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neue perspektiven? kreative kammerpunkte?

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tungen nur dann vollständig erbracht und<br />

können nur berechnet werden, wenn<br />

mindestens ein Bericht im Behandlungsfall<br />

(=Pro Quartal.) entsprechend der Leistung<br />

nach Nr. 01600 bzw. ein Brief entsprechend<br />

der Leistung nach Nr. 01601 an<br />

den Hausarzt erfolgt ist…:…Leistungen<br />

der Abschnitte 35.1 und 35.2. Bei einer<br />

Leistungserbringung durch einen Arzt des<br />

fachärztlichen Versorgungsbereichs auf<br />

Überweisung durch einen anderen Arzt<br />

des fachärztlichen Versorgungsbereichs ist<br />

die berechnungsfähige Erstellung und Versendung<br />

einer Kopie des Berichts bzw.<br />

Briefs an den Hausarzt entsprechend der<br />

Leistung nach der Nr. 01602 zusätzliche<br />

Voraussetzung zur Abrechnung dieser<br />

Leistung.“<br />

Der obligate Leistungsumfang für unsere<br />

Leistungen nach EBM Kapitel 35.1 und 35.2<br />

(also sowohl bewilligungspflichtige Leistungen<br />

als auch nicht bewilligungspflichtige<br />

Leistungen!) ist damit ab dem 01.01.07 um<br />

die sog. Berichtpflicht erweitert. Das bedeutet,<br />

dass unsere Leistungen erst dann als vollständig<br />

erbracht und abrechenbar gelten,<br />

wenn pro PatientIn und Quartal auch ein<br />

Bericht an den Hausarzt geschrieben wird<br />

(bzw. Bericht an den überweisenden Arzt<br />

und Kopie an den Hausarzt). Die Abrechnung<br />

und Vergütung unserer therapeutischen<br />

Leistungen kann erst nach Erstellung<br />

des Berichtes an den Hausarzt bzw. überweisenden<br />

Facharzt erfolgen.<br />

Wie wird der Bericht nachgewiesen und<br />

abgerechnet? Der Bericht wird nach EBM-<br />

Nr. 01600 („Ärztlicher Bericht über das<br />

Ergebnis einer Patientenuntersuchung“ =<br />

100 Punkte) oder, ausführlicher, nach EBM<br />

Nr. 01601 („Ärztlicher Brief in Form einer<br />

individuellen schriftlichen Information“ –<br />

200 Punkte) erstellt und vergütet. Für<br />

unseren bürokratischen Mehraufwand erhalten<br />

wir – optimistisch mit 3,0 Cent gerechnet!<br />

– also gerade mal 3 oder 6 EUR<br />

(+Porto)!<br />

Wie kann so ein Bericht aussehen? Wir<br />

werden auf die Mitgliederseite unserer<br />

Homepage Vorschläge zur Gliederung von<br />

Berichten stellen.<br />

Und wenn der Patient das nicht will?<br />

Psychotherapeutenjournal 1/2007<br />

Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Absicherung<br />

von jedem Patienten unterschreiben,<br />

ob er einen ausführlichen Bericht,<br />

eine kurze Mitteilung oder gar keine Mitteilung<br />

an den Hausarzt wünscht. Vorlagen<br />

einer solchen Patienten-Erklärung erhalten<br />

Sie über Ihre Berufsverbände oder<br />

auch auf den Mitgliederseiten der Kammer-Website.<br />

Bewahren Sie diese Erklärung<br />

auf alle Fälle 12 Quartale auf. Im Prinzip<br />

genügt es, wenn der Patient einmal<br />

eine entsprechende Erklärung abgibt und<br />

unterschreibt. Wenn Sie 150% sicher gehen<br />

wollen, können Sie sich die gleiche<br />

Erklärung natürlich auch jedes Quartal neu<br />

unterschreiben lassen.<br />

Es ist Aufgabe der KV, alle Psychotherapeuten<br />

zu benachrichtigen, wie die Quartalsabrechnung<br />

in Zukunft auszusehen<br />

hat. Insbesondere werden auch Regelungen<br />

zu treffen sein, wie der Tatbestand<br />

„kein Bericht aufgrund des Selbstbestimmungsrechts<br />

des Patienten“ verschlüsselt<br />

werden kann (analog etwa zur Praxisgebühr).<br />

Sollte die KV nicht von sich aus<br />

aktiv werden, werden wir vor der nächsten<br />

Quartalsabrechnung eine Klärung herbeiführen.<br />

Schweigepflicht und Datenschutz<br />

– Grundpfeiler<br />

psychotherapeutischer<br />

Arbeit<br />

FORUM 18 (Jan. 2007)<br />

Am 14. November 2006 fand die Fortbildung<br />

der Psychotherapeutenkammer zum<br />

„Dauerbrenner“ Schweigepflicht und Datenschutz<br />

statt.<br />

Saarland<br />

Die gut 40 Teilnehmer und Teilnehmerinnen<br />

hatten die Gelegenheit, Rechtsanwalt<br />

Hartmut Gerlach Fragen zum Thema<br />

aus ihrem Berufsalltag zu stellen.<br />

Der Justiziar der Landespsychotherapeutenkammer<br />

Baden-Württemberg, der den<br />

meisten Anwesenden bereits aus früheren<br />

Fortbildungsveranstaltungen (z.B. zur<br />

Berufsordnung, zur Approbation, zur<br />

GOÄ/GOP) der PKS bekannt ist, fand auf<br />

seine angenehme, ungezwungene und<br />

zugleich fachlich erfahrene Herangehensweise<br />

an die Thematik wieder einmal zu<br />

den allermeisten Fragen die richtigen Antworten.<br />

Ein wirklich gelungener Abend, so konnten<br />

wir den Äußerungen der Teilnehmer<br />

entnehmen. Erspart blieb uns nicht festzustellen:<br />

Es werden viele <strong>neue</strong> Fragen<br />

aufgeworfen, wenn Selbstverständlichkeiten<br />

des alltäglichen Handels mit geschärftem<br />

juristischen Blick betrachtet werden.<br />

Das Script zum Fallseminar finden Sie auf<br />

unserer Website.<br />

Sie finden alle vollständigen Ausgaben des<br />

FORUM auf unserer Website:<br />

www.ptk-saar.de<br />

Redaktion FORUM und saarländische<br />

Kammerseiten Vorstand PKS (Präsidentin:<br />

Ilse Rohr, Vizepräsident: Bernhard<br />

Morsch, Beisitzerinnen: Irmgard<br />

Jochum, Liz Lorenz-Wallacher, Andrea<br />

Maas-Tannchen).<br />

Geschäftsstelle<br />

Talstraße 32<br />

66119 Saarbrücken<br />

Tel 0681. 95455 56<br />

Fax 0681. 95455 58<br />

kontakt@ptk-saar.de<br />

91<br />

Saarland

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