BS 02-2023
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SCHIFFSTECHNIK<br />
Der Kasko des Tankers auf der Helling der China Merchants Jinling Shipyard in China<br />
ein 2,3-fach höheres Tankvolumen benötigt.<br />
Eine Rohrleitung über Deck versorgt<br />
den Tagestank des Methanolgenerators<br />
im Vorschiff. Die beiden Dieselgeneratoren<br />
befinden sich ebenfalls im Bug.<br />
»Graues« Methanol, also herkömmlich<br />
produziert, ist bereits eine übliche Schiffsladung,<br />
der Umgang damit ist also bekannt.<br />
»Grünes« Methanol wird zwar unter<br />
Verwendung regenerativer Energiequellen<br />
(Wind-/Solarenergie) hergestellt,<br />
ist im Handling aber vergleichbar.<br />
Wird Methanol jedoch als Schiffskraftstoff<br />
eingesetzt werden soll, braucht es eine<br />
Freigabe der ZKR von bestimmten<br />
Vorgaben der ES-TRIN. Werden Antriebs-<br />
oder Hilfssysteme mit Brennstoffen<br />
mit einem Flammpunkt von 55 °C<br />
oder darunter betrieben, müssen laut ZKR<br />
Sonderbestimmungen definiert werden.<br />
Die Rechtsrahmen der ZKR und der EU<br />
(RheinSchUO / Richtlinie 2016/1629) gestatten<br />
Abweichungen, wenn damit entweder<br />
Innovationen in der Binnenschifffahrt<br />
gefördert werden oder wenn die bestehenden<br />
technischen Vorschriften<br />
schwierig anzuwenden oder unverhältnismäßige<br />
Kosten verursachen würden (Härtefallklausel).<br />
Für die »Stolt Ijssel« wurde<br />
der erste Fall geltend gemacht.<br />
Um Methanol verwenden zu können,<br />
wurden, so Peter-Jan Zimmerman, mehrere<br />
Vorkehrungen getroffen. In enger<br />
Zusammenarbeit mit Lloyd’s Register habe<br />
man eine so genannte Hazid-Studie<br />
durchgeführt. Unter anderem ist ein separater<br />
Bunkertank aus rostfreiem Stahl<br />
geplant, der an Deck installiert wird. Dazu<br />
kommen ein separates Rohrleitungssystem<br />
aus rostfreiem Stahl und Messsensoren<br />
im separaten Maschinenraum.<br />
Von der ZKR wurden in einer Empfehlung<br />
die Bedingungen festgelegt, unter<br />
denen die nationale Behörde ein Schiffsattest<br />
ausstellen kann. Die Ausnahmegenehmigung<br />
basiert auf den Leitlinien<br />
für die Lagerung von Methanol, die im<br />
Juni 2<strong>02</strong>2 von CESNI (gemeinsames Gremium<br />
der ZKR und der EU) verabschiedet<br />
worden seien. Bisher sind folgende<br />
Auflagen und Inhalte bekannt:<br />
• Für das Fahrzeug liegt eine Risikobewertung<br />
nach Anlage 8 des ES-TRIN vor.<br />
• Das Fahrzeug erfüllt die Anforderungen<br />
der CESNI-Vorschriften für die<br />
Lagerung von Methanol.<br />
• Alle Besatzungsmitglieder sind zu den<br />
Gefahren, zum Einsatz, zur Instandhaltung<br />
und Inspektion des Methanolantriebssystems<br />
zu schulen.<br />
• Alle Daten zum Einsatz des Methanolantriebssystems<br />
sind vom Betreiber zu<br />
erfassen und müssen mindestens fünf<br />
Jahre lang aufbewahrt werden. Die Daten<br />
sind der zuständigen Behörde auf<br />
Anfrage zuzuschicken.<br />
Man habe sich für Methanol entschieden,<br />
weil dieser Kraftstoff relativ einfache<br />
technische Änderungen an Bord erfordere<br />
und gut an Bord eines Tankers im internationalen<br />
Verkehr gebunkert werden<br />
könne, so Zimmerman. »Methanol bietet<br />
uns eine viel größere Flexibilität bei den<br />
Fahrtrouten, und auch den Bunkermöglichkeiten<br />
als Wasserstoff.«<br />
Über Antriebe mit Methanol als Kraftstoff<br />
wurde jüngst auch in Deutschland<br />
berichtet. Das Forschungsschiff »Uthörn<br />
II«, gebaut bei Fassmer in Berne, ist<br />
ebenfalls mit zwei Methanol-fähigen Motoren<br />
ausgestattet. Die Bebunkerung erfolgt<br />
künftig in Bremerhaven, wo als Teil<br />
des Förderprojektes »MariSynfuel« eine<br />
entsprechende Anlage errichtet wird. <br />
Kurze Arbeitspause: Blick auf das Deck der »Stolt Ijssel« im Schneetreiben auf der Werft Den Breejen<br />
© Mercurius Shipping<br />
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