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Wina Mai 2021

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Reisen im zweiten<br />

Corona-Sommer<br />

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Auch wenn bereits viele von uns geimpft oder genesen sind,<br />

so stecken wir doch noch immer mitten in der Pandemie. In<br />

Österreich hat sich die Lage für den Moment entspannt. Das und<br />

der bevorstehende Sommer machen wieder Lust auf Ortsveränderung,<br />

auch Reisen ins Ausland sind wieder möglich.<br />

Es wird aber leider immer (noch) kein „Sommer wie damals“.<br />

Sowohl in Österreich als auch in den meisten Urlaubdestinationen<br />

werden weiterhin die mittlerweile schon fast selbstverständlichen<br />

Sicherheitsmaßnahmen gelten: Abstandhalten, Händewaschen,<br />

Schutzmaske tragen. Auch unterwegs auf Flughäfen, in<br />

Bahnhöfen, Flugzeugen und Zügen gelten generell weiterhin die<br />

Hygiene- und Abstandsregelungen.<br />

Generell gilt, informieren Sie sich bitte rechtzeitig und auch<br />

noch einmal kurz vor der Abreise über die an Ihrem Urlaubsziel<br />

geltenden Corona-Schutzmaßnahmen, denn diese ändern sich<br />

teils schneller als das Wetter. Einen guten Überblick dazu finden<br />

auf der Homepage des Außenministeriums (https://www.bmeia.<br />

gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/) oder auch auf<br />

www.oesterreich.gv.at. Auf diesen Internetseiten finden sie auch<br />

weiterführende Informationen zu den sonstigen Einreisebestimmungen<br />

in die jeweiligen Länder.<br />

Aber auch für die Rückreise nach Österreich ist zu beachten,<br />

dass die Einreise nicht für jeden und auch nicht von überallher<br />

gleich möglich ist. Die tagesaktuellen Informationen dazu finden<br />

sie ebenfalls auf www.oesterreich.gv.at.<br />

Die Voraussetzungen für die Einreise nach Österreich richten<br />

sich danach, wie hoch das Infektionsrisiko in den Ländern und Gebieten<br />

ist, aus welchen die Einreise erfolgt. Derzeit wird zwischen<br />

drei Kategorien von Ländern unterschieden:<br />

• Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (derzeit die meisten<br />

EU-/EWR-Staaten sowie Australien, Israel, Singapur und<br />

Südkorea).<br />

• Virusvariantenstaaten (derzeit Brasilien, Indien, Südafrika und<br />

das Vereinigte Königreich) und<br />

• Sonstige Staaten.<br />

Die Einreise aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen ist<br />

mit einem aktuellen 3-G-Nachweis möglich (also einem negativen<br />

ärztliches Zeugnis, ein Testergebnis, ein Impfzertifikat oder ein Genesungszertifikat).<br />

Die Einreise aus einem Virusvariantenstaat oder aus einem<br />

sonstigen Staat ist nach wie vor restriktiver geregelt. Diese wird zur<br />

Zeit generell nur österreichischen StaatsbürgerInnen, EU/EWR-BürgerInnen,<br />

Schweizer BürgerInnen und Personen mit Wohnsitz oder<br />

gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, EU/EWR-Staat oder der<br />

Schweiz, Andorra , Monaco, San Marino oder dem Vatikan gestattet;<br />

Ausnahmen gibt es etwa für Einreisen zu beruflichen Zwecken.<br />

Für die Einreise aus einem sonstigen Staat benötig man ein<br />

Impfzertifikat oder ein Genesungszertifikat. Alle, die nicht geimpft<br />

oder genesen sind, benötigen ein negatives Testergebnis und<br />

müssen zusätzlich unmittelbar nach der Einreise eine zehntägige<br />

Quarantäne antreten, aus der sie sich frühestens nach 5 Tagen<br />

freitesten können; Berufsreisenden bleibt jedoch die Quarantäne<br />

erspart.<br />

Bei Einreisen aus einem Virusvariantengebiet ist generell eine<br />

zehntägige Quarantäne anzutreten, aus der man sich frühestens<br />

nach fünf Tagen freitesten kann (Ausnahmen insbesondere für<br />

Berufsreisende, diese können sich sofort freitesten).<br />

Auch müssen sich Reisende bei der Einreise nach Österreich<br />

vorab registrieren (Pre-Travel-Clearance). Das entsprechende „Pre-<br />

Travel-Clearance-Formular“ ist digital unter der Internetadresse<br />

https://entry.ptc.gv.at abrufbar. Über die erfolgreiche Registrierung<br />

erhält man dann eine (digitale) Bestätigung, die in Falle vorzuweisen<br />

ist (digital oder als Ausdruck). Wenn die Registrierung<br />

nicht über das elektronische Formular möglich ist, kann auch ein<br />

entsprechendes Papier-Formular ausgefüllt und vorgezeigt werden.<br />

Auch hier gibt es Ausnahmen, nämlich für die Einreise von<br />

nachweislich Geimpften, Getesteten oder genesenen, die aus<br />

Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (Anlage A zur COVID-<br />

19-EinreiseVO) einreisen.<br />

Um mit einem ehemaligen Bundeskanzler zu sprechen: „Es<br />

ist alles sehr kompliziert.“ Daher, wenden Sie sich bei Fragen<br />

gerne an die RechtsexpertInnen von Lansky, Ganzer + partner<br />

(office@lansky.at).<br />

ÜBER DER AUTOR:<br />

Mag. ANDREAS BAUER<br />

ist Rechtsanwalt und Head<br />

of Environmental & Public<br />

Commercial Law bei LGP.<br />

Sein fachlicher Schwerpunkt<br />

liegt in den Bereichen Gewerberecht, Industrie- und<br />

Betriebsanlagenrecht, Bau- und Immobilienrecht, Raumordnungsrecht,<br />

Infrastrukturrecht, Umwelt- und Technikrecht,<br />

Datenschutzrecht, Verwaltungsstrafrecht sowie Europa- und<br />

Verfassungsrecht.<br />

sommer_doppel1.indb 23 29.06.<strong>2021</strong> 10:05:23

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