28.02.2023 Aufrufe

März 2023 / Borkum-Aktuell - Das Inselmagazin

Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich. Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare ! Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.

Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich.
Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare !
Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Borkum</strong> - <strong>Aktuell</strong> <strong>Das</strong> <strong>Inselmagazin</strong><br />

Recht <strong>Aktuell</strong><br />

Rechtsanwältin Franziska Hentschel über Ihr gutes Recht<br />

Diesmal: Änderungen des Arbeitslosengeld II • Notvertretungsrecht<br />

Die <strong>Borkum</strong>er Rechtsanwältin<br />

Franziska Hentschel beantwortet<br />

hier Ihre Fragen und<br />

gibt allgemeingültig juristische<br />

Hinweise und berichtet über<br />

die aktuelle Rechtsprechung<br />

zu interessanten Themen. Haben<br />

Sie bitte Verständnis dafür,<br />

dass es sich hierbei immer nur<br />

um allgemeingültige Aussagen<br />

zu Rechten und Pflichten handeln<br />

darf und nicht auf spezielle<br />

Problematiken eingegangen<br />

werden kann.<br />

114<br />

TAXI-Zentrale<br />

Tag und Nacht<br />

0 49 22 - 10 01<br />

Neu: Taxengutscheine!<br />

Erhältlich am Taxi von R. Richter<br />

In allen Taxen einlösbar!<br />

Änderungen des<br />

Arbeitslosengeld II<br />

Zum 01.01.<strong>2023</strong> hat das Bürgergeld<br />

das Arbeitslosengeld II abgelöst.<br />

Die Reformierung hat stattgefunden,<br />

weil die Auszahlung nun<br />

fairer und unbürokratischer ablaufen<br />

soll. Die Änderungen beinhalten<br />

vor allem die Vermögensgrenzen,<br />

den Inflationsausgleich und<br />

auch die Miete, welche übernommen<br />

werden kann. In der Vergangenheit<br />

war es so, dass es bei der<br />

Übernahme von Miet- und Heizkosten<br />

klare Grenzen gegeben hat,<br />

bis zu welcher Höhe eine Zahlung<br />

möglich gewesen ist. Diese Grenze<br />

gilt jetzt zumindest in der Karenzzeit<br />

für das Bürgergeld nicht mehr.<br />

Es werden jetzt die tatsächlichen<br />

Kosten der Unterkunft gezahlt.<br />

Lediglich bei den Heizkosten gibt<br />

es eine Grenze bzw. werden diese<br />

nur in angemessener Höhe übernommen.<br />

Der Regelbedarf wurde zudem erhöht.<br />

Für Alleinstehende gilt nunmehr<br />

ein Regelbedarf von 502,00 €<br />

pro Monat. Für Kinder werden zusätzlich<br />

zum Regelbedarf auch die<br />

Kosten für Schulausflüge, Fahrkarten<br />

oder einer Nachhilfe übernommen.<br />

Beim Arbeitslosengeld II gab<br />

es bestimmte Grenzen hinsichtlich<br />

des Schonvermögens. Sobald<br />

das Vermögen über dem Schonvermögen<br />

war, musste zunächst<br />

das Vermögen aufgebraucht werden,<br />

zumindest bis zur Höhe des<br />

Schonvermögens. Diese Grenze<br />

wurde nun ebenfalls innerhalb der<br />

§<br />

§ §<br />

Karenzzeit, also im ersten Jahr, abgeschafft.<br />

Erst ab einem Vermögen<br />

von über 40.000,00 € muss dieses<br />

verwendet werden.<br />

Bei jeder weiteren Person, die in<br />

der Bedarfsgemeinschaft ist, liegt<br />

die Grenze bei 15.000,00 €.<br />

Zu beachten ist jedoch, das nach<br />

Ablauf der Karenzzeit für alle Mitglieder<br />

der Bedarfsgemeinschaft<br />

die Grenze von 15.000,00 € gilt.<br />

Pflichtverletzungen werden auch<br />

weiterhin sanktioniert. Es wurde<br />

jetzt ein 3-stufiges System eingeführt.<br />

Neben diesen wesentlichen<br />

Änderungen gibt es noch weitere<br />

Punkte, die sich geändert haben.<br />

Mehr Informationsmaterial erhalten<br />

Sie auf den Internetseiten des<br />

Bundesministeriums für Arbeit<br />

und Soziales.<br />

Ich habe in der Zeitung von<br />

? einem Notvertretungsrecht<br />

gelesen. Was ist darunter zu verstehen?<br />

Zu den größten Rechtsirrtümern<br />

gehört es, dass wenn der Ehegatte<br />

aufgrund von einem Unfall oder<br />

einer schweren Erkrankung nicht<br />

mehr seinen Willen äußern kann<br />

oder für sich sorgen kann, automatisch<br />

immer der andere Ehegatte<br />

entscheiden darf. Dem ist nicht so!<br />

Grundsätzlich braucht auch der<br />

Ehegatte eine Vorsorgevollmacht.<br />

Seit Anfang des Jahres gilt nun das<br />

Notvertretungsrecht. Unter ganz<br />

bestimmten Voraussetzungen<br />

kann jetzt der Ehegatte auch ohne<br />

eine gesonderte Vollmacht für einen<br />

begrenzten Zeitraum vertre-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!