neue perspektiven? kreative kammerpunkte?
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Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />
überzeugt sind.“ Mit der Carina-Stiftung<br />
gewänne die PTK einen überzeugenden<br />
Partner, der „von einer Idee beseelt“ sei.<br />
Die PTK-Präsidentin erläuterte ergänzend<br />
den gesundheitspolitischen Wert der Versorgungsforschung:<br />
„Die Psychotherapie<br />
kann ihre Wirksamkeit in der Versorgung<br />
selten mit Studien der Evidenzklasse 1<br />
belegen, aber wenn wir Studien aus der<br />
Versorgungsforschung vorweisen können,<br />
haben wir zukünftig echte Chancen.“<br />
Die Kammerversammlung sprach sich<br />
mehrheitlich dafür aus, sich an der Finanzierung<br />
des <strong>neue</strong>n „Instituts für Gesundheitsförderung<br />
und Versorgungsforschung“<br />
zu beteiligen.<br />
Versorgungswerk<br />
Die Kammerversammlung verabschiedete<br />
einstimmig eine Änderung der Satzung des<br />
Versorgungswerkes der PTK NRW.<br />
Der bisherigen Rentenberechnung liegt<br />
das modifizierte offene Deckungsplanverfahren<br />
zugrunde, das versicherungsmathematisch<br />
von einer kontinuierlichen<br />
Beitragszahlung während der Anwartschaftsphase<br />
ausgeht. Es wird also ein<br />
Versicherungsverlauf ohne Beitragslücken<br />
und ohne erhebliche Schwankungen in<br />
der Beitragshöhe angenommen. Bei vielen<br />
Mitgliedern konnte jedoch diese kontinuierliche<br />
Beitragsentrichtung nicht festgestellt<br />
werden.<br />
Aus diesem Grund wird es notwendig, das<br />
System auf eine altersgerechte Verrentung<br />
der Beiträge umzustellen. Dies entspricht<br />
grundsätzlich dem Äquivalenz- oder Anwartschaftsdeckungsmodell.<br />
Dabei soll jedoch<br />
mittels des Rentensteigerungsbetrages<br />
die Dynamik der Anwartschaften<br />
beibehalten werden. Die <strong>neue</strong>n Verrentungsfaktoren<br />
wurden auf Grundlage der<br />
sich nach der versicherungsmathematischen<br />
Äquivalenz abzüglich einer pauschalen<br />
Toleranz ergebenden Werte ermittelt.<br />
Für den Bestand ergaben sich dadurch in<br />
der Regel gleich hohe oder leicht höhere<br />
Anwartschaften als bei den bisherigen Berechnungen.<br />
Die wirtschaftliche Situation des Versorgungswerkes<br />
ist weiterhin gut und stabil.<br />
82<br />
Der durchschnittliche Beitragssatz ist auf<br />
rund 300 Euro gestiegen. Bis Ende 2007<br />
könnten die parlamentarischen Hürden<br />
genommen sein, um einen Anschluss der<br />
baden-württembergischen Psychotherapeutenkammer<br />
per Staatsvertrag an das<br />
nordrhein-westfälische Versorgungswerk<br />
zu ermöglichen.<br />
Weiterbildung<br />
Die Kammerversammlung beschloss die<br />
Weiterbildungsordnung, in der vom Ausschuss<br />
Fort- und Weiterbildung vorgelegten<br />
Fassung.<br />
Diese berufsrechtliche Regelung erlaubt es<br />
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten,<br />
nach der Approbation zusätzliche<br />
Qualifikationen in geregelter Form zu erwerben.<br />
Der Abschluss der Weiterbildung<br />
berechtigt zum Führen einer Zusatzbezeichnung.<br />
Die <strong>neue</strong> Weiterbildungsordnung sieht<br />
ausschließlich Weiterbildungen in „Bereichen“<br />
vor, um eine Partialisierung der Psychotherapie<br />
in „Gebiete“ auszuschließen.<br />
„Das zentrale Diagnosespektrum der Psychotherapie<br />
ist als Gegenstand einer Weiterbildung<br />
ausgeschlossen“, betonte Ausschussvorsitzende<br />
Sabine Unverhau.<br />
Sabine Unverhau<br />
Damit ein psychotherapeutisches Anwendungsfeld<br />
als eine zusätzliche Qualifikation<br />
in einer Weiterbildung geregelt werden<br />
kann, müssen mindestens drei von<br />
vier Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
■ Es besteht nachweislich epidemiologischer<br />
Studien ein erheblicher Behandlungsbedarf.<br />
■ Es liegen in bedeutendem Umfang<br />
(<strong>neue</strong>) wissenschaftliche Erkenntnisse<br />
und praktische Erfahrungen zur Diagnostik<br />
und Behandlung von Störungen<br />
dieses Anwendungsfeldes vor.<br />
■ Die Diagnostik und Behandlung dieser<br />
Störungen erfordern umfangreiche spezifische<br />
Kenntnisse und Erfahrungen,<br />
die über das in der Ausbildung erworbene<br />
Ausmaß deutlich hinausgehen.<br />
■ Es handelt sich um ein Anwendungsfeld,<br />
das außerhalb des Diagnosespektrums<br />
F1 bis F9 des ICD-10 liegt.<br />
Als ersten „Bereich“ regelt die <strong>neue</strong><br />
Weiterbildungsordnung die „Klinische Neuropsychologie“.<br />
Wer nach einem Schlaganfall,<br />
einem Schädelhirntrauma, einer<br />
entzündlichen Erkrankung oder Verletzung<br />
des Gehirns an neuropsychologischen<br />
Störungen litt, konnte sich bisher ausschließlich<br />
stationär behandeln lassen. In<br />
Rehabilitationskliniken gehört die Neuropsychologie<br />
zwar seit langem zum Standard.<br />
Für die ambulante Behandlung ist<br />
sie in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
jedoch nicht zugelassen.<br />
Der G-BA diskutierte deshalb bisher, die<br />
neuropsychologische Behandlung als Heilmittel<br />
zuzulassen. Damit würde sie jedoch<br />
als bloßes Training eingestuft, das Ergotherapeuten<br />
durchführen. Eine qualifizierte<br />
und differenzierte Versorgung durch Psychotherapeuten<br />
wäre damit nicht möglich.<br />
Mit der Verabschiedung der Weiterbildungsordnung<br />
bekräftigt die Psychotherapeutenkammer<br />
NRW daher auch gegenüber<br />
dem Gemeinsamen Bundesausschuss,<br />
dass aus fachlich-psychotherapeutischer<br />
Sicht die Neuropsychologie eine<br />
hochqualifizierte psychotherapeutische<br />
Behandlung ist.<br />
Sachverständigenliste zur<br />
Begutachtung psychischer<br />
Störungen in asylrechtlichen<br />
Fragen.<br />
Die Kammerversammlung verabschiedete<br />
Kriterien, nach denen Psychotherapeuten<br />
in eine „Sachverständigenliste zur Begut-<br />
Psychotherapeutenjournal 1/2007