ZAP-2019-20
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<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
Anwaltsmagazin<br />
60 Jahre Bundesrechtsanwaltskammer<br />
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am<br />
1. Oktober ihr 60-jähriges Bestehen gefeiert. Die<br />
erste Hauptversammlung der Kammer fand vor<br />
genau 60 Jahren am 1.10.1959 in Würzburg statt.<br />
Seither vertritt die BRAK als Dachorganisation<br />
der 28 Rechtsanwaltskammern die Gesamtinteressen<br />
der Anwaltschaft gegenüber dem Bundestag,<br />
dem Bundesrat, den Ministerien, aber<br />
auch gegenüber den Gerichten, beispielsweise<br />
dem Bundesverfassungsgericht. Durch Eingaben<br />
und Stellungnahmen wirkt sie aktiv an Gesetzgebungsvorhaben<br />
mit.<br />
Auf diese Weise führt die BRAK seit nun schon<br />
sechs Jahrzehnten den rechtspolitischen Diskurs<br />
im nationalen und internationalen Kontext. Insbesondere<br />
die ständig zunehmende Bedeutung<br />
der europäischen Rechtsetzung erfordert eine<br />
wirksame und effektive Interessenvertretung<br />
der deutschen Anwaltschaft auch bei den europäischen<br />
Institutionen. Das Brüsseler Büro der<br />
BRAK hat die Aufgabe, Aktivitäten und Vorhaben<br />
der EU-Institutionen zu beobachten, die Kontakte<br />
mit den Abgeordneten des Europäischen<br />
Parlaments, den Kommissionsbeamten und den<br />
Vertretern des Rates zu pflegen und durch<br />
fundierte Stellungnahmen Einfluss auf europäische<br />
Gesetzesvorhaben zu nehmen. Auch auf<br />
internationaler Ebene engagiert sich die BRAK<br />
durch regen Austausch mit Anwaltschaften aus<br />
der ganzen Welt, z.B. durch das Internationale<br />
Anwaltsforum, zu dem regelmäßig anwaltliche<br />
Vertreter aus über 30 Ländern anreisen.<br />
Untrennbar verknüpft mit der Gründung der<br />
Bundesrechtsanwaltskammer ist das Inkrafttreten<br />
der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),<br />
die im August 1959 im Bundesgesetzblatt verkündet<br />
wurde. Mit ihr wurde erstmals eine gesetzliche<br />
Regelung zu einer Dachorganisation der<br />
Anwaltschaft geschaffen. „Der Rechtsanwalt ist ein<br />
unabhängiges Organ der Rechtspflege“, heißt es in § 1<br />
BRAO. Dieser kurze Satz beschreibt präzise die<br />
besondere Stellung der Rechtsanwaltschaft und<br />
ihre Bedeutung für unseren Rechtsstaat.<br />
Den 60. Geburtstag feierte die BRAK ganz bescheiden<br />
– jedoch inhaltlich fundiert – mit einer<br />
Festschrift, herausgegeben vom früheren Richter<br />
am BVerfG Prof. Dr. REINHARD GAIER, der seit dem<br />
1. September dieses Jahres auch neuer Schlichter<br />
bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft<br />
ist. Prominente Rechtslehrer, Rechtshistoriker und<br />
Vertreter aus der Anwaltschaft beleuchten darin<br />
die Geschichte der Anwaltschaft und die Entwicklungen<br />
im Anwaltsrecht der vergangenen Jahrzehnte.<br />
Das 408 Seiten umfassende Werk ist<br />
unter der ISBN 978-3-504-06055-8 im Buchhandel<br />
erhältlich.<br />
[Quelle: BRAK]<br />
BRAK dringt auf Klärung bei<br />
Auslandsdienstreisen<br />
Seit Mai <strong>20</strong>10 müssen Dienst- und Geschäftsreisende<br />
ins Ausland die sog. A1-Bescheinigung<br />
für die vorübergehende Erwerbstätigkeit eines<br />
Selbstständigen bzw. für die Entsendung einer<br />
abhängig beschäftigten Person ins EU- und<br />
EFTA-Ausland mitführen. Grundlage hierfür ist<br />
die Verordnung (EG) Nr. 883/<strong>20</strong>04 zur Koordinierung<br />
der Sozialsysteme, deren Ziel es ist,<br />
Sozialversicherungsbetrug zu verhindern. Auch<br />
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fallen<br />
unter diese Bestimmung. Dass die Regelung jedoch<br />
auf Freiberufler wie Anwälte nicht recht<br />
passt, hat kürzlich HUFF in der <strong>ZAP</strong>-Kolumne („Ein<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 23.10.<strong><strong>20</strong>19</strong> 1045