliegenden Grundstücken<br />

gebe es künftig ein wichtiges Instrument,<br />

um einerseits Spekulationen zu begegnen<br />

und andererseits Bauland für die Bebauung zu<br />

mobilisieren. So könnten wichtige Impulse für<br />

die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden<br />

gegeben werden, erwartet die Regierung.<br />

[Quelle: Bundesregierung]<br />

Experten bewerten geplante<br />

StVO-Novelle<br />

Das Bundesverkehrsministerium plant derzeit<br />

weitere Änderungen in der Straßenverkehrsordnung.<br />

Mit einer StVO-Novelle sollen u.a. die<br />

Geldbußen für das Parken in zweiter Reihe, auf<br />

Geh- und Radwegen sowie das Halten auf<br />

Schutzstreifen erhöht werden. Zudem soll künftig<br />

ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts<br />

und von 2 m außerorts für das Überholen<br />

von Fußgängern und Radfahrern festgeschrieben<br />

sowie die Grünpfeilregelung auf Radfahrer<br />

ausgeweitet werden. Weiterhin soll das Nebeneinanderfahren<br />

von Radfahrern ausdrücklich erlaubt<br />

werden, wenn der Verkehr dadurch nicht<br />

behindert wird. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr<br />

soll zudem künftig ein generelles Halteverbot<br />

gelten.<br />

Zu diesen geplanten Änderungen haben auf Einladung<br />

des Bundestags-Verkehrsausschusses im<br />

September in einer öffentlichen Anhörung mehrere<br />

Experten Stellung genommen. Sie äußerten<br />

sich teils zustimmend, teilweise aber auch ablehnend.<br />

So sah etwa der Leiter der Unfallforschung im<br />

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />

beim Nebeneinanderfahren von Radfahrern<br />

keinen Regelungsbedarf. Die Neuformulierung<br />

verschärfte eher den Konflikt zwischen<br />

Radfahrern und Autofahrern. Den Abbiegepfeil<br />

für Radfahrer bezeichnete er als Komfortverbesserung<br />

für Radfahrer, der jedoch keinen Sicherheitsgewinn<br />

für Fußgänger bringe. Was die<br />

Regelung angeht, wonach Lkw nur noch in<br />

Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen sollen,<br />

gab er zu bedenken, dass damit ein Vollzugsdefizit<br />

entstehe. Um Abbiegeunfälle zu verhindern,<br />

werde das Abbiegeassistenzsystem benötigt,<br />

betonte er.<br />

Für Letzteres sprach sich auch der Vertreter der<br />

Dekra aus. Er forderte die verpflichtende Einführung<br />

des Abbiegeassistenzsystems für Fahrzeuge<br />

oberhalb von 3,5 Tonnen. Die Systeme<br />

seien verfügbar und könnten nachgerüstet werden,<br />

sagte er. Kritisch bewertete er die Regelung,<br />

wonach Radfahrer an Kreuzungen an haltenden<br />

Fahrzeugen rechts vorbeifahren dürfen, wenn<br />

„ausreichend Platz“ vorhanden sei. Dieser ausreichende<br />

Platz sollte mit mind. 1,5 m klar definiert<br />

werden, forderte er.<br />

Der Experte vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat<br />

wies daraufhin, dass die Überlebenschance<br />

für Fußgänger bei einer Kollision mit<br />

einem Auto bei Tempo 30 deutlich höher sei als<br />

bei Tempo 50. Einer bundesweiten Regelung für<br />

Tempo 30 innerorts stand er dennoch skeptisch<br />

gegenüber. Dafür brauche es mehr Forschung in<br />

festgelegten Modellregionen, sagte er und plädierte<br />

dafür, dass Kommunen eigenständig Tempo-30-Zonen<br />

ausweisen können und zwar in<br />

größerem Umfang als bisher.<br />

Der Vertreter des ADAC war der Auffassung, dass<br />

ein absolutes Halteverbot in zweiter Reihe und<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 23.10.<strong><strong>20</strong>19</strong> 1047

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