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ZAP-2019-20

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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

auf Fahrradschutzstreifen zu Problemen führen<br />

könne. Es sei dann nicht mehr möglich, betagte<br />

und gehbehinderte Menschen bis beispielsweise<br />

vor die Arztpraxis zu fahren, anzuhalten und sie<br />

dort aussteigen zu lassen. Auch die Situation von<br />

Paketauslieferern gelte es zu bedenken. Da ein<br />

solches Halten im Grunde immer eine Behinderung<br />

darstelle, drohten Bußgeldbescheide und<br />

Punkte.<br />

Die Expertin vom Auto Club Europa (ACE) kritisierte<br />

die geplante Freigabe von Busspuren für<br />

Pkw mit mehr als drei Insassen und Elektrokleinstfahrzeuge.<br />

Dadurch könne der Öffentliche<br />

Personennahverkehr an Attraktivität verlieren.<br />

Positiv äußerte sie sich zu den Schutzstreifen für<br />

Fahrradfahrer auf Landstraßen mit einer geringen<br />

Nutzung, bei denen der Bau von Fahrradwegen<br />

nicht vertretbar sei. Diese Schutzstreifen schafften<br />

mehr Aufmerksamkeit für Radfahrer.<br />

Der Vertreter des Deutschen Instituts für Urbanistik<br />

sah die Einführung eines Verkehrszeichens<br />

für Fahrradzonen als nicht erforderlich an, da<br />

Fahrradstraßen streckenbezogen im Zuge von<br />

Fahrradrouten sinnvoll seien, jedoch nicht im<br />

Zuge einer Zonenregelung. Alternativ sei zu<br />

empfehlen, dass Radfahrer in Tempo-30-Zonen<br />

generell nebeneinander fahren dürfen. Diese<br />

Regelung sei nicht nur wesentlich einfacher<br />

vermittelbar, sondern würde auch ohne zusätzlichen<br />

Beschilderungsaufwand zum gleichen Ergebnis<br />

führen.<br />

Schließlich warnte ein Professor von der Friedrich-<br />

Schiller-Universität Jena davor, StVG und StVO<br />

mit Verbotsregelungen zu überfrachten, deren<br />

Einhaltung in der tagtäglichen Praxis nicht überwacht<br />

werden könnte und deren Missachtung<br />

daher auch nicht sanktioniert werde. Dies würde<br />

letztlich zulasten der Akzeptanz und Überzeugungskraft<br />

der Regelungen gehen, mahnte er.<br />

[Quelle: Bundestag]<br />

Zahlen der EU-Kommission zum<br />

Mehrwertsteuerbetrug<br />

Anfang September hat die EU-Kommission eine<br />

Studie vorgestellt, die sich mit Steuermindereinnahmen<br />

bei der Umsatzsteuer befasst (Study and<br />

Reports on the VAT Gap in the EU-28 Member<br />

States). Ihr zufolge entgingen den EU-Mitgliedstaaten<br />

im Jahr <strong>20</strong>17 Mehrwertsteuereinnahmen<br />

i.H.v. 137 Mrd. €. Die sog. Mehrwertsteuerlücke –<br />

d.h. die Differenz zwischen den erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen<br />

und dem tatsächlich erhobenen<br />

Betrag – hat sich zwar im Vergleich zu<br />

den Vorjahren leicht verringert, ist jedoch nach<br />

wie vor sehr groß.<br />

Die sog. Mehrwertsteuerlücke ist ein Indikator für<br />

die Wirksamkeit der Durchsetzungs- und Compliancemaßnahmen<br />

der Mitgliedstaaten auf dem<br />

Gebiet der Mehrwertsteuer, da sie als Schätzwert<br />

für Mindereinnahmen aufgrund von Steuerbetrug,<br />

-hinterziehung und -umgehung sowie von<br />

Insolvenzen, Zahlungsunfähigkeit und fehlerhaften<br />

Berechnungen dient.<br />

Am größten war die Lücke <strong>20</strong>17 in Rumänien;<br />

dort entgingen dem Staat 36 % der erwarteten<br />

Mehrwertsteuer. Es folgten Griechenland (34 %)<br />

und Litauen (25 %). Die geringsten Mehrwertsteuerlücken<br />

wurden in Schweden, Luxemburg<br />

und Zypern verzeichnet, wo durchschnittlich nur<br />

1 % der Mehrwertsteuereinnahmen verloren ging.<br />

In Deutschland beträgt die Lücke 9,9 %.<br />

In absoluten Zahlen weist Italien mit rund 33,5<br />

Mrd. € die größte Lücke bei den Mehrwertsteuereinnahmen<br />

auf. Auch Deutschland liegt mit rund<br />

25 Mrd. € im oberen Bereich. Zum Vergleich: In<br />

Frankreich gingen <strong>20</strong>17 „nur“ 12 Mrd. € verloren, in<br />

Großbritannien waren es 19 Mrd. €.<br />

Nach wie vor gibt es große Unterschiede zwischen<br />

den Mitgliedstaaten. In 25 Mitgliedstaaten<br />

verkleinerte sich die Mehrwertsteuerlücke, in<br />

dreien wurde sie größer. Malta (minus 7 %), Polen<br />

(minus 6 %) und Zypern (minus 4 %) konnten ihre<br />

Mehrwertsteuerverluste besonders stark reduzieren.<br />

Sieben Mitgliedstaaten (Slowenien, Italien,<br />

Luxemburg, die Slowakei, Portugal, Tschechien<br />

und Frankreich) erzielten ebenfalls achtbare Ergebnisse<br />

und verringerten die Mehrwertsteuerlücke<br />

um mehr als 2 %. Die Mehrwertsteuerlücke<br />

vergrößerte sich erheblich in Griechenland (plus<br />

2,6 %) und Lettland (plus 1,9 %), in Deutschland<br />

nahm sie leicht zu (plus 0,2 %).<br />

In der gesamten EU ist die Mehrwertsteuerlücke<br />

im Jahr <strong>20</strong>17 nominal um 8 Mrd. € auf 137,5 Mrd. €<br />

zurückgegangen; damit war der Rückgang ähnlich<br />

wie <strong>20</strong>16 (minus 7,8 Mrd. €). Die Mehrwert-<br />

1048 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 23.10.<strong><strong>20</strong>19</strong>

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