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2017-03-Handbuch-Lebensmittel-LOW

Allgemeine Lebensmittelkunde

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Frösche

Froschschenkel aus Japan, Indien und China

Laut Artenschutzabkommen sind Frösche eine gefährdete Tierart und sollten nicht

mehr verzehrt werden.

Muscheln

Frische Muscheln soll man nur in Monaten mit „r“

essen – im Sommer filtern sie giftige Algen etc.

Austern: ist die bekannteste unter den essbaren Muscheltieren

Sankt-Jakobs-Muschel – Shell-Muschel: beste Qualität, weißes

Muschelfleisch

Mies- oder Pfahlmuschel: meistgekaufte und preisgünstigste Muschel

Venusmuschel: in allen Meeren auf Sandböden vertreten

Handelsformen aller Muscheln: frisch, tiefgefroren oder in der Dose

Nachhaltiger Fischfang bedeutet, dass die eingesetzten Fischereimethoden und ihre Anwendungsweisen

bestandserhaltend sind und die Reproduktionsfähigkeit der Zielfischarten nicht herabsetzen

(keine Überfischung), dass das Ökosystem (z. B. der Meeresboden) nicht geschädigt und der Anteil

ungewollter Beifänge weitgehend minimiert wird. Nachhaltige Fischprodukte können aus der

Seefischerei, der Binnenfischerei, der Angelfischerei und aus Aquakultur stammen.

FRISCHER FISCH MUSS GEKENNZEICHNET SEIN

Frischer Fisch muss gekennzeichnet werden. Damit soll erreicht werden, dass Verbraucherinnen

und Verbraucher Informationen über wichtige Merkmale der Fischereierzeugnisse

erhalten.

Von der Kennzeichnung sind Fische und Fischprodukte betroffen, die mehr oder

weniger naturbelassen in den Handel kommen. Dies sind insbesondere Frischfisch,

Räucherfisch und bearbeitete Tiefkühl-Fischerzeugnisse sowie rohe und

bearbeitete, frische und gefrorene Krebs- und Weichtiere. Es müssen derzeit

folgende Angaben gemacht werden:

• Handelsbezeichnung der Fisch-, Krebs- oder Weichtierart (Beispiel „Scholle“)

• Produktionsmethode (also „gefangen in …“ für Seefisch, „aus Binnenfischerei“ für Fisch aus

Binnenfischerei, „aus Aquakultur“ oder „gezüchtet in …“ für Fisch aus Aquakultur. Bei Seefisch

ist diese Angabe entbehrlich, wenn sich aus der Handelsbezeichnung und der Angabe

des Fanggebiets eindeutig ergibt, dass es sich um eine im Meer gefangene Fischart handelt.)

• Gebiet, in dem das Erzeugnis gefangen oder in Aquakultur gewonnen wurde und die Kategorie

des für den Fang eingesetzten Geräts (Beispiel: Für Scholle wäre dies das Fanggebiet

27 „Nordostatlantik“), insgesamt liegt zurzeit eine Einteilung der befischten Weltmeere in

12 Fanggebiete vor; bei Erzeugnissen der Aquakultur muss das Land angegeben werden, in

dem das Produkt die finale Entwicklungsphase durchlaufen hat.

• Wissenschaftlicher Name (Um beim Beispiel Scholle zu bleiben, wäre hier der wissenschaftliche

Name „Pleuronectes platessa“ zu deklarieren.)

• Auftauhinweis (Tiefkühlprodukte, die vor dem Verkauf aufgetaut wurden, müssen mit dem

Hinweis „aufgetaut“ versehen werden.)

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