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neue perspektiven? kreative kammerpunkte?

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Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

überzeugt sind.“ Mit der Carina-Stiftung<br />

gewänne die PTK einen überzeugenden<br />

Partner, der „von einer Idee beseelt“ sei.<br />

Die PTK-Präsidentin erläuterte ergänzend<br />

den gesundheitspolitischen Wert der Versorgungsforschung:<br />

„Die Psychotherapie<br />

kann ihre Wirksamkeit in der Versorgung<br />

selten mit Studien der Evidenzklasse 1<br />

belegen, aber wenn wir Studien aus der<br />

Versorgungsforschung vorweisen können,<br />

haben wir zukünftig echte Chancen.“<br />

Die Kammerversammlung sprach sich<br />

mehrheitlich dafür aus, sich an der Finanzierung<br />

des <strong>neue</strong>n „Instituts für Gesundheitsförderung<br />

und Versorgungsforschung“<br />

zu beteiligen.<br />

Versorgungswerk<br />

Die Kammerversammlung verabschiedete<br />

einstimmig eine Änderung der Satzung des<br />

Versorgungswerkes der PTK NRW.<br />

Der bisherigen Rentenberechnung liegt<br />

das modifizierte offene Deckungsplanverfahren<br />

zugrunde, das versicherungsmathematisch<br />

von einer kontinuierlichen<br />

Beitragszahlung während der Anwartschaftsphase<br />

ausgeht. Es wird also ein<br />

Versicherungsverlauf ohne Beitragslücken<br />

und ohne erhebliche Schwankungen in<br />

der Beitragshöhe angenommen. Bei vielen<br />

Mitgliedern konnte jedoch diese kontinuierliche<br />

Beitragsentrichtung nicht festgestellt<br />

werden.<br />

Aus diesem Grund wird es notwendig, das<br />

System auf eine altersgerechte Verrentung<br />

der Beiträge umzustellen. Dies entspricht<br />

grundsätzlich dem Äquivalenz- oder Anwartschaftsdeckungsmodell.<br />

Dabei soll jedoch<br />

mittels des Rentensteigerungsbetrages<br />

die Dynamik der Anwartschaften<br />

beibehalten werden. Die <strong>neue</strong>n Verrentungsfaktoren<br />

wurden auf Grundlage der<br />

sich nach der versicherungsmathematischen<br />

Äquivalenz abzüglich einer pauschalen<br />

Toleranz ergebenden Werte ermittelt.<br />

Für den Bestand ergaben sich dadurch in<br />

der Regel gleich hohe oder leicht höhere<br />

Anwartschaften als bei den bisherigen Berechnungen.<br />

Die wirtschaftliche Situation des Versorgungswerkes<br />

ist weiterhin gut und stabil.<br />

82<br />

Der durchschnittliche Beitragssatz ist auf<br />

rund 300 Euro gestiegen. Bis Ende 2007<br />

könnten die parlamentarischen Hürden<br />

genommen sein, um einen Anschluss der<br />

baden-württembergischen Psychotherapeutenkammer<br />

per Staatsvertrag an das<br />

nordrhein-westfälische Versorgungswerk<br />

zu ermöglichen.<br />

Weiterbildung<br />

Die Kammerversammlung beschloss die<br />

Weiterbildungsordnung, in der vom Ausschuss<br />

Fort- und Weiterbildung vorgelegten<br />

Fassung.<br />

Diese berufsrechtliche Regelung erlaubt es<br />

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten,<br />

nach der Approbation zusätzliche<br />

Qualifikationen in geregelter Form zu erwerben.<br />

Der Abschluss der Weiterbildung<br />

berechtigt zum Führen einer Zusatzbezeichnung.<br />

Die <strong>neue</strong> Weiterbildungsordnung sieht<br />

ausschließlich Weiterbildungen in „Bereichen“<br />

vor, um eine Partialisierung der Psychotherapie<br />

in „Gebiete“ auszuschließen.<br />

„Das zentrale Diagnosespektrum der Psychotherapie<br />

ist als Gegenstand einer Weiterbildung<br />

ausgeschlossen“, betonte Ausschussvorsitzende<br />

Sabine Unverhau.<br />

Sabine Unverhau<br />

Damit ein psychotherapeutisches Anwendungsfeld<br />

als eine zusätzliche Qualifikation<br />

in einer Weiterbildung geregelt werden<br />

kann, müssen mindestens drei von<br />

vier Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

■ Es besteht nachweislich epidemiologischer<br />

Studien ein erheblicher Behandlungsbedarf.<br />

■ Es liegen in bedeutendem Umfang<br />

(<strong>neue</strong>) wissenschaftliche Erkenntnisse<br />

und praktische Erfahrungen zur Diagnostik<br />

und Behandlung von Störungen<br />

dieses Anwendungsfeldes vor.<br />

■ Die Diagnostik und Behandlung dieser<br />

Störungen erfordern umfangreiche spezifische<br />

Kenntnisse und Erfahrungen,<br />

die über das in der Ausbildung erworbene<br />

Ausmaß deutlich hinausgehen.<br />

■ Es handelt sich um ein Anwendungsfeld,<br />

das außerhalb des Diagnosespektrums<br />

F1 bis F9 des ICD-10 liegt.<br />

Als ersten „Bereich“ regelt die <strong>neue</strong><br />

Weiterbildungsordnung die „Klinische Neuropsychologie“.<br />

Wer nach einem Schlaganfall,<br />

einem Schädelhirntrauma, einer<br />

entzündlichen Erkrankung oder Verletzung<br />

des Gehirns an neuropsychologischen<br />

Störungen litt, konnte sich bisher ausschließlich<br />

stationär behandeln lassen. In<br />

Rehabilitationskliniken gehört die Neuropsychologie<br />

zwar seit langem zum Standard.<br />

Für die ambulante Behandlung ist<br />

sie in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

jedoch nicht zugelassen.<br />

Der G-BA diskutierte deshalb bisher, die<br />

neuropsychologische Behandlung als Heilmittel<br />

zuzulassen. Damit würde sie jedoch<br />

als bloßes Training eingestuft, das Ergotherapeuten<br />

durchführen. Eine qualifizierte<br />

und differenzierte Versorgung durch Psychotherapeuten<br />

wäre damit nicht möglich.<br />

Mit der Verabschiedung der Weiterbildungsordnung<br />

bekräftigt die Psychotherapeutenkammer<br />

NRW daher auch gegenüber<br />

dem Gemeinsamen Bundesausschuss,<br />

dass aus fachlich-psychotherapeutischer<br />

Sicht die Neuropsychologie eine<br />

hochqualifizierte psychotherapeutische<br />

Behandlung ist.<br />

Sachverständigenliste zur<br />

Begutachtung psychischer<br />

Störungen in asylrechtlichen<br />

Fragen.<br />

Die Kammerversammlung verabschiedete<br />

Kriterien, nach denen Psychotherapeuten<br />

in eine „Sachverständigenliste zur Begut-<br />

Psychotherapeutenjournal 1/2007

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