März 2023 / Borkum-Aktuell - Das Inselmagazin
Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich. Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare ! Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.
Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich.
Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare !
Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.
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<strong>Borkum</strong> - <strong>Aktuell</strong> <strong>Das</strong> <strong>Inselmagazin</strong><br />
Recht <strong>Aktuell</strong><br />
Rechtsanwältin Franziska Hentschel über Ihr gutes Recht<br />
Diesmal: Änderungen des Arbeitslosengeld II • Notvertretungsrecht<br />
Die <strong>Borkum</strong>er Rechtsanwältin<br />
Franziska Hentschel beantwortet<br />
hier Ihre Fragen und<br />
gibt allgemeingültig juristische<br />
Hinweise und berichtet über<br />
die aktuelle Rechtsprechung<br />
zu interessanten Themen. Haben<br />
Sie bitte Verständnis dafür,<br />
dass es sich hierbei immer nur<br />
um allgemeingültige Aussagen<br />
zu Rechten und Pflichten handeln<br />
darf und nicht auf spezielle<br />
Problematiken eingegangen<br />
werden kann.<br />
114<br />
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Änderungen des<br />
Arbeitslosengeld II<br />
Zum 01.01.<strong>2023</strong> hat das Bürgergeld<br />
das Arbeitslosengeld II abgelöst.<br />
Die Reformierung hat stattgefunden,<br />
weil die Auszahlung nun<br />
fairer und unbürokratischer ablaufen<br />
soll. Die Änderungen beinhalten<br />
vor allem die Vermögensgrenzen,<br />
den Inflationsausgleich und<br />
auch die Miete, welche übernommen<br />
werden kann. In der Vergangenheit<br />
war es so, dass es bei der<br />
Übernahme von Miet- und Heizkosten<br />
klare Grenzen gegeben hat,<br />
bis zu welcher Höhe eine Zahlung<br />
möglich gewesen ist. Diese Grenze<br />
gilt jetzt zumindest in der Karenzzeit<br />
für das Bürgergeld nicht mehr.<br />
Es werden jetzt die tatsächlichen<br />
Kosten der Unterkunft gezahlt.<br />
Lediglich bei den Heizkosten gibt<br />
es eine Grenze bzw. werden diese<br />
nur in angemessener Höhe übernommen.<br />
Der Regelbedarf wurde zudem erhöht.<br />
Für Alleinstehende gilt nunmehr<br />
ein Regelbedarf von 502,00 €<br />
pro Monat. Für Kinder werden zusätzlich<br />
zum Regelbedarf auch die<br />
Kosten für Schulausflüge, Fahrkarten<br />
oder einer Nachhilfe übernommen.<br />
Beim Arbeitslosengeld II gab<br />
es bestimmte Grenzen hinsichtlich<br />
des Schonvermögens. Sobald<br />
das Vermögen über dem Schonvermögen<br />
war, musste zunächst<br />
das Vermögen aufgebraucht werden,<br />
zumindest bis zur Höhe des<br />
Schonvermögens. Diese Grenze<br />
wurde nun ebenfalls innerhalb der<br />
§<br />
§ §<br />
Karenzzeit, also im ersten Jahr, abgeschafft.<br />
Erst ab einem Vermögen<br />
von über 40.000,00 € muss dieses<br />
verwendet werden.<br />
Bei jeder weiteren Person, die in<br />
der Bedarfsgemeinschaft ist, liegt<br />
die Grenze bei 15.000,00 €.<br />
Zu beachten ist jedoch, das nach<br />
Ablauf der Karenzzeit für alle Mitglieder<br />
der Bedarfsgemeinschaft<br />
die Grenze von 15.000,00 € gilt.<br />
Pflichtverletzungen werden auch<br />
weiterhin sanktioniert. Es wurde<br />
jetzt ein 3-stufiges System eingeführt.<br />
Neben diesen wesentlichen<br />
Änderungen gibt es noch weitere<br />
Punkte, die sich geändert haben.<br />
Mehr Informationsmaterial erhalten<br />
Sie auf den Internetseiten des<br />
Bundesministeriums für Arbeit<br />
und Soziales.<br />
Ich habe in der Zeitung von<br />
? einem Notvertretungsrecht<br />
gelesen. Was ist darunter zu verstehen?<br />
Zu den größten Rechtsirrtümern<br />
gehört es, dass wenn der Ehegatte<br />
aufgrund von einem Unfall oder<br />
einer schweren Erkrankung nicht<br />
mehr seinen Willen äußern kann<br />
oder für sich sorgen kann, automatisch<br />
immer der andere Ehegatte<br />
entscheiden darf. Dem ist nicht so!<br />
Grundsätzlich braucht auch der<br />
Ehegatte eine Vorsorgevollmacht.<br />
Seit Anfang des Jahres gilt nun das<br />
Notvertretungsrecht. Unter ganz<br />
bestimmten Voraussetzungen<br />
kann jetzt der Ehegatte auch ohne<br />
eine gesonderte Vollmacht für einen<br />
begrenzten Zeitraum vertre-