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HANSA 07-2022

RoLo-Neubau · ISF-Tagung · Stena Bulk · Abwasser · Bergung · Schlepper-Wettbewerb · Schiffsmakler-BBQ · Schifffahrtsessen 2022 · 130 Jahre Hurtigruten · Louis Dreyfus

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SCHIFFSTECHNIK | SHIP TECHNOLOGY<br />

Im Geschäft der Bulk-Schifffahrt geht es unter anderem um Waschwasser,<br />

dass im Hafenbetrieb bei Löscharbeiten anfallen kann<br />

© Köster / Ankron Water Services<br />

reichen Entsorgungsmanagement<br />

(land- und schiffseitig), für internationales,<br />

europäisches und deutsches<br />

Seerecht und Umweltrecht (einschließlich<br />

umweltbezogenen Schifffahrtsrechts)<br />

und für Seeverkehr, Nautik und<br />

Logistik.<br />

Neben dem PIA-Institut gehören<br />

zum Projekt wiederum das Prüf- und<br />

Entwicklungsinstitut für Abwassertechnik<br />

an der RWTH Aachen und der<br />

Lehrstuhl für internationales Seerecht<br />

und Umweltrecht, Völkerrecht und Öffentliches<br />

Recht an der Fakultät für<br />

Rechtswissenschaft der Universität<br />

Hamburg. Zudem wird das Projekt<br />

durch ein Experten-Panel begleitet.<br />

Das Forschungsvorhaben soll dabei<br />

den Konkretisierungs- und Änderungsbedarf<br />

von Marpol Annex V<br />

ermitteln und der IMO bei Vorliegen<br />

der notwendigen Erkenntnisse einen<br />

Vorschlag für einen neuen Arbeitsauftrag<br />

für den Ausschuss zum Schutz der<br />

Meeresumwelt (MEPC) unterbreiten,.<br />

So soll der identifizierter Konkretisierungs-<br />

und Änderungsbedarf<br />

zur Diskussion gestellt werden. Das<br />

Projekt kann damit auch für diese<br />

Maßnahme auf Ebene der zwischenstaatlichen<br />

Helsinki-Kommission (Helcom),<br />

die sich den Schutz der Meeresumwelt<br />

in der Ostsee auf die Fahne geschirben<br />

hat, wertvolle Erkenntnisse<br />

liefern beziehungsweise die deutsche<br />

Beteiligung an der Umsetzung des neuen<br />

Baltic Sea Action Plan (BSAP) effektiv<br />

unterstützen.<br />

Autor: Markus Joswig<br />

PIA – Prüfinstitut für<br />

Abwassertechnik GmbH<br />

INITIATIVE BEI DER IMO<br />

Wird Verklappung von Klärschlamm-Abwasser verboten?<br />

Ein weltweites Verbot der Verklappung von Klärschlamm-<br />

Abwasser im Meer ist einen Schritt näher gerückt, nachdem<br />

der Internationalen Schifffahrtsorganisation IMO ein Vorschlag<br />

zur Änderung des Londoner Protokolls von 1996 über<br />

die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen<br />

von Abfällen vorgelegt wurde. Die IMO teilte dazu<br />

kürzlich mit: »In der Vergangenheit hat eine beträchtliche Anzahl<br />

von Staaten die Verklappung dieser Abfälle im Meer erlaubt.<br />

Nach dem Londoner Protokoll ist jede Verklappung<br />

verboten, mit Ausnahme von »möglicherweise annehmbaren<br />

Abfällen.« Der von Südkorea und Mexiko vorgelegte Vorschlag<br />

sieht eine Änderung des Anhangs vor, um Klärschlamm<br />

aus der Liste der zulässigen Abfälle zu streichen.<br />

Sollte der Vorschlag von den Vertragsparteien angenommen<br />

werden, wäre die Verklappung weltweit verboten.<br />

Die IMO-Mitglieder waren sich den Angaben zufolge bereits<br />

auf ihrer letzten Sitzung im Oktober 2021 einig, dass es<br />

genügend Beweise und Gründe für eine Änderung von Anlage<br />

1 des Londoner Protokolls gibt. Eine Überprüfung ergab,<br />

dass diese Praxis in den letzten Jahrzehnten erheblich<br />

zurückgegangen ist, dass sie bereits durch viele regionale<br />

Übereinkommen und innerstaatliche Rechtsvorschriften<br />

verboten ist und dass es Alternativen für die Verwendung<br />

des Klärschlamms gibt.<br />

Das nächste Treffen ist für Oktober dieses Jahres geplant.<br />

Sollte die Änderung dort angenommen werden, würde sie<br />

100 Tage nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten.<br />

Das Londoner Protokoll war am 24. März 2006 in Kraft<br />

getreten. Derzeit gibt es 53 Vertragsparteien. Die Verabschiedung<br />

des Londoner Übereinkommens von 1972 jährt<br />

sich 2020 indes bereits zum 50. Mal. Es sei der »erste globale<br />

Vertrag« gewesen, in dem anerkannt wurde, dass die Ozeane<br />

nicht länger als Abladeplatz für jegliche Art von Abfall dienen<br />

dürfen, so die IMO. In den 1990er Jahren wurden Verbote<br />

für die Verklappung von radioaktiven Abfällen im Meer<br />

und von Industrieabfällen erlassen. Mit dem Protokoll von<br />

1996 wurde ein vorsorgender Ansatz eingeführt und von einer<br />

Verbotsliste zu einer kleineren Liste mit erlaubten Stoffen<br />

übergegangen. Seitdem haben sich das Londoner Übereinkommen<br />

und das Protokoll weiterentwickelt, um neu entstehende<br />

Technologien zu regeln, darunter die Kohlenstoffbindung<br />

und das marine Geoengineering.<br />

<br />

40 <strong>HANSA</strong> – International Maritime Journal <strong>07</strong> | <strong>2022</strong>

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