15.04.2022 Aufrufe

architektur FACHMAGAZIN Ausgabe 2 2022

Gebäude energieeffizienter und resilienter gegen Umwelteinflüsse zu machen, ist eine der großen Aufgaben moderner Architektur. Die Fassade, als äußerste Schutzhülle, bietet hier besonders großes Potenzial. Probleme wie zu hoher Hitzeeintrag, die schon hier gelöst werden, entlasten vor allem die Haustechnik und können bei der Energiebilanz entscheidend sein. Doch moderne Fassaden können mehr. Sie erzeugen Strom, lüften selbstständig, kühlen überhitzte Städte und bieten mitunter sogar Lebensraum für allerlei Tiere. So legen sie einen Grundstein für nachhaltiges und zukunftsorientiertes Bauen. Die Projektberichte, die wir für diese Ausgabe zusammengestellt haben, könnten kaum unterschiedlicher sein. Sie spannen den Bogen zwischen smarten High-Tech- sowie cleveren Low-Tech-Ansätzen.

Gebäude energieeffizienter und resilienter gegen Umwelteinflüsse zu machen, ist eine der großen Aufgaben moderner Architektur. Die Fassade, als äußerste Schutzhülle, bietet hier besonders großes Potenzial. Probleme wie zu hoher Hitzeeintrag, die schon hier gelöst werden, entlasten vor allem die Haustechnik und können bei der Energiebilanz entscheidend sein. Doch moderne Fassaden können mehr. Sie erzeugen Strom, lüften selbstständig, kühlen überhitzte Städte und bieten mitunter sogar Lebensraum für allerlei Tiere. So legen sie einen Grundstein für nachhaltiges und zukunftsorientiertes Bauen.

Die Projektberichte, die wir für diese Ausgabe zusammengestellt haben, könnten kaum unterschiedlicher sein. Sie spannen den Bogen zwischen smarten High-Tech- sowie cleveren Low-Tech-Ansätzen.

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www.<strong>architektur</strong>-online.com<br />

| MT12-01G |<br />

Vom Konferenzraum …<br />

Magazin<br />

© Eric Ferguson / Getty Images<br />

Auch öffentlich-rechtliche Restriktionen<br />

(z.B. Bestimmungen des Baurechts, des<br />

Gewerberechts, des Feuerpolizeirechts,<br />

etc.) können einer flexiblen Nutzung des<br />

Mietobjektes allenfalls entgegenstehen. Für<br />

den Vermieter gilt es daher zu vermeiden,<br />

dass der Mieter daraus (z.B. wegen einer<br />

behördlichen Untersagung der Gewerbeausübung)<br />

Ansprüche ableiten kann, weil<br />

das Mietobjekt allenfalls zur vereinbarten<br />

flexiblen Nutzung nicht taugt.<br />

… bis zur Gebäudeautomation<br />

© Cultura / Getty Images<br />

So wäre es beispielsweise denkbar, dass<br />

Geschäftsräumlichkeiten, die bisher zum<br />

Betrieb eines Textilhandels genutzt wurden,<br />

aufgrund einer Neuorientierung des<br />

Mieters (der sich z.B. auf die Überlassung<br />

der Geschäftsräumlichkeiten an einen Untermieter<br />

beschränkt, ohne selbst ein Gewerbe<br />

in den Räumlichkeiten zu betreiben)<br />

zumindest vorübergehend als Showroom<br />

oder Verkaufsraum für E-Automobile verwendet<br />

werden; einer Nutzungsart, von der<br />

völlig andere Risiken für Nutzer, Kunden,<br />

etc. ausgehen können, als im Falle eines<br />

Textilhandels.<br />

In einer solchen Konstellation kann sich<br />

eine überschießende Beanspruchung der<br />

eingeräumten Flexibilität durch den Mieter<br />

unter Umständen zu einem erheblich<br />

nachteiligen Gebrauch des Mietobjektes<br />

auswachsen, der nicht nur den Bestand<br />

des Mietverhältnisses selbst, sondern auch<br />

den Hausfrieden zwischen den Wohnungseigentümern,<br />

Mietern oder sonstigen Nutzern<br />

des Hauses zum Nachteil des Vermieters<br />

gefährden kann.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es im Falle einer<br />

kurzfristigen, flexiblen Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten<br />

empfehlenswert, im<br />

Mietvertrag den Rahmen der Flexibilität der<br />

mieterseitigen Nutzung möglichst klar und<br />

deutlich zu definieren, eine möglichst strikte<br />

Zuordnung der damit allenfalls einhergehenden<br />

Haftungsrisiken gegenüber Dritten<br />

vorzunehmen und auch die Einhaltung<br />

allfälliger Restriktionen des öffentlichen<br />

Rechts durch den Mieter sicherzustellen.<br />

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