ZAP-2019-20
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
auf Fahrradschutzstreifen zu Problemen führen<br />
könne. Es sei dann nicht mehr möglich, betagte<br />
und gehbehinderte Menschen bis beispielsweise<br />
vor die Arztpraxis zu fahren, anzuhalten und sie<br />
dort aussteigen zu lassen. Auch die Situation von<br />
Paketauslieferern gelte es zu bedenken. Da ein<br />
solches Halten im Grunde immer eine Behinderung<br />
darstelle, drohten Bußgeldbescheide und<br />
Punkte.<br />
Die Expertin vom Auto Club Europa (ACE) kritisierte<br />
die geplante Freigabe von Busspuren für<br />
Pkw mit mehr als drei Insassen und Elektrokleinstfahrzeuge.<br />
Dadurch könne der Öffentliche<br />
Personennahverkehr an Attraktivität verlieren.<br />
Positiv äußerte sie sich zu den Schutzstreifen für<br />
Fahrradfahrer auf Landstraßen mit einer geringen<br />
Nutzung, bei denen der Bau von Fahrradwegen<br />
nicht vertretbar sei. Diese Schutzstreifen schafften<br />
mehr Aufmerksamkeit für Radfahrer.<br />
Der Vertreter des Deutschen Instituts für Urbanistik<br />
sah die Einführung eines Verkehrszeichens<br />
für Fahrradzonen als nicht erforderlich an, da<br />
Fahrradstraßen streckenbezogen im Zuge von<br />
Fahrradrouten sinnvoll seien, jedoch nicht im<br />
Zuge einer Zonenregelung. Alternativ sei zu<br />
empfehlen, dass Radfahrer in Tempo-30-Zonen<br />
generell nebeneinander fahren dürfen. Diese<br />
Regelung sei nicht nur wesentlich einfacher<br />
vermittelbar, sondern würde auch ohne zusätzlichen<br />
Beschilderungsaufwand zum gleichen Ergebnis<br />
führen.<br />
Schließlich warnte ein Professor von der Friedrich-<br />
Schiller-Universität Jena davor, StVG und StVO<br />
mit Verbotsregelungen zu überfrachten, deren<br />
Einhaltung in der tagtäglichen Praxis nicht überwacht<br />
werden könnte und deren Missachtung<br />
daher auch nicht sanktioniert werde. Dies würde<br />
letztlich zulasten der Akzeptanz und Überzeugungskraft<br />
der Regelungen gehen, mahnte er.<br />
[Quelle: Bundestag]<br />
Zahlen der EU-Kommission zum<br />
Mehrwertsteuerbetrug<br />
Anfang September hat die EU-Kommission eine<br />
Studie vorgestellt, die sich mit Steuermindereinnahmen<br />
bei der Umsatzsteuer befasst (Study and<br />
Reports on the VAT Gap in the EU-28 Member<br />
States). Ihr zufolge entgingen den EU-Mitgliedstaaten<br />
im Jahr <strong>20</strong>17 Mehrwertsteuereinnahmen<br />
i.H.v. 137 Mrd. €. Die sog. Mehrwertsteuerlücke –<br />
d.h. die Differenz zwischen den erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen<br />
und dem tatsächlich erhobenen<br />
Betrag – hat sich zwar im Vergleich zu<br />
den Vorjahren leicht verringert, ist jedoch nach<br />
wie vor sehr groß.<br />
Die sog. Mehrwertsteuerlücke ist ein Indikator für<br />
die Wirksamkeit der Durchsetzungs- und Compliancemaßnahmen<br />
der Mitgliedstaaten auf dem<br />
Gebiet der Mehrwertsteuer, da sie als Schätzwert<br />
für Mindereinnahmen aufgrund von Steuerbetrug,<br />
-hinterziehung und -umgehung sowie von<br />
Insolvenzen, Zahlungsunfähigkeit und fehlerhaften<br />
Berechnungen dient.<br />
Am größten war die Lücke <strong>20</strong>17 in Rumänien;<br />
dort entgingen dem Staat 36 % der erwarteten<br />
Mehrwertsteuer. Es folgten Griechenland (34 %)<br />
und Litauen (25 %). Die geringsten Mehrwertsteuerlücken<br />
wurden in Schweden, Luxemburg<br />
und Zypern verzeichnet, wo durchschnittlich nur<br />
1 % der Mehrwertsteuereinnahmen verloren ging.<br />
In Deutschland beträgt die Lücke 9,9 %.<br />
In absoluten Zahlen weist Italien mit rund 33,5<br />
Mrd. € die größte Lücke bei den Mehrwertsteuereinnahmen<br />
auf. Auch Deutschland liegt mit rund<br />
25 Mrd. € im oberen Bereich. Zum Vergleich: In<br />
Frankreich gingen <strong>20</strong>17 „nur“ 12 Mrd. € verloren, in<br />
Großbritannien waren es 19 Mrd. €.<br />
Nach wie vor gibt es große Unterschiede zwischen<br />
den Mitgliedstaaten. In 25 Mitgliedstaaten<br />
verkleinerte sich die Mehrwertsteuerlücke, in<br />
dreien wurde sie größer. Malta (minus 7 %), Polen<br />
(minus 6 %) und Zypern (minus 4 %) konnten ihre<br />
Mehrwertsteuerverluste besonders stark reduzieren.<br />
Sieben Mitgliedstaaten (Slowenien, Italien,<br />
Luxemburg, die Slowakei, Portugal, Tschechien<br />
und Frankreich) erzielten ebenfalls achtbare Ergebnisse<br />
und verringerten die Mehrwertsteuerlücke<br />
um mehr als 2 %. Die Mehrwertsteuerlücke<br />
vergrößerte sich erheblich in Griechenland (plus<br />
2,6 %) und Lettland (plus 1,9 %), in Deutschland<br />
nahm sie leicht zu (plus 0,2 %).<br />
In der gesamten EU ist die Mehrwertsteuerlücke<br />
im Jahr <strong>20</strong>17 nominal um 8 Mrd. € auf 137,5 Mrd. €<br />
zurückgegangen; damit war der Rückgang ähnlich<br />
wie <strong>20</strong>16 (minus 7,8 Mrd. €). Die Mehrwert-<br />
1048 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 23.10.<strong><strong>20</strong>19</strong>