ZAP-2019-20
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
Bürokratiemonster lässt grüßen“, s. <strong>ZAP</strong> 5/<strong><strong>20</strong>19</strong>,<br />
S. 223 f.) eindrücklich geschildert.<br />
Aus diesem Grund gab es auch bereits Vorstöße,<br />
die Regelung wieder zu vereinfachen. So hatten<br />
im März des Jahres das Europäische Parlament<br />
und der Europäische Rat eine Modernisierung<br />
der Regelungen zur Koordinierung der Sozialsysteme<br />
in Aussicht gestellt (vgl. <strong>ZAP</strong>-Anwaltsmagazin<br />
8/<strong><strong>20</strong>19</strong>, S. 376). Allerdings ist seitdem<br />
nicht viel passiert, denn eine Einigung in den<br />
politischen Gremien der EU kam bislang nicht<br />
zustande. Dies war jetzt Anlass für die Bundesrechtsanwaltskammer<br />
(BRAK), sich an das Ministerium<br />
der Justiz und für Verbraucherschutz<br />
(BMJV) zu wenden und um Unterstützung im<br />
Interesse der Rechtsanwälte zu bitten. Mit<br />
Schreiben vom 10. September an die Bundesjustizministerin<br />
weist die Kammer darauf hin,<br />
dass für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />
die Beantragung der Bescheinigung insbesondere<br />
deshalb problematisch ist, weil i.R.d. Fragebogens<br />
Angaben zur Arbeits- bzw. Beschäftigungsstelle<br />
und damit u.U. zum Mandanten<br />
gemacht werden müssen.<br />
Die BRAK betont, dass die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht<br />
Rechtsanwälte verpflichtet,<br />
im Interesse ihrer Mandanten alle im Rahmen<br />
eines Mandats gewonnenen Erkenntnisse geheim<br />
zu halten, wozu auch die Tatsache gehöre, dass<br />
das Mandat überhaupt bestehe. Rechtsanwälte<br />
müssten somit mit der Beantragung der Bescheinigung<br />
einen ihrer Kernwerte verletzten, um eine<br />
bürokratische Auflage zu erfüllen, durch die<br />
zwar theoretisch Sozialversicherungsbetrug verhindert<br />
werden soll, wobei allerdings unklar sei,<br />
wie Rechtsanwälte einen solchen Betrug begehen<br />
sollten.<br />
Die BRAK weist ferner darauf hin, dass sich der<br />
federführende Ausschuss für Beschäftigung und<br />
soziale Angelegenheiten der EU in einer Sitzung<br />
Anfang September dafür ausgesprochen hat, so<br />
schnell wie möglich die Trilog-Verhandlungen<br />
wieder aufzunehmen, um eine praktikablere Regelung<br />
mit einer Ausnahme für Geschäftsreisen zu<br />
ermöglichen. Die BRAK bittet die Ministerin daher<br />
eindringlich um ihre Unterstützung, eine dahingehende<br />
Klarstellung durchzusetzen und innerhalb<br />
der Bundesregierung dafür zu werben, eine<br />
entsprechende Neuregelung zu unterstützen.<br />
[Quelle: BRAK]<br />
Gesetz gegen die Umgehung der<br />
Grunderwerbsteuer geplant<br />
Die Bundesregierung plant eine Regelung gegen<br />
missbräuchliche Gestaltungen bei der Grunderwerbsteuer.<br />
Im Fokus stehen dabei insbesondere<br />
sog. Share Deals, bei denen Investoren beim<br />
Kauf von Immobilien die Grunderwerbsteuer<br />
umgehen können. Wie die Bundesregierung in<br />
ihrem Gesetzentwurf schreibt, will sie solche<br />
missbräuchlichen Steuergestaltungen durch verschiedene<br />
Einzelmaßnahmen eindämmen (vgl.<br />
BT-Drucks 19/13437).<br />
Der Gesetzentwurf sieht vor, die 95%-Grenze in<br />
den Ergänzungstatbeständen auf 90 % abzusenken.<br />
Zudem soll ein Ergänzungstatbestand zur<br />
Erfassung von Anteilseignerwechseln i.H.v. mind.<br />
90 € bei Kapitalgesellschaften eingeführt und<br />
die Fristen von fünf auf zehn Jahre verlängert<br />
werden. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf<br />
Grundstücksverkäufe soll darüber hinaus im<br />
Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen<br />
Anwendung finden. Ferner sollen die Vorbehaltensfrist<br />
in § 6 des Grunderwerbsteuergesetzes<br />
auf fünfzehn Jahre verlängert und die Begrenzung<br />
des Verspätungszuschlags aufgehoben<br />
werden.<br />
Die Praxis habe – so die Begründung der Bundesregierung<br />
– gezeigt, dass es besonders im Bereich<br />
hochpreisiger Immobilientransaktionen immer<br />
wieder gelinge, durch gestalterische Maßnahmen,<br />
wie etwa Share Deals, die Grunderwerbssteuer zu<br />
vermeiden. Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen<br />
seien von erheblicher Bedeutung.<br />
Es sei deshalb nicht weiter hinnehmbar,<br />
dass die durch Gestaltungen herbeigeführten<br />
Steuerausfälle von denjenigen finanziert würden,<br />
denen solche Gestaltungen nicht möglich seien.<br />
[Quelle: Bundesregierung]<br />
Höhere Grundsteuern sollen<br />
Grundstücksspekulationen<br />
eindämmen<br />
Städte und Gemeinden sollen im Zusammenhang<br />
mit der in Vorbereitung befindlichen Reform der<br />
Grundsteuer die Möglichkeit der Festlegung eines<br />
erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife<br />
Grundstücke erhalten. Die sieht ein von der Bun-<br />
1046 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 23.10.<strong><strong>20</strong>19</strong>