2017-03-Handbuch-Lebensmittel-LOW
Allgemeine Lebensmittelkunde
Allgemeine Lebensmittelkunde
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ALLGEMEINE RICHTLINIEN LAGER-/TRANSPORTTEMPERATUREN:
Kühl lagern 18–4 °C
Gekühlt lagern 3–9 °C
Tiefgekühlt lagern ab -18 °C
Tiefkühlprodukte
(inkl. Speiseeis) mind. -18 °C
Milchprodukte 3–9 °C
Frischfleisch 2–4 °C
Faschiertes Nebenprodukt 2–3 °C
Geflügel 2–4 °C
Frischfisch
Auf Schmelzeistemperatur (nicht mehr als 2 °C),
Erzeugnisse dürfen nicht mit dem Schmelzwasser in
Berührung bleiben. Crasheis muss alle 12 Stunden
erneuert werden.
Auf jeden Fall muss die empfohlene Lagertemperatur des Herstellers eingehalten
werden.
4. TRANSPORTHILFSMITTEL
Euro-Palette
Als Ladehilfsmittel wird die Euro-Palette bevorzugt (1.200 mm x 800 mm).
Grundsätzlich erfolgt die Abwicklung mittels Tausch, d. h. für die Anzahl
gelieferter Paletten bekommt der Lieferant dieselbe Menge Paletten im Tauschweg
zurück. Paletten werden nur übernommen bzw. getauscht, wenn diese ohne grobe
Beschädigung bzw. Verschmutzung angeliefert werden. Andere Palettenarten
werden prinzipiell nicht getauscht. Eine Verrechnung von Paletten ist nicht
vorgesehen. Die Palettenhöhe darf 190 cm (Ware und Palette) nicht überschreiten,
das Gesamtgewicht darf maximal 1.000 kg betragen. Allfällige Abweichungen
müssen vorab mit dem Bereichseinkäufer vereinbart werden. Sollten in Ausnahmefällen
nicht genügend Leerpaletten für die Rückgabe an den Lieferanten zur
Verfügung stehen, wird eine Bestätigung zur Geltendmachung des
Rückforderungsanspruches übergeben.
CHEP-Palette
In dieser Mietsystemvariante ist kein Palettentausch vorgesehen. Die
leer gewordenen Paletten werden direkt von der Firma CHEP abgeholt.
H 1-Paletten
Die Anlieferung auf H 1-Paletten ist nur nach Rücksprache mit dem
Bereichseinkäufer gestattet.
Dolly
Dollys (bzw. Rollies) müssen auf Adapterpaletten angeliefert werden,
um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.
Mehrweggebinde
Waren dürfen nur in sauberen, hygienisch einwandfreien Gebinden
übernommen werden. Bei Nichteinhaltung kann die Ware zurückgewiesen
bzw. können die entstandenen Kosten weiterverrechnet werden. Jede Neueinführung
von Mehrweggebinden muss zuvor mit dem zuständigen Bereichseinkäufer
abgestimmt werden.
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