20.02.2023 Aufrufe

Aktiv älter werden in Spandau

Ratgeber für Seniorinnen und Senioren werden von den Bezirksämtern herausgegeben und von der apercu Verlagsgesellschaft mbH realisiert. Sie sind Wegweiser durch die bezirklichen Angebote und laden ein, die vielfältigen Freizeit-, Gesundheits-, Wohn- und Beratungsangebote im Bezirk zu nutzen.

Ratgeber für Seniorinnen und Senioren werden von den Bezirksämtern herausgegeben und von der apercu Verlagsgesellschaft mbH realisiert. Sie sind Wegweiser durch die bezirklichen Angebote und laden ein, die vielfältigen Freizeit-, Gesundheits-, Wohn- und Beratungsangebote im Bezirk zu nutzen.

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79<br />

■ Tagespflege VSI gGmbH siehe Seite 75<br />

Radelandstraße 40, 13589 Berl<strong>in</strong><br />

Tel.: 030 / 375 955 62<br />

www.diakoniespandau.de<br />

■ Tagespflege + Kurzzeitpflege<br />

im Johannesstift siehe Seite 5<br />

- Schönwalder Allee 26, 13587 Berl<strong>in</strong><br />

Tel. 33609484<br />

- Sotzmannstr. 3, 13581 Berl<strong>in</strong><br />

Tel. 311 779102<br />

www.jsd.de/pflege-wohnen<br />

■ Kurzzeitpflege siehe Seite 81<br />

Pro Seniore–Residenz Wasserstadt<br />

13587 Berl<strong>in</strong>, An der Havelspitze 1 – 3<br />

Tel. 336 08 29 00<br />

www.wasserstadt.pro-seniore.de/pflege<br />

Kurzzeitpflege<br />

Kurzzeitpflege kommt dann <strong>in</strong> Betracht, wenn z. B. vorübergehend<br />

die häusliche Pflege nicht ausreichend<br />

oder nicht möglich ist, Umbaumaßnahmen <strong>in</strong> der Wohnung<br />

der Pflegebedürftigen erforderlich s<strong>in</strong>d, noch<br />

ke<strong>in</strong> Pflegeheimplatz gefunden <strong>werden</strong> konnte oder<br />

auch bei Krankheit, Urlaub der Pflegepersonen. E<strong>in</strong> Anspruch<br />

auf Kurzzeitpflege besteht für die Versicherten<br />

bis zu 28 Tagen im Jahr. Die Aufwendungen für soziale<br />

Betreuung sowie für mediz<strong>in</strong>ische Behandlungspflege<br />

können bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr von der Pflegekasse<br />

vergütet <strong>werden</strong>. Die Kosten für die Unterkunft<br />

und Verpflegung sowie die Investitionskosten <strong>werden</strong><br />

vom Pflegebedürftigen selbst getragen. Bei entsprechender<br />

(f<strong>in</strong>anzieller) Bedürftigkeit des Pflegebedürftigen<br />

nach sozialhilferechtlichen Maßstäben (im SGB<br />

XII festgelegt), kann für den zu zahlenden Eigenanteil<br />

beim zuständigen Träger der Sozialhilfe e<strong>in</strong> Antrag auf<br />

Übernahme dieser Kosten gestellt <strong>werden</strong>.<br />

Hauskrankenpflege <strong>Spandau</strong> 333 40 13<br />

Ihr Partner seit<br />

über 30 Jahren<br />

Übernahme von Verrichtungen<br />

des täglichen Lebens<br />

Pflegen: im Rahmen der Pflegeversicherung<br />

Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung<br />

Kostenübernahme durch Krankenkassen, Pflegekassen,<br />

Bezirksamt oder Privat<br />

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI<br />

Hauskrankenpflege <strong>Spandau</strong> · Streitstraße 13 im Havelufer Quartier · 13587 Berl<strong>in</strong><br />

Tel. 333 40 13 · Fax 35 50 88 29<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@hkp-spandau.de · www.hauskrankenpflege-spandau.de<br />

Wir s<strong>in</strong>d für Sie da: von 8 bis 16 Uhr im Büro – telefonisch rund um die Uhr

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