VPLT Magazin 45
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
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V.Mrecht<br />
Kabaretts und Varietés, Studios für Hörfunk<br />
und Fernsehen, Theatern sowie in<br />
Verbindung mit Spiel- und Szenenflächen<br />
in Freilichtbühnen, Open-Air-Veranstaltungen<br />
und bei Festumzügen oder<br />
Stadtfesten“ jedoch nicht bei der Anwendung<br />
von Pyrotechnik oder bei<br />
Lautsprecherdurchsagen im Gefahrenund<br />
Katastrophenfall. Ausdrücklich<br />
werden auch Publikumsgeräusche ausgenommen.<br />
Zentrale PA bei einem Konzert in der TUI Arena<br />
–––> emissionen elektroakustischer Beschallungstechnik“ (zu<br />
beziehen über www.beuth.de) zu nennen, aber auch andere Normen;<br />
so können z. B. öffentlich-rechtliche BG Verordnungen zur<br />
Konkretisierung der Verkehrssicherungspflicht herangezogen werden.<br />
Der Veranstalter hat nach BGH-Rechtsprechung aber sogar zu<br />
prüfen, ob noch weitere, über die gängigen Normen hinausgehende<br />
Sicherungsmaßnahmen, zum Schutz der Besucher zu treffen<br />
sind.<br />
Welche Beweisfragen, die sich bei Durchsetzung eines Anspruches<br />
aufgrund eines Gehörschadens stellen, gibt es nun? Grundsätzlich<br />
muss der Kläger immer die Tatsachen beweisen, die seinen<br />
Anspruch begründen können. Der in einem Konzert Geschädigte<br />
müsste also neben dem Bestehen eines Gehörschadens auch beweisen,<br />
dass dieser während des von ihm besuchten Konzerts verursacht<br />
wurde. Dies wird ihm jedoch in den meisten Fällen nicht<br />
gelingen, da er kaum beweisen kann, dass bei der Veranstaltung<br />
bestehende Grenzwerte überschritten wurden und dieser Zustand<br />
zu seiner Schädigung führte.<br />
Dieser Problematik hat der Bundesgerichtshof in seiner<br />
maßgeblichen Entscheidung (BGH, Urteil vom 13. März 2001<br />
Az./VI ZR 142) zu Gehörschäden bei Veranstaltungen Rechnung<br />
getragen, indem er dem Veranstalter im Rahmen der Verkehrsicherungspflicht<br />
auch eine ständige Messung und Dokumentation des<br />
Schalldruckpegels auferlegt hat. Wird gegen diese Pflicht verstoßen,<br />
und erleidet ein Konzertbesucher eine Schädigung des Gehörs,<br />
spricht nun der erste Anschein dafür, dass der Konzertbesuch<br />
die Gehörschädigung während der von ihm besuchten Veranstaltung<br />
verursacht hat. Diese Vermutung kann der Veranstalter entkräften,<br />
in dem er gemäß DIN 15905-5 misst und protokolliert,<br />
dass er die in ihr vorgegebenen Grenzwerte nicht überschreitet.<br />
Vorgaben der DIN 15905-5<br />
Es ist festzustellen, dass die DIN keinerlei direkte rechtliche<br />
Wirkung entfaltet. Gerichte, auch der unteren Instanzen, können<br />
die Regelungen der DIN schlichtweg missachten und andere Anforderungen<br />
an den Veranstalter stellen.<br />
Die neue DIN gilt „für elektroakustische Beschallungstechnik in<br />
Veranstaltungsstätten oder in Veranstaltungsorten, im Freien oder<br />
in Gebäuden. Im Sinne dieser Norm sind das für das Publikum zugängliche<br />
Bereiche z. B. in Diskotheken, Filmtheatern, Konzertsälen,<br />
Mehrzweck- und Messehallen, Räumen für Shows, Events,<br />
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Richtwerte der<br />
DIN 15905-5<br />
Der Schalldruck, welcher zu bewerten<br />
ist, hat wegen des Frequenzganges des<br />
Ohres nicht bei jeder Frequenz die gleiche<br />
Auswirkung. Er kann somit nicht<br />
gleich laut vom Menschen wahrgenommen<br />
werden. Daher wird bei einer<br />
Schalldruckmessung der Pegel nach<br />
DIN-IEC 651 bewertet. Man unterscheidet<br />
in A-D-Bewertungen. Die DIN<br />
15905-5 bedient sich der Bewertungen<br />
A und C.<br />
Der Richtwert für den zu beurteilenden<br />
Pegel liegt bei A-bewerteten 99 dB<br />
je voller halber Stunde an jedem Ort,<br />
der von Zuschauern aufgesucht wird. Der Wert wird auch dann<br />
nicht überschritten, wenn die Veranstaltung bis zu zwei Stunden<br />
dauert. Es ist weiterhin ein Spitzenschallpegel von C-bewerteten<br />
135 dB einzuhalten.<br />
Messung<br />
Um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, schreibt die<br />
DIN 15905-5 eine Messung vor, welche vor der Veranstaltung beginnt<br />
und dann jeweils Beurteilungspegel in 30-minütigen Abständen<br />
beginnend zur vollen und halben Stunde misst. Weiterhin soll<br />
in einer Mittlungszeit von 5 Sekunden der Pegel gemessen werden,<br />
um es dem Bedienpersonal der Tonanlage zu ermöglichen, korrigierend<br />
einzugreifen. Die Messergebnisse sollen am Mischplatz<br />
optisch mittels einer Signalleuchte dargestellt werden, wobei im<br />
Bereich von 95-99 dB gelb und im Bereich > 99 dB rot gewarnt<br />
werden soll.<br />
Die DIN schreibt auch vor, wie das Messergebnis protokolliert<br />
werden soll. Hierzu befinden sich im Anhang der Normen Protokollformulare.<br />
Die Messgeräte müssen der Genauigkeitsklasse 2<br />
nach DIN EN 61672 entsprechen. Der maßgebliche Ort der Messung<br />
ist der Platz im Publikum, an dem der höchste Schalldruckpegel<br />
zu erwarten ist. Kann dort kein Messgerät aufgebaut werden,<br />
ist ein Ersatzort zu wählen und unter zu Hilfenahme von Korrek-