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2017-03-Handbuch-Lebensmittel-LOW

Allgemeine Lebensmittelkunde

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ALLGEMEINE RICHTLINIEN LAGER-/TRANSPORTTEMPERATUREN:

Kühl lagern 18–4 °C

Gekühlt lagern 3–9 °C

Tiefgekühlt lagern ab -18 °C

Tiefkühlprodukte

(inkl. Speiseeis) mind. -18 °C

Milchprodukte 3–9 °C

Frischfleisch 2–4 °C

Faschiertes Nebenprodukt 2–3 °C

Geflügel 2–4 °C

Frischfisch

Auf Schmelzeistemperatur (nicht mehr als 2 °C),

Erzeugnisse dürfen nicht mit dem Schmelzwasser in

Berührung bleiben. Crasheis muss alle 12 Stunden

erneuert werden.

Auf jeden Fall muss die empfohlene Lagertemperatur des Herstellers eingehalten

werden.

4. TRANSPORTHILFSMITTEL

Euro-Palette

Als Ladehilfsmittel wird die Euro-Palette bevorzugt (1.200 mm x 800 mm).

Grundsätzlich erfolgt die Abwicklung mittels Tausch, d. h. für die Anzahl

gelieferter Paletten bekommt der Lieferant dieselbe Menge Paletten im Tauschweg

zurück. Paletten werden nur übernommen bzw. getauscht, wenn diese ohne grobe

Beschädigung bzw. Verschmutzung angeliefert werden. Andere Palettenarten

werden prinzipiell nicht getauscht. Eine Verrechnung von Paletten ist nicht

vorgesehen. Die Palettenhöhe darf 190 cm (Ware und Palette) nicht überschreiten,

das Gesamtgewicht darf maximal 1.000 kg betragen. Allfällige Abweichungen

müssen vorab mit dem Bereichseinkäufer vereinbart werden. Sollten in Ausnahmefällen

nicht genügend Leerpaletten für die Rückgabe an den Lieferanten zur

Verfügung stehen, wird eine Bestätigung zur Geltendmachung des

Rückforderungsanspruches übergeben.

CHEP-Palette

In dieser Mietsystemvariante ist kein Palettentausch vorgesehen. Die

leer gewordenen Paletten werden direkt von der Firma CHEP abgeholt.

H 1-Paletten

Die Anlieferung auf H 1-Paletten ist nur nach Rücksprache mit dem

Bereichseinkäufer gestattet.

Dolly

Dollys (bzw. Rollies) müssen auf Adapterpaletten angeliefert werden,

um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.

Mehrweggebinde

Waren dürfen nur in sauberen, hygienisch einwandfreien Gebinden

übernommen werden. Bei Nichteinhaltung kann die Ware zurückgewiesen

bzw. können die entstandenen Kosten weiterverrechnet werden. Jede Neueinführung

von Mehrweggebinden muss zuvor mit dem zuständigen Bereichseinkäufer

abgestimmt werden.

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