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ZAP-2019-20

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

Anwaltsmagazin<br />

60 Jahre Bundesrechtsanwaltskammer<br />

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am<br />

1. Oktober ihr 60-jähriges Bestehen gefeiert. Die<br />

erste Hauptversammlung der Kammer fand vor<br />

genau 60 Jahren am 1.10.1959 in Würzburg statt.<br />

Seither vertritt die BRAK als Dachorganisation<br />

der 28 Rechtsanwaltskammern die Gesamtinteressen<br />

der Anwaltschaft gegenüber dem Bundestag,<br />

dem Bundesrat, den Ministerien, aber<br />

auch gegenüber den Gerichten, beispielsweise<br />

dem Bundesverfassungsgericht. Durch Eingaben<br />

und Stellungnahmen wirkt sie aktiv an Gesetzgebungsvorhaben<br />

mit.<br />

Auf diese Weise führt die BRAK seit nun schon<br />

sechs Jahrzehnten den rechtspolitischen Diskurs<br />

im nationalen und internationalen Kontext. Insbesondere<br />

die ständig zunehmende Bedeutung<br />

der europäischen Rechtsetzung erfordert eine<br />

wirksame und effektive Interessenvertretung<br />

der deutschen Anwaltschaft auch bei den europäischen<br />

Institutionen. Das Brüsseler Büro der<br />

BRAK hat die Aufgabe, Aktivitäten und Vorhaben<br />

der EU-Institutionen zu beobachten, die Kontakte<br />

mit den Abgeordneten des Europäischen<br />

Parlaments, den Kommissionsbeamten und den<br />

Vertretern des Rates zu pflegen und durch<br />

fundierte Stellungnahmen Einfluss auf europäische<br />

Gesetzesvorhaben zu nehmen. Auch auf<br />

internationaler Ebene engagiert sich die BRAK<br />

durch regen Austausch mit Anwaltschaften aus<br />

der ganzen Welt, z.B. durch das Internationale<br />

Anwaltsforum, zu dem regelmäßig anwaltliche<br />

Vertreter aus über 30 Ländern anreisen.<br />

Untrennbar verknüpft mit der Gründung der<br />

Bundesrechtsanwaltskammer ist das Inkrafttreten<br />

der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),<br />

die im August 1959 im Bundesgesetzblatt verkündet<br />

wurde. Mit ihr wurde erstmals eine gesetzliche<br />

Regelung zu einer Dachorganisation der<br />

Anwaltschaft geschaffen. „Der Rechtsanwalt ist ein<br />

unabhängiges Organ der Rechtspflege“, heißt es in § 1<br />

BRAO. Dieser kurze Satz beschreibt präzise die<br />

besondere Stellung der Rechtsanwaltschaft und<br />

ihre Bedeutung für unseren Rechtsstaat.<br />

Den 60. Geburtstag feierte die BRAK ganz bescheiden<br />

– jedoch inhaltlich fundiert – mit einer<br />

Festschrift, herausgegeben vom früheren Richter<br />

am BVerfG Prof. Dr. REINHARD GAIER, der seit dem<br />

1. September dieses Jahres auch neuer Schlichter<br />

bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft<br />

ist. Prominente Rechtslehrer, Rechtshistoriker und<br />

Vertreter aus der Anwaltschaft beleuchten darin<br />

die Geschichte der Anwaltschaft und die Entwicklungen<br />

im Anwaltsrecht der vergangenen Jahrzehnte.<br />

Das 408 Seiten umfassende Werk ist<br />

unter der ISBN 978-3-504-06055-8 im Buchhandel<br />

erhältlich.<br />

[Quelle: BRAK]<br />

BRAK dringt auf Klärung bei<br />

Auslandsdienstreisen<br />

Seit Mai <strong>20</strong>10 müssen Dienst- und Geschäftsreisende<br />

ins Ausland die sog. A1-Bescheinigung<br />

für die vorübergehende Erwerbstätigkeit eines<br />

Selbstständigen bzw. für die Entsendung einer<br />

abhängig beschäftigten Person ins EU- und<br />

EFTA-Ausland mitführen. Grundlage hierfür ist<br />

die Verordnung (EG) Nr. 883/<strong>20</strong>04 zur Koordinierung<br />

der Sozialsysteme, deren Ziel es ist,<br />

Sozialversicherungsbetrug zu verhindern. Auch<br />

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fallen<br />

unter diese Bestimmung. Dass die Regelung jedoch<br />

auf Freiberufler wie Anwälte nicht recht<br />

passt, hat kürzlich HUFF in der <strong>ZAP</strong>-Kolumne („Ein<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 23.10.<strong><strong>20</strong>19</strong> 1045

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