ChefHeads-Club-Magazin#03/23
Das Club-Magazin aus dem Netzwerk der Kulinarik mit Interviews, Trends und Neuheiten der Gastro. |Personalien: Neues aus der Branche | News: OPAL Catering erhält Green Canteen | Partner News: Friesenkrone - „Zwei neue Sterne am Gast rohimmel“ - Julia Komp und Jürgen Kettner vom Guide Michelin ausgezeichnet | Köche-Portrait : Arne Anker Patron und Küchenchef im Restaurant BRIKZ | Folge-Story: GENUSS in der Klinik-Verpflegung Fazit der Befragung und Ausblick | ChefHeads News: „Sterne“ für den guten Zweck Stiftung KinderHerz - Ukraine Hilfe - Charity in Köln und Berlin | Wein-Stories: Christian & Frank von Psyk Keilbach Wein | Chocolate Academy™ Center Köln: Top 3 Chocolate Trends | Buch - Tipp: Unsere Buchempfehlungen
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Blog | Meides - Arbeitsrecht<br />
BGH zur Betriebsschließung – Versicherer<br />
muss für zweiten Corona-Lockdown zahlen<br />
Der Bundesgerichtshof klärt, wann eine Versicherung bei Betriebsschließung<br />
Schon seit dem ersten Jahr der Corona-Pandemie Diese Art Versicherung ist speziell für Unternehmen<br />
streiten Versicherungsgesellschaften und versicherte<br />
wie Lebensmittelhersteller, Lebensmittelhändler,<br />
Unternehmen vor Gericht darüber, ob Um-<br />
satzausfälle und Gewinneinbußen aufgrund von<br />
Pandemie-Lockdowns von der Betriebsschließungsversicherung<br />
gedeckt sind.<br />
Gastronomie- und Hotellerie-Betriebe konzipiert.<br />
Sie soll Schutz für den Fall bieten, dass der Betrieb<br />
aufgrund hochinfektiöser Krankheiten und Erreger<br />
schließen oder den Geschäftsbetrieb einschränken<br />
muss.<br />
Versicherung zur Betriebsschließung mit Verweis<br />
auf das Infektionsschutzgesetz<br />
Die Betreiberin eines Hotels im niedersächsischen<br />
Hameln hatte bei einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft<br />
eine solche Betriebsschließungsversicherung<br />
mit einer Versicherungssumme von<br />
100.000 Euro abgeschlossen.<br />
• Versichert waren damit sowohl die behördliche<br />
Schließung des Betriebs als auch Tätigkeitsverbote<br />
gegen Mitarbeiter aufgrund meldepflichtiger Krankheiten<br />
oder Krankheitserreger.<br />
• Den Versicherungsbedingungen zufolge hatte das<br />
Unternehmen in diesem Fall Anspruch auf Ersatz<br />
seines Schließungsschadens, das heißt des entgangenen<br />
Gewinns und der laufenden Kosten.<br />
• Zur Eingrenzung der Krankheiten, deren Auftreten<br />
versichert war, verwiesen die Versicherungsbedingungen<br />
auf die Paragrafen 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes.<br />
Dort werden meldepflichtige Krankheiten<br />
beziehungsweise meldepflichtige Erreger<br />
aufgezählt.<br />
Zwei Corona-Lockdowns im Jahr 2020, die Versicherung<br />
lehnt die Leistung ab<br />
Als es im Jahr 2022 zur Corona-Pandemie und den<br />
entsprechenden Gegenmaßnahmen, u.a. Betriebsschließung,<br />
kam, musste das Hotel ein erstes Mal<br />
von März bis Mai 2020 einen Großteil des Betriebs<br />
einstellen. Der Landkreis untersagte touristische<br />
Übernachtungen, im Hotel übernachteten kaum Geschäftsreisende.<br />
Nach dem erneuten Wiederanstieg<br />
der Infektionszahlen im Herbst kam es ab November<br />
2020 erneut zum Lockdown. Diese Maßnahmen zogen<br />
sich bis zum Mai 2021.<br />
Die massiven Umsatzausfälle aufgrund der Lockdown-Phasen<br />
wollte die Hotelbetreiberin von ihrer<br />
Versicherung ersetzt haben. Schließlich trat am <strong>23</strong>.