HANSA 07-2022
RoLo-Neubau · ISF-Tagung · Stena Bulk · Abwasser · Bergung · Schlepper-Wettbewerb · Schiffsmakler-BBQ · Schifffahrtsessen 2022 · 130 Jahre Hurtigruten · Louis Dreyfus
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SCHIFFSTECHNIK | SHIP TECHNOLOGY<br />
Im Geschäft der Bulk-Schifffahrt geht es unter anderem um Waschwasser,<br />
dass im Hafenbetrieb bei Löscharbeiten anfallen kann<br />
© Köster / Ankron Water Services<br />
reichen Entsorgungsmanagement<br />
(land- und schiffseitig), für internationales,<br />
europäisches und deutsches<br />
Seerecht und Umweltrecht (einschließlich<br />
umweltbezogenen Schifffahrtsrechts)<br />
und für Seeverkehr, Nautik und<br />
Logistik.<br />
Neben dem PIA-Institut gehören<br />
zum Projekt wiederum das Prüf- und<br />
Entwicklungsinstitut für Abwassertechnik<br />
an der RWTH Aachen und der<br />
Lehrstuhl für internationales Seerecht<br />
und Umweltrecht, Völkerrecht und Öffentliches<br />
Recht an der Fakultät für<br />
Rechtswissenschaft der Universität<br />
Hamburg. Zudem wird das Projekt<br />
durch ein Experten-Panel begleitet.<br />
Das Forschungsvorhaben soll dabei<br />
den Konkretisierungs- und Änderungsbedarf<br />
von Marpol Annex V<br />
ermitteln und der IMO bei Vorliegen<br />
der notwendigen Erkenntnisse einen<br />
Vorschlag für einen neuen Arbeitsauftrag<br />
für den Ausschuss zum Schutz der<br />
Meeresumwelt (MEPC) unterbreiten,.<br />
So soll der identifizierter Konkretisierungs-<br />
und Änderungsbedarf<br />
zur Diskussion gestellt werden. Das<br />
Projekt kann damit auch für diese<br />
Maßnahme auf Ebene der zwischenstaatlichen<br />
Helsinki-Kommission (Helcom),<br />
die sich den Schutz der Meeresumwelt<br />
in der Ostsee auf die Fahne geschirben<br />
hat, wertvolle Erkenntnisse<br />
liefern beziehungsweise die deutsche<br />
Beteiligung an der Umsetzung des neuen<br />
Baltic Sea Action Plan (BSAP) effektiv<br />
unterstützen.<br />
Autor: Markus Joswig<br />
PIA – Prüfinstitut für<br />
Abwassertechnik GmbH<br />
INITIATIVE BEI DER IMO<br />
Wird Verklappung von Klärschlamm-Abwasser verboten?<br />
Ein weltweites Verbot der Verklappung von Klärschlamm-<br />
Abwasser im Meer ist einen Schritt näher gerückt, nachdem<br />
der Internationalen Schifffahrtsorganisation IMO ein Vorschlag<br />
zur Änderung des Londoner Protokolls von 1996 über<br />
die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen<br />
von Abfällen vorgelegt wurde. Die IMO teilte dazu<br />
kürzlich mit: »In der Vergangenheit hat eine beträchtliche Anzahl<br />
von Staaten die Verklappung dieser Abfälle im Meer erlaubt.<br />
Nach dem Londoner Protokoll ist jede Verklappung<br />
verboten, mit Ausnahme von »möglicherweise annehmbaren<br />
Abfällen.« Der von Südkorea und Mexiko vorgelegte Vorschlag<br />
sieht eine Änderung des Anhangs vor, um Klärschlamm<br />
aus der Liste der zulässigen Abfälle zu streichen.<br />
Sollte der Vorschlag von den Vertragsparteien angenommen<br />
werden, wäre die Verklappung weltweit verboten.<br />
Die IMO-Mitglieder waren sich den Angaben zufolge bereits<br />
auf ihrer letzten Sitzung im Oktober 2021 einig, dass es<br />
genügend Beweise und Gründe für eine Änderung von Anlage<br />
1 des Londoner Protokolls gibt. Eine Überprüfung ergab,<br />
dass diese Praxis in den letzten Jahrzehnten erheblich<br />
zurückgegangen ist, dass sie bereits durch viele regionale<br />
Übereinkommen und innerstaatliche Rechtsvorschriften<br />
verboten ist und dass es Alternativen für die Verwendung<br />
des Klärschlamms gibt.<br />
Das nächste Treffen ist für Oktober dieses Jahres geplant.<br />
Sollte die Änderung dort angenommen werden, würde sie<br />
100 Tage nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten.<br />
Das Londoner Protokoll war am 24. März 2006 in Kraft<br />
getreten. Derzeit gibt es 53 Vertragsparteien. Die Verabschiedung<br />
des Londoner Übereinkommens von 1972 jährt<br />
sich 2020 indes bereits zum 50. Mal. Es sei der »erste globale<br />
Vertrag« gewesen, in dem anerkannt wurde, dass die Ozeane<br />
nicht länger als Abladeplatz für jegliche Art von Abfall dienen<br />
dürfen, so die IMO. In den 1990er Jahren wurden Verbote<br />
für die Verklappung von radioaktiven Abfällen im Meer<br />
und von Industrieabfällen erlassen. Mit dem Protokoll von<br />
1996 wurde ein vorsorgender Ansatz eingeführt und von einer<br />
Verbotsliste zu einer kleineren Liste mit erlaubten Stoffen<br />
übergegangen. Seitdem haben sich das Londoner Übereinkommen<br />
und das Protokoll weiterentwickelt, um neu entstehende<br />
Technologien zu regeln, darunter die Kohlenstoffbindung<br />
und das marine Geoengineering.<br />
<br />
40 <strong>HANSA</strong> – International Maritime Journal <strong>07</strong> | <strong>2022</strong>