Wina Mai 2021
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Reisen im zweiten<br />
Corona-Sommer<br />
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Auch wenn bereits viele von uns geimpft oder genesen sind,<br />
so stecken wir doch noch immer mitten in der Pandemie. In<br />
Österreich hat sich die Lage für den Moment entspannt. Das und<br />
der bevorstehende Sommer machen wieder Lust auf Ortsveränderung,<br />
auch Reisen ins Ausland sind wieder möglich.<br />
Es wird aber leider immer (noch) kein „Sommer wie damals“.<br />
Sowohl in Österreich als auch in den meisten Urlaubdestinationen<br />
werden weiterhin die mittlerweile schon fast selbstverständlichen<br />
Sicherheitsmaßnahmen gelten: Abstandhalten, Händewaschen,<br />
Schutzmaske tragen. Auch unterwegs auf Flughäfen, in<br />
Bahnhöfen, Flugzeugen und Zügen gelten generell weiterhin die<br />
Hygiene- und Abstandsregelungen.<br />
Generell gilt, informieren Sie sich bitte rechtzeitig und auch<br />
noch einmal kurz vor der Abreise über die an Ihrem Urlaubsziel<br />
geltenden Corona-Schutzmaßnahmen, denn diese ändern sich<br />
teils schneller als das Wetter. Einen guten Überblick dazu finden<br />
auf der Homepage des Außenministeriums (https://www.bmeia.<br />
gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/) oder auch auf<br />
www.oesterreich.gv.at. Auf diesen Internetseiten finden sie auch<br />
weiterführende Informationen zu den sonstigen Einreisebestimmungen<br />
in die jeweiligen Länder.<br />
Aber auch für die Rückreise nach Österreich ist zu beachten,<br />
dass die Einreise nicht für jeden und auch nicht von überallher<br />
gleich möglich ist. Die tagesaktuellen Informationen dazu finden<br />
sie ebenfalls auf www.oesterreich.gv.at.<br />
Die Voraussetzungen für die Einreise nach Österreich richten<br />
sich danach, wie hoch das Infektionsrisiko in den Ländern und Gebieten<br />
ist, aus welchen die Einreise erfolgt. Derzeit wird zwischen<br />
drei Kategorien von Ländern unterschieden:<br />
• Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (derzeit die meisten<br />
EU-/EWR-Staaten sowie Australien, Israel, Singapur und<br />
Südkorea).<br />
• Virusvariantenstaaten (derzeit Brasilien, Indien, Südafrika und<br />
das Vereinigte Königreich) und<br />
• Sonstige Staaten.<br />
Die Einreise aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen ist<br />
mit einem aktuellen 3-G-Nachweis möglich (also einem negativen<br />
ärztliches Zeugnis, ein Testergebnis, ein Impfzertifikat oder ein Genesungszertifikat).<br />
Die Einreise aus einem Virusvariantenstaat oder aus einem<br />
sonstigen Staat ist nach wie vor restriktiver geregelt. Diese wird zur<br />
Zeit generell nur österreichischen StaatsbürgerInnen, EU/EWR-BürgerInnen,<br />
Schweizer BürgerInnen und Personen mit Wohnsitz oder<br />
gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, EU/EWR-Staat oder der<br />
Schweiz, Andorra , Monaco, San Marino oder dem Vatikan gestattet;<br />
Ausnahmen gibt es etwa für Einreisen zu beruflichen Zwecken.<br />
Für die Einreise aus einem sonstigen Staat benötig man ein<br />
Impfzertifikat oder ein Genesungszertifikat. Alle, die nicht geimpft<br />
oder genesen sind, benötigen ein negatives Testergebnis und<br />
müssen zusätzlich unmittelbar nach der Einreise eine zehntägige<br />
Quarantäne antreten, aus der sie sich frühestens nach 5 Tagen<br />
freitesten können; Berufsreisenden bleibt jedoch die Quarantäne<br />
erspart.<br />
Bei Einreisen aus einem Virusvariantengebiet ist generell eine<br />
zehntägige Quarantäne anzutreten, aus der man sich frühestens<br />
nach fünf Tagen freitesten kann (Ausnahmen insbesondere für<br />
Berufsreisende, diese können sich sofort freitesten).<br />
Auch müssen sich Reisende bei der Einreise nach Österreich<br />
vorab registrieren (Pre-Travel-Clearance). Das entsprechende „Pre-<br />
Travel-Clearance-Formular“ ist digital unter der Internetadresse<br />
https://entry.ptc.gv.at abrufbar. Über die erfolgreiche Registrierung<br />
erhält man dann eine (digitale) Bestätigung, die in Falle vorzuweisen<br />
ist (digital oder als Ausdruck). Wenn die Registrierung<br />
nicht über das elektronische Formular möglich ist, kann auch ein<br />
entsprechendes Papier-Formular ausgefüllt und vorgezeigt werden.<br />
Auch hier gibt es Ausnahmen, nämlich für die Einreise von<br />
nachweislich Geimpften, Getesteten oder genesenen, die aus<br />
Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (Anlage A zur COVID-<br />
19-EinreiseVO) einreisen.<br />
Um mit einem ehemaligen Bundeskanzler zu sprechen: „Es<br />
ist alles sehr kompliziert.“ Daher, wenden Sie sich bei Fragen<br />
gerne an die RechtsexpertInnen von Lansky, Ganzer + partner<br />
(office@lansky.at).<br />
ÜBER DER AUTOR:<br />
Mag. ANDREAS BAUER<br />
ist Rechtsanwalt und Head<br />
of Environmental & Public<br />
Commercial Law bei LGP.<br />
Sein fachlicher Schwerpunkt<br />
liegt in den Bereichen Gewerberecht, Industrie- und<br />
Betriebsanlagenrecht, Bau- und Immobilienrecht, Raumordnungsrecht,<br />
Infrastrukturrecht, Umwelt- und Technikrecht,<br />
Datenschutzrecht, Verwaltungsstrafrecht sowie Europa- und<br />
Verfassungsrecht.<br />
sommer_doppel1.indb 23 29.06.<strong>2021</strong> 10:05:23