2017-03-Handbuch-Lebensmittel-LOW
Allgemeine Lebensmittelkunde
Allgemeine Lebensmittelkunde
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Frösche
Froschschenkel aus Japan, Indien und China
Laut Artenschutzabkommen sind Frösche eine gefährdete Tierart und sollten nicht
mehr verzehrt werden.
Muscheln
Frische Muscheln soll man nur in Monaten mit „r“
essen – im Sommer filtern sie giftige Algen etc.
Austern: ist die bekannteste unter den essbaren Muscheltieren
Sankt-Jakobs-Muschel – Shell-Muschel: beste Qualität, weißes
Muschelfleisch
Mies- oder Pfahlmuschel: meistgekaufte und preisgünstigste Muschel
Venusmuschel: in allen Meeren auf Sandböden vertreten
Handelsformen aller Muscheln: frisch, tiefgefroren oder in der Dose
Nachhaltiger Fischfang bedeutet, dass die eingesetzten Fischereimethoden und ihre Anwendungsweisen
bestandserhaltend sind und die Reproduktionsfähigkeit der Zielfischarten nicht herabsetzen
(keine Überfischung), dass das Ökosystem (z. B. der Meeresboden) nicht geschädigt und der Anteil
ungewollter Beifänge weitgehend minimiert wird. Nachhaltige Fischprodukte können aus der
Seefischerei, der Binnenfischerei, der Angelfischerei und aus Aquakultur stammen.
FRISCHER FISCH MUSS GEKENNZEICHNET SEIN
Frischer Fisch muss gekennzeichnet werden. Damit soll erreicht werden, dass Verbraucherinnen
und Verbraucher Informationen über wichtige Merkmale der Fischereierzeugnisse
erhalten.
Von der Kennzeichnung sind Fische und Fischprodukte betroffen, die mehr oder
weniger naturbelassen in den Handel kommen. Dies sind insbesondere Frischfisch,
Räucherfisch und bearbeitete Tiefkühl-Fischerzeugnisse sowie rohe und
bearbeitete, frische und gefrorene Krebs- und Weichtiere. Es müssen derzeit
folgende Angaben gemacht werden:
• Handelsbezeichnung der Fisch-, Krebs- oder Weichtierart (Beispiel „Scholle“)
• Produktionsmethode (also „gefangen in …“ für Seefisch, „aus Binnenfischerei“ für Fisch aus
Binnenfischerei, „aus Aquakultur“ oder „gezüchtet in …“ für Fisch aus Aquakultur. Bei Seefisch
ist diese Angabe entbehrlich, wenn sich aus der Handelsbezeichnung und der Angabe
des Fanggebiets eindeutig ergibt, dass es sich um eine im Meer gefangene Fischart handelt.)
• Gebiet, in dem das Erzeugnis gefangen oder in Aquakultur gewonnen wurde und die Kategorie
des für den Fang eingesetzten Geräts (Beispiel: Für Scholle wäre dies das Fanggebiet
27 „Nordostatlantik“), insgesamt liegt zurzeit eine Einteilung der befischten Weltmeere in
12 Fanggebiete vor; bei Erzeugnissen der Aquakultur muss das Land angegeben werden, in
dem das Produkt die finale Entwicklungsphase durchlaufen hat.
• Wissenschaftlicher Name (Um beim Beispiel Scholle zu bleiben, wäre hier der wissenschaftliche
Name „Pleuronectes platessa“ zu deklarieren.)
• Auftauhinweis (Tiefkühlprodukte, die vor dem Verkauf aufgetaut wurden, müssen mit dem
Hinweis „aufgetaut“ versehen werden.)
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