03.05.2021 Aufrufe

VPLT Magazin 45

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

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turwerten zu berichtigen. Auf eine Messung kann nur verzichtet<br />

werden, wenn sichergestellt ist, dass 85 dB nicht überschritten<br />

werden können. Eine schlecht dokumentierte Messung mit einem<br />

Handmessgerät oder einem Mobiltelefon erreicht somit nicht die<br />

von der DIN 19905-5 gestellten Anforderungen an eine Messung.<br />

Derartige Messungen werden demnach vor Gericht vermutlich wenig<br />

Beweiskraft haben.<br />

V.M<br />

recht<br />

Schutzmaßnahmen<br />

Die Norm schlägt Schutzmaßnahmen vor, welche die Verkehrsicherungspflicht<br />

wahren sollen. Hierzu soll zunächst die<br />

Schallquelle günstig positioniert werden, sowie die Überschreitung<br />

von C-bewerteten 135 dB technisch limitiert werden. Weiterhin<br />

soll das Publikum bei Immission über einem A-bewerteten Beurteilungspegel<br />

von 85 dB vor der Lautstärke gewarnt werden, ab<br />

95 dB soll Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Die Warnung<br />

vor einem Schalldruckpegel von über 85 dB soll nach der<br />

DIN 19905-5 durch Aufdruck auf Karten oder Hinweise aller Art<br />

erfolgen. Fraglich ist hier jedoch, ob dadurch eine Haftung für Gehörschäden<br />

ausgeschlossen werden kann. Bei dem Warnhinweis,<br />

welcher auf Karten aufgedruckt wird oder auf Aushängen im Foyer<br />

erfolgt, handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedinungen<br />

(AGB), welche in einem Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher<br />

zur Anwendung gelangen sollen. Abgesehen von der Frage,<br />

ob ein nachträglicher Hinweis überhaupt in den Vertrag zwischen<br />

Konzertbesucher und Veranstalter gültig einbezogen wurde,<br />

ist ein Haftungsausschluss gem. § 309 Nr. 7 a) und b) BGB bei<br />

Verletzung von Körper und Gesundheit ausgeschlossen. Insofern<br />

bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung die in der DIN normierten<br />

Hinweise an das Publikum bewertet.<br />

Rechtsfolgen<br />

Werden die Schutzmaßnahmen und Messvorgaben nicht eingehalten,<br />

so haften alle Verursacher des Gehörschadens gemeinschaftlich,<br />

es können z.B. örtlicher Veranstalter und Tourveranstalter,<br />

Hallenbetreiber und der am Mischpult agierende Tontechniker<br />

gemeinschaftlich verklagt und auch verurteilt werden. Es wäre dem<br />

Verletzten dann der ihm entstandene Schaden, soweit nicht an die<br />

Krankenkassen abgetreten, zu ersetzen und ggf. ein Schmerzensgeld<br />

zu zahlen. Weiterhin können die verantwortlichen Personen<br />

strafrechtlich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung in einem<br />

Verfahren vor dem Strafgericht zur Verantwortung gezogen werden.<br />

Fazit<br />

Um die Haftung als Veranstalter oder Versammlungsstättenbetreibers<br />

auszuschließen, ist eine nach geltender DIN vorgenommene<br />

Messung durchzuführen, zu protokollieren und stark auf das Tourpersonal<br />

hinsichtlich der Einhaltung der Richtwerte einzuwirken.<br />

Der Autor ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Steuer- und Wirtschaftsrecht<br />

in Berlin, vertritt Mandanten aus der Veranstaltungsbranche<br />

und ist unter spichel@legalaid.de zu erreichen.

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