ZAP-2019-20
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<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
desregierung eingebrachter Entwurf eines Gesetzes<br />
zur Änderung des Grundsteuergesetzes<br />
zum Zwecke der Mobilisierung von baureifen<br />
Grundstücken für die Bebauung vor (BT-Drucks<br />
19/13456).<br />
Mit dem erhöhten Satz könne über die Grundsteuer<br />
ein finanzieller Anreiz geschaffen werden,<br />
baureife Grundstücke einer sachgerechten und<br />
sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen,<br />
heißt es in dem Gesetzentwurf. Darin wird auch<br />
auf den erheblichen Wohnungsmangel insbesondere<br />
in Ballungsgebieten hingewiesen. Die damit<br />
verbundene Wertentwicklung von Grundstücken<br />
werde vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke<br />
als Spekulationsobjekt zu halten. Diese<br />
Grundstücke würden nur aufgekauft, um eine<br />
Wertsteigerung abzuwarten und die Immobilien<br />
anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern.<br />
Einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung<br />
würden diese Grundstücke nicht zugeführt.<br />
Trotz des damit vorhandenen Baulands werde der<br />
erforderliche Wohnungsbau ausgebremst, heißt<br />
es in dem Gesetzentwurf.<br />
Mit der zusätzlichen grundsteuerlichen Belastung<br />
von baureifen, aber brachliegenden Grundstücken<br />
gebe es künftig ein wichtiges Instrument,<br />
um einerseits Spekulationen zu begegnen<br />
und andererseits Bauland für die Bebauung zu<br />
mobilisieren. So könnten wichtige Impulse für<br />
die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden<br />
gegeben werden, erwartet die Regierung.<br />
[Quelle: Bundesregierung]<br />
Experten bewerten geplante<br />
StVO-Novelle<br />
Das Bundesverkehrsministerium plant derzeit<br />
weitere Änderungen in der Straßenverkehrsordnung.<br />
Mit einer StVO-Novelle sollen u.a. die<br />
Geldbußen für das Parken in zweiter Reihe, auf<br />
Geh- und Radwegen sowie das Halten auf<br />
Schutzstreifen erhöht werden. Zudem soll künftig<br />
ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts<br />
und von 2 m außerorts für das Überholen<br />
von Fußgängern und Radfahrern festgeschrieben<br />
sowie die Grünpfeilregelung auf Radfahrer<br />
ausgeweitet werden. Weiterhin soll das Nebeneinanderfahren<br />
von Radfahrern ausdrücklich erlaubt<br />
werden, wenn der Verkehr dadurch nicht<br />
behindert wird. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr<br />
soll zudem künftig ein generelles Halteverbot<br />
gelten.<br />
Zu diesen geplanten Änderungen haben auf Einladung<br />
des Bundestags-Verkehrsausschusses im<br />
September in einer öffentlichen Anhörung mehrere<br />
Experten Stellung genommen. Sie äußerten<br />
sich teils zustimmend, teilweise aber auch ablehnend.<br />
So sah etwa der Leiter der Unfallforschung im<br />
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />
beim Nebeneinanderfahren von Radfahrern<br />
keinen Regelungsbedarf. Die Neuformulierung<br />
verschärfte eher den Konflikt zwischen<br />
Radfahrern und Autofahrern. Den Abbiegepfeil<br />
für Radfahrer bezeichnete er als Komfortverbesserung<br />
für Radfahrer, der jedoch keinen Sicherheitsgewinn<br />
für Fußgänger bringe. Was die<br />
Regelung angeht, wonach Lkw nur noch in<br />
Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen sollen,<br />
gab er zu bedenken, dass damit ein Vollzugsdefizit<br />
entstehe. Um Abbiegeunfälle zu verhindern,<br />
werde das Abbiegeassistenzsystem benötigt,<br />
betonte er.<br />
Für Letzteres sprach sich auch der Vertreter der<br />
Dekra aus. Er forderte die verpflichtende Einführung<br />
des Abbiegeassistenzsystems für Fahrzeuge<br />
oberhalb von 3,5 Tonnen. Die Systeme<br />
seien verfügbar und könnten nachgerüstet werden,<br />
sagte er. Kritisch bewertete er die Regelung,<br />
wonach Radfahrer an Kreuzungen an haltenden<br />
Fahrzeugen rechts vorbeifahren dürfen, wenn<br />
„ausreichend Platz“ vorhanden sei. Dieser ausreichende<br />
Platz sollte mit mind. 1,5 m klar definiert<br />
werden, forderte er.<br />
Der Experte vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat<br />
wies daraufhin, dass die Überlebenschance<br />
für Fußgänger bei einer Kollision mit<br />
einem Auto bei Tempo 30 deutlich höher sei als<br />
bei Tempo 50. Einer bundesweiten Regelung für<br />
Tempo 30 innerorts stand er dennoch skeptisch<br />
gegenüber. Dafür brauche es mehr Forschung in<br />
festgelegten Modellregionen, sagte er und plädierte<br />
dafür, dass Kommunen eigenständig Tempo-30-Zonen<br />
ausweisen können und zwar in<br />
größerem Umfang als bisher.<br />
Der Vertreter des ADAC war der Auffassung, dass<br />
ein absolutes Halteverbot in zweiter Reihe und<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 23.10.<strong><strong>20</strong>19</strong> 1047