AUTOINSIDE Ausgabe 11 – November 2019
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VERBAND & SEKTIONEN<br />
Mit der U-Nummer ins Ausland?<br />
Es tut sich was bei den<br />
Händlerschildern<br />
Während Italiener und Deutsche mit provisorischen Kennzeichen in die Schweiz einreisen können, gilt dies im umgekehrten<br />
Fall für die Schweizer Garagisten mit ihren U-Nummern nicht. Das Bundesamt für Strassen (Astra) steht mit Italien und<br />
Deutschland in Verhandlungen. Sandro Compagno<br />
Die Sache ist ärgerlich <strong>–</strong> und sie kann teuer<br />
werden. Sehr teuer, wie das Beispiel eines Zürcher<br />
Garagisten zeigt, das im <strong>November</strong> 2018<br />
publik wurde. Der Garagist fuhr mit dem<br />
Händlerschild nach Süddeutschland, wo er<br />
von der Polizei angehalten wurde. Er kassierte<br />
eine Busse von 1300 Euro!<br />
Grund: Gemäss Wiener Übereinkommen von<br />
1968 müssen Fahrzeugausweise und Kontrollschilder<br />
für die grenzüberschreitende Verwendung<br />
gewisse Kriterien erfüllen. So muss im<br />
Fahrzeugausweis u. a. die Fahrgestellnummer<br />
vermerkt sein. Da die schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweise<br />
für verschiedene <strong>–</strong> auch<br />
nicht-immatrikulierte <strong>–</strong> Fahrzeuge verwendet<br />
werden können, erfüllen sie die Kriterien dieses<br />
Übereinkommens nicht. Den schweizerischen<br />
Nachbarstaaten ist es daher freigestellt,<br />
diese Ausweise sowie die zugehörigen Händlerschilder<br />
anzuerkennen oder nicht.<br />
Das Astra verhandelt mit Italien und Deutschland, damit Schweizer Garagisten mit U-Nummern künftig in diese<br />
Länder einreisen können.<br />
Die Schweiz erlaubt den Verkehr ausländischer<br />
Fahrzeuge, wenn sie im Zulassungsstaat<br />
verkehrsberechtigt sind und mit einem gültigen<br />
nationalen Fahrzeugausweis und einem<br />
gültigen Kontrollschild versehen sind. Das gilt<br />
insbesondere auch für provisorische deutsche<br />
und italienische Kennzeichen <strong>–</strong> beispielsweise<br />
die «targa di prova» oder das «rote Kennzeichen».<br />
Um dieses Ungleichgewicht zu beheben,<br />
ist das Astra in Verhandlungen mit<br />
Italien und Deutschland. Der Stand der Dinge:<br />
Im Falle von Italien strebt das Astra an, das<br />
Problem bis 1. Januar 2021 mittels eines bilateralen<br />
Abkommens zu beheben. Ziel des Abkommens<br />
ist, Fahrten mit Händlerschildern<br />
auf italienischem Territorium zu ermöglichen.<br />
Die Arbeiten am Abkommen sind bereits weit<br />
fortgeschritten und letzte Details werden voraussichtlich<br />
im ersten Halbjahr 2020 geklärt.<br />
Das Astra ist via schweizerische Botschaft in<br />
Rom in Kontakt mit dem «Ministerio delle Infrastrutture<br />
e di Trasporti» (MIT) und setzt alles<br />
daran, eine rasche Umsetzung der gemeinsam<br />
erarbeiteten Regelungen zu erreichen.<br />
Weniger weit fortgeschritten sind die Verhandlungen<br />
mit unserem nördlichen Nachbarland.<br />
Nach ersten Abklärungen mit dem<br />
Bundesministerium für Verkehr und digitale<br />
Infrastruktur (BMVI) werden derzeit verschiedene<br />
Fragen bundesintern geklärt. Auch hier<br />
verfolgt das Astra das Ziel, dass Fahrzeuge mit<br />
schweizerischen Händlerschildern uneingeschränkt<br />
auf deutschem Territorium verkehren<br />
dürfen. <<br />
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