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ChefHeads-Club-Magazin#03/23

Das Club-Magazin aus dem Netzwerk der Kulinarik mit Interviews, Trends und Neuheiten der Gastro. |Personalien: Neues aus der Branche | News: OPAL Catering erhält Green Canteen | Partner News: Friesenkrone - „Zwei neue Sterne am Gast rohimmel“ - Julia Komp und Jürgen Kettner vom Guide Michelin ausgezeichnet | Köche-Portrait : Arne Anker Patron und Küchenchef im Restaurant BRIKZ | Folge-Story: GENUSS in der Klinik-Verpflegung Fazit der Befragung und Ausblick | ChefHeads News: „Sterne“ für den guten Zweck Stiftung KinderHerz - Ukraine Hilfe - Charity in Köln und Berlin | Wein-Stories: Christian & Frank von Psyk Keilbach Wein | Chocolate Academy™ Center Köln: Top 3 Chocolate Trends | Buch - Tipp: Unsere Buchempfehlungen

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Blog | Meides - Arbeitsrecht<br />

BGH zur Betriebsschließung – Versicherer<br />

muss für zweiten Corona-Lockdown zahlen<br />

Der Bundesgerichtshof klärt, wann eine Versicherung bei Betriebsschließung<br />

Schon seit dem ersten Jahr der Corona-Pandemie Diese Art Versicherung ist speziell für Unternehmen<br />

streiten Versicherungsgesellschaften und versicherte<br />

wie Lebensmittelhersteller, Lebensmittelhändler,<br />

Unternehmen vor Gericht darüber, ob Um-<br />

satzausfälle und Gewinneinbußen aufgrund von<br />

Pandemie-Lockdowns von der Betriebsschließungsversicherung<br />

gedeckt sind.<br />

Gastronomie- und Hotellerie-Betriebe konzipiert.<br />

Sie soll Schutz für den Fall bieten, dass der Betrieb<br />

aufgrund hochinfektiöser Krankheiten und Erreger<br />

schließen oder den Geschäftsbetrieb einschränken<br />

muss.<br />

Versicherung zur Betriebsschließung mit Verweis<br />

auf das Infektionsschutzgesetz<br />

Die Betreiberin eines Hotels im niedersächsischen<br />

Hameln hatte bei einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft<br />

eine solche Betriebsschließungsversicherung<br />

mit einer Versicherungssumme von<br />

100.000 Euro abgeschlossen.<br />

• Versichert waren damit sowohl die behördliche<br />

Schließung des Betriebs als auch Tätigkeitsverbote<br />

gegen Mitarbeiter aufgrund meldepflichtiger Krankheiten<br />

oder Krankheitserreger.<br />

• Den Versicherungsbedingungen zufolge hatte das<br />

Unternehmen in diesem Fall Anspruch auf Ersatz<br />

seines Schließungsschadens, das heißt des entgangenen<br />

Gewinns und der laufenden Kosten.<br />

• Zur Eingrenzung der Krankheiten, deren Auftreten<br />

versichert war, verwiesen die Versicherungsbedingungen<br />

auf die Paragrafen 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes.<br />

Dort werden meldepflichtige Krankheiten<br />

beziehungsweise meldepflichtige Erreger<br />

aufgezählt.<br />

Zwei Corona-Lockdowns im Jahr 2020, die Versicherung<br />

lehnt die Leistung ab<br />

Als es im Jahr 2022 zur Corona-Pandemie und den<br />

entsprechenden Gegenmaßnahmen, u.a. Betriebsschließung,<br />

kam, musste das Hotel ein erstes Mal<br />

von März bis Mai 2020 einen Großteil des Betriebs<br />

einstellen. Der Landkreis untersagte touristische<br />

Übernachtungen, im Hotel übernachteten kaum Geschäftsreisende.<br />

Nach dem erneuten Wiederanstieg<br />

der Infektionszahlen im Herbst kam es ab November<br />

2020 erneut zum Lockdown. Diese Maßnahmen zogen<br />

sich bis zum Mai 2021.<br />

Die massiven Umsatzausfälle aufgrund der Lockdown-Phasen<br />

wollte die Hotelbetreiberin von ihrer<br />

Versicherung ersetzt haben. Schließlich trat am <strong>23</strong>.

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