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ZAP-2019-20

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

steuerlücke im Jahr <strong>20</strong>17 entsprach 11,2 % der<br />

Mehrwertsteuereinnahmen in der EU, gegenüber<br />

12,2 % im Jahr zuvor. Dieser Abwärtstrend setzt<br />

sich nun schon das fünfte Jahr in Folge fort.<br />

Laut EU-Kommission zeigen diese Zahlen wieder<br />

einmal, wie wichtig die bereits <strong>20</strong>17 von der EU<br />

vorgeschlagene Reform der Mehrwertsteuervorschriften,<br />

die verstärkte Zusammenarbeit zwischen<br />

den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung<br />

von Mehrwertsteuerbetrug und die Durchsetzung<br />

der Vorschriften für legale Unternehmen<br />

und Händler sind. Der Kommissar für Wirtschaftsund<br />

Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll,<br />

PIERRE MOSCOVICI, erklärte dazu: „Das günstige Wirtschaftsklima<br />

und einige kurzfristige politische Lösungen,<br />

die die EU eingeführt hat, haben <strong>20</strong>17 zur<br />

Reduzierung der Mehrwertsteuerlücke beigetragen. Um<br />

jedoch noch größere Fortschritte zu erzielen, müssen<br />

wir das Mehrwertsteuersystem umfassend reformieren,<br />

damit es weniger betrugsanfällig ist. Unsere Vorschläge<br />

zur Einführung eines endgültigen, unternehmensfreundlichen<br />

Mehrwertsteuersystems liegen nach<br />

wie vor auf dem Tisch. Die Mitgliedstaaten können es<br />

sich nicht erlauben, untätig zu bleiben, während ihnen<br />

durch Karussellbetrug und systemimmanente Unstimmigkeiten<br />

Milliarden verloren gehen.“<br />

[Quelle: EU-Kommission]<br />

DAV fordert Rückkehr zum alten<br />

Überschuldungsbegriff<br />

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich mit<br />

den Auswirkungen der jüngsten Insolvenz im<br />

Reisemarkt (Thomas Cook) auf deutsche Touristen<br />

befasst und ist der Auffassung, dass eine der<br />

Ursachen dieser Pleite im fehlenden Überschuldungsbegriff<br />

des britischen Insolvenzrechts zu<br />

suchen ist.<br />

Die Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns, so<br />

der DAV, treffe Hundertausende von Touristen,<br />

sie gefährde aber auch zahlreiche Arbeitsplätze in<br />

Deutschland. Der Umfang und die hohe Zahl der<br />

Geschädigten resultierten vor allem aus der Tatsache,<br />

dass das britische Recht den Insolvenzauslösetatbestand<br />

der Überschuldung nicht kenne.<br />

Aber auch in Deutschland sieht der Verein ein<br />

ähnliches Problem: Die Überschuldung als Tatbestand<br />

für die Insolvenzauslösung könne nach<br />

der InsO ausgesetzt werden, wenn die Fortführung<br />

„überwiegend wahrscheinlich“ sei. De<br />

facto maßgeblich für eine Insolvenz sei daher<br />

aktuell nur die Zahlungsunfähigkeit.<br />

Der DAV kritisiert, dass überschuldete Unternehmen<br />

dann, wenn sie für sich die Wahrscheinlichkeit<br />

sehen, künftig wieder die Liquidität<br />

zu erreichen, weiterarbeiten und damit auch<br />

weiterhin operative Verluste produzieren. Dabei<br />

nutzten sie zur Schöpfung von Liquidität unterschiedliche<br />

Quellen: etwa Anleihen und Schuldscheine,<br />

aber auch die Anzahlungen auf in der<br />

Zukunft liegende Leistungen wie etwa Reisen.<br />

Für den Verbraucher bedeute seine Vorleistung<br />

oft unbewusst die Vergabe eines ungesicherten<br />

Kredits an ein nur eingeschränkt kreditwürdiges<br />

Unternehmen. So habe auch Thomas Cook über<br />

längere Zeit seine Liquidität erhalten.<br />

Der DAV fordert daher, statt wie jetzt bei<br />

der Thomas-Cook-Tochtergesellschaft Condor<br />

immer wieder das Einspringen des Staats zu<br />

fordern, vielmehr die Unternehmen zu verpflichten,<br />

die Vorauszahlungen der Touristen auf einem<br />

gesonderten Treuhandkonto zu separieren.<br />

Auch solle der alte Überschuldungsbegriff<br />

des § 19 InsO wieder eingeführt werden. Leider<br />

sei dieser im Zusammenhang mit der Lehman-<br />

Krise „nachhaltig entschärft“ worden. Er habe<br />

vorgeschrieben, dass ein Unternehmen Insolvenzantrag<br />

stellen musste, wenn das Eigenkapital<br />

die Verbindlichkeiten nicht mehr deckte.<br />

Ein dauerhaftes Weiterwirtschaften mit Verlusten<br />

sei damit bei gesetzeskonformem Verhalten<br />

ausgeschlossen gewesen. Jetzt dagegen trage<br />

der Verbraucher das Risiko einer fehlerhaften<br />

Prognose zur zukünftigen Liquidität des Unternehmens.<br />

„Ein Gesetz für die Pflicht zur Insolvenzantragstellung<br />

bei Überschuldung wäre gelebter Verbraucherschutz“,<br />

so das Resümee des Vereins.<br />

[Quelle: DAV]<br />

Personalia<br />

Der neue Präsident des Gerichts der Europäischen<br />

Union (EuG) heißt MARC VAN DER WOUDE. Er<br />

wurde am 27.9.<strong><strong>20</strong>19</strong> von seinen Richterkollegen<br />

für die Amtszeit bis zum 31.8.<strong>20</strong>22 gewählt. Der<br />

ehemalige Rechtsanwalt und Professor an der<br />

Erasmus-Universität Rotterdam folgt in diesem<br />

Amt MARC JAEGER nach, der nicht mehr kandidiert<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 23.10.<strong><strong>20</strong>19</strong> 1049

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