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ZAP-2019-20

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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

Bürokratiemonster lässt grüßen“, s. <strong>ZAP</strong> 5/<strong><strong>20</strong>19</strong>,<br />

S. 223 f.) eindrücklich geschildert.<br />

Aus diesem Grund gab es auch bereits Vorstöße,<br />

die Regelung wieder zu vereinfachen. So hatten<br />

im März des Jahres das Europäische Parlament<br />

und der Europäische Rat eine Modernisierung<br />

der Regelungen zur Koordinierung der Sozialsysteme<br />

in Aussicht gestellt (vgl. <strong>ZAP</strong>-Anwaltsmagazin<br />

8/<strong><strong>20</strong>19</strong>, S. 376). Allerdings ist seitdem<br />

nicht viel passiert, denn eine Einigung in den<br />

politischen Gremien der EU kam bislang nicht<br />

zustande. Dies war jetzt Anlass für die Bundesrechtsanwaltskammer<br />

(BRAK), sich an das Ministerium<br />

der Justiz und für Verbraucherschutz<br />

(BMJV) zu wenden und um Unterstützung im<br />

Interesse der Rechtsanwälte zu bitten. Mit<br />

Schreiben vom 10. September an die Bundesjustizministerin<br />

weist die Kammer darauf hin,<br />

dass für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

die Beantragung der Bescheinigung insbesondere<br />

deshalb problematisch ist, weil i.R.d. Fragebogens<br />

Angaben zur Arbeits- bzw. Beschäftigungsstelle<br />

und damit u.U. zum Mandanten<br />

gemacht werden müssen.<br />

Die BRAK betont, dass die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht<br />

Rechtsanwälte verpflichtet,<br />

im Interesse ihrer Mandanten alle im Rahmen<br />

eines Mandats gewonnenen Erkenntnisse geheim<br />

zu halten, wozu auch die Tatsache gehöre, dass<br />

das Mandat überhaupt bestehe. Rechtsanwälte<br />

müssten somit mit der Beantragung der Bescheinigung<br />

einen ihrer Kernwerte verletzten, um eine<br />

bürokratische Auflage zu erfüllen, durch die<br />

zwar theoretisch Sozialversicherungsbetrug verhindert<br />

werden soll, wobei allerdings unklar sei,<br />

wie Rechtsanwälte einen solchen Betrug begehen<br />

sollten.<br />

Die BRAK weist ferner darauf hin, dass sich der<br />

federführende Ausschuss für Beschäftigung und<br />

soziale Angelegenheiten der EU in einer Sitzung<br />

Anfang September dafür ausgesprochen hat, so<br />

schnell wie möglich die Trilog-Verhandlungen<br />

wieder aufzunehmen, um eine praktikablere Regelung<br />

mit einer Ausnahme für Geschäftsreisen zu<br />

ermöglichen. Die BRAK bittet die Ministerin daher<br />

eindringlich um ihre Unterstützung, eine dahingehende<br />

Klarstellung durchzusetzen und innerhalb<br />

der Bundesregierung dafür zu werben, eine<br />

entsprechende Neuregelung zu unterstützen.<br />

[Quelle: BRAK]<br />

Gesetz gegen die Umgehung der<br />

Grunderwerbsteuer geplant<br />

Die Bundesregierung plant eine Regelung gegen<br />

missbräuchliche Gestaltungen bei der Grunderwerbsteuer.<br />

Im Fokus stehen dabei insbesondere<br />

sog. Share Deals, bei denen Investoren beim<br />

Kauf von Immobilien die Grunderwerbsteuer<br />

umgehen können. Wie die Bundesregierung in<br />

ihrem Gesetzentwurf schreibt, will sie solche<br />

missbräuchlichen Steuergestaltungen durch verschiedene<br />

Einzelmaßnahmen eindämmen (vgl.<br />

BT-Drucks 19/13437).<br />

Der Gesetzentwurf sieht vor, die 95%-Grenze in<br />

den Ergänzungstatbeständen auf 90 % abzusenken.<br />

Zudem soll ein Ergänzungstatbestand zur<br />

Erfassung von Anteilseignerwechseln i.H.v. mind.<br />

90 € bei Kapitalgesellschaften eingeführt und<br />

die Fristen von fünf auf zehn Jahre verlängert<br />

werden. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf<br />

Grundstücksverkäufe soll darüber hinaus im<br />

Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen<br />

Anwendung finden. Ferner sollen die Vorbehaltensfrist<br />

in § 6 des Grunderwerbsteuergesetzes<br />

auf fünfzehn Jahre verlängert und die Begrenzung<br />

des Verspätungszuschlags aufgehoben<br />

werden.<br />

Die Praxis habe – so die Begründung der Bundesregierung<br />

– gezeigt, dass es besonders im Bereich<br />

hochpreisiger Immobilientransaktionen immer<br />

wieder gelinge, durch gestalterische Maßnahmen,<br />

wie etwa Share Deals, die Grunderwerbssteuer zu<br />

vermeiden. Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen<br />

seien von erheblicher Bedeutung.<br />

Es sei deshalb nicht weiter hinnehmbar,<br />

dass die durch Gestaltungen herbeigeführten<br />

Steuerausfälle von denjenigen finanziert würden,<br />

denen solche Gestaltungen nicht möglich seien.<br />

[Quelle: Bundesregierung]<br />

Höhere Grundsteuern sollen<br />

Grundstücksspekulationen<br />

eindämmen<br />

Städte und Gemeinden sollen im Zusammenhang<br />

mit der in Vorbereitung befindlichen Reform der<br />

Grundsteuer die Möglichkeit der Festlegung eines<br />

erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife<br />

Grundstücke erhalten. Die sieht ein von der Bun-<br />

1046 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 23.10.<strong><strong>20</strong>19</strong>

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