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Das betriebliche Magazin für nachhaltige Beschaffung, Ausgabe Oktober 2022

Die betriebliche Beschaffung verändert sich zunehmend zu einem strategischen Faktor der Unternehmensentwicklung. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die betriebliche Beschaffung in einer Transformation. Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der betrieblichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig! Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Dekarbonisierung, Product Carbon Footprint, Lieferketten, Supplier Diversity, Biodiversität, regulatorische Anforderungen und Sustainable Finance, veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der nachhaltigen Beschaffung.

Die betriebliche Beschaffung verändert sich zunehmend zu einem strategischen Faktor der Unternehmensentwicklung. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die betriebliche Beschaffung in einer Transformation.

Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der betrieblichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig!

Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Dekarbonisierung, Product Carbon Footprint, Lieferketten, Supplier Diversity, Biodiversität, regulatorische Anforderungen und Sustainable Finance, veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der nachhaltigen Beschaffung.

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Rechtliche Aspekte der <strong>nachhaltige</strong>n <strong>Beschaffung</strong><br />

<strong>Das</strong> LkSG – was KMUs jetzt beachten sollten<br />

Nicht nur der Name ist sperrig: <strong>Das</strong> Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen<br />

zu umfangreichen Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt. Viele Unternehmen tun<br />

sich schwer damit, diese Maßnahmen in ihren geschäftlichen Abläufen umzusetzen.<br />

Ein Beitrag von Holger Hembach<br />

Die Geschäftsführer von KMUs glauben häufig, sich entspannt<br />

zurücklehnen zu können. Denn das Gesetz gilt nur <strong>für</strong> die größten<br />

deutschen Unternehmen: 01.01.2023 sind Unternehmen mit mehr<br />

als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland erfasst; ab 2024 ist das LkSG<br />

auch auf Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten anwendbar.<br />

Aber der Schein trügt: <strong>Das</strong> Gesetz verpflichtet die betroffenen<br />

Unternehmen nämlich, die Einhaltung bestimmter Standards im<br />

Bereich Menschenrechte und Umwelt auch bei ihren direkten<br />

Zulieferern zu garantieren - und diese zu verpflichten, bei deren<br />

Zulieferern auf die Gewährleistung dieser Standards zu achten. Die<br />

Pflichten werden damit entlang der Lieferkette weitergeben – mit der<br />

Folge, dass auch zahlreiche KMUs betroffen sein werden. Deshalb<br />

tun auch die Verantwortlichen kleinerer Unternehmen gut daran,<br />

sich mit den Anforderungen des Gesetzes auseinanderzusetzen.<br />

Worum es beim LkSG geht<br />

<strong>Das</strong> LKSG zielt darauf ab, bestimmte Menschenrechte und<br />

Umweltstandards zu gewährleisten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf<br />

dem Schutz der Menschenrechte. Welche das sind, zählt das Gesetz<br />

auf. Es handelt sich dabei um international anerkannte Rechte, die<br />

in verbindlichen Verträgen festgelegt sind. Beispiele sind das Verbot<br />

der Kinderarbeit, das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit oder<br />

die Gewerkschaftsfreiheit. Anders, als gelegentlich zu hören ist, geht<br />

es also nicht darum „deutsche Standards ins Ausland zu exportieren“.<br />

Darüber hinaus nennt das LkSG einige Vorschriften zum Schutz<br />

der Umwelt. Hier geht es vor allem um bestimmte Formen der Verwendung<br />

von Quecksilber und der Abfallentsorgung.<br />

Die Pflichten und ihre Umsetzung<br />

Um diese Rechte zu schützen, müssen Unternehmen nach dem<br />

LkSG bestimmte Maßnahmen ergreifen. Im Mittelpunkt steht dabei<br />

die Einrichtung eines Risikomanagements. Kurz gesagt bedeutet das:<br />

Unternehmen müssen zunächst einschätzen, welche Risiken <strong>für</strong><br />

Menschenrechte und Umwelt mit ihrer Tätigkeit verbunden sind.<br />

Dann müssen sie auf dieser Grundlage Maßnahmen planen, um<br />

zu verhindern, dass diese Risiken sich realisieren; darüber hinaus<br />

müssen sie ein Konzept <strong>für</strong> den Fall entwerfen, dass es doch einmal<br />

zu Verletzungen kommt: Was wird das Unternehmen tun, um die<br />

Auswirkungen der Verletzung zu minimieren und wie kann es sie<br />

beenden.<br />

Der Ausgangspunkt ist also die Risikoanalyse: Unternehmen<br />

müssen sich ein Bild davon machen, welche menschen- und umweltrechtlichen<br />

Risiken es in ihrem Geschäftsbereich gibt. Dies wird<br />

vor allem von zwei Faktoren beeinflusst. Der erste ist die Art des<br />

Produkts und der Leistung, die das Unternehmen herstellt oder<br />

anbietet. Bestimmte Produkte sind mit bestimmten Risiken verbunden.<br />

Beispielsweise kann Überwachungstechnologie eingesetzt<br />

werden, um in Diktaturen politische Dissidenten ausfindig zu<br />

machen oder zu verfolgen. Hier besteht also ein Risiko <strong>für</strong> Rechte<br />

wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder das Recht auf<br />

körperliche Unversehrtheit; das Risiko ergibt sich aus dem Produkt<br />

selbst. In anderen Fällen ist das eigentliche Produkt unproblematisch;<br />

die Risiken resultieren aus der Herstellung: Ein T-Shirt hat<br />

keine menschenrechtlichen Risiken zur Folge. Bei der Herstellung<br />

von Textilien kommt es aber häufig zu Kinderarbeit. Hier resultiert<br />

das Risiko also aus dem Herstellungsprozess.<br />

6 Kleine Kniffe<br />

Kleine_Kniffe_10_22_KMU.indd 6 12.10.22 12:43

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