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AUTOINSIDE Ausgabe 11 – November 2019

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VERBAND & SEKTIONEN<br />

Mit der U-Nummer ins Ausland?<br />

Es tut sich was bei den<br />

Händlerschildern<br />

Während Italiener und Deutsche mit provisorischen Kennzeichen in die Schweiz einreisen können, gilt dies im umgekehrten<br />

Fall für die Schweizer Garagisten mit ihren U-Nummern nicht. Das Bundesamt für Strassen (Astra) steht mit Italien und<br />

Deutschland in Verhandlungen. Sandro Compagno<br />

Die Sache ist ärgerlich <strong>–</strong> und sie kann teuer<br />

werden. Sehr teuer, wie das Beispiel eines Zürcher<br />

Garagisten zeigt, das im <strong>November</strong> 2018<br />

publik wurde. Der Garagist fuhr mit dem<br />

Händlerschild nach Süddeutschland, wo er<br />

von der Polizei angehalten wurde. Er kassierte<br />

eine Busse von 1300 Euro!<br />

Grund: Gemäss Wiener Übereinkommen von<br />

1968 müssen Fahrzeugausweise und Kontrollschilder<br />

für die grenzüberschreitende Verwendung<br />

gewisse Kriterien erfüllen. So muss im<br />

Fahrzeugausweis u. a. die Fahrgestellnummer<br />

vermerkt sein. Da die schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweise<br />

für verschiedene <strong>–</strong> auch<br />

nicht-immatrikulierte <strong>–</strong> Fahrzeuge verwendet<br />

werden können, erfüllen sie die Kriterien dieses<br />

Übereinkommens nicht. Den schweizerischen<br />

Nachbarstaaten ist es daher freigestellt,<br />

diese Ausweise sowie die zugehörigen Händlerschilder<br />

anzuerkennen oder nicht.<br />

Das Astra verhandelt mit Italien und Deutschland, damit Schweizer Garagisten mit U-Nummern künftig in diese<br />

Länder einreisen können.<br />

Die Schweiz erlaubt den Verkehr ausländischer<br />

Fahrzeuge, wenn sie im Zulassungsstaat<br />

verkehrsberechtigt sind und mit einem gültigen<br />

nationalen Fahrzeugausweis und einem<br />

gültigen Kontrollschild versehen sind. Das gilt<br />

insbesondere auch für provisorische deutsche<br />

und italienische Kennzeichen <strong>–</strong> beispielsweise<br />

die «targa di prova» oder das «rote Kennzeichen».<br />

Um dieses Ungleichgewicht zu beheben,<br />

ist das Astra in Verhandlungen mit<br />

Italien und Deutschland. Der Stand der Dinge:<br />

Im Falle von Italien strebt das Astra an, das<br />

Problem bis 1. Januar 2021 mittels eines bilateralen<br />

Abkommens zu beheben. Ziel des Abkommens<br />

ist, Fahrten mit Händlerschildern<br />

auf italienischem Territorium zu ermöglichen.<br />

Die Arbeiten am Abkommen sind bereits weit<br />

fortgeschritten und letzte Details werden voraussichtlich<br />

im ersten Halbjahr 2020 geklärt.<br />

Das Astra ist via schweizerische Botschaft in<br />

Rom in Kontakt mit dem «Ministerio delle Infrastrutture<br />

e di Trasporti» (MIT) und setzt alles<br />

daran, eine rasche Umsetzung der gemeinsam<br />

erarbeiteten Regelungen zu erreichen.<br />

Weniger weit fortgeschritten sind die Verhandlungen<br />

mit unserem nördlichen Nachbarland.<br />

Nach ersten Abklärungen mit dem<br />

Bundesministerium für Verkehr und digitale<br />

Infrastruktur (BMVI) werden derzeit verschiedene<br />

Fragen bundesintern geklärt. Auch hier<br />

verfolgt das Astra das Ziel, dass Fahrzeuge mit<br />

schweizerischen Händlerschildern uneingeschränkt<br />

auf deutschem Territorium verkehren<br />

dürfen. <<br />

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