neue perspektiven? kreative kammerpunkte?
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tungen nur dann vollständig erbracht und<br />
können nur berechnet werden, wenn<br />
mindestens ein Bericht im Behandlungsfall<br />
(=Pro Quartal.) entsprechend der Leistung<br />
nach Nr. 01600 bzw. ein Brief entsprechend<br />
der Leistung nach Nr. 01601 an<br />
den Hausarzt erfolgt ist…:…Leistungen<br />
der Abschnitte 35.1 und 35.2. Bei einer<br />
Leistungserbringung durch einen Arzt des<br />
fachärztlichen Versorgungsbereichs auf<br />
Überweisung durch einen anderen Arzt<br />
des fachärztlichen Versorgungsbereichs ist<br />
die berechnungsfähige Erstellung und Versendung<br />
einer Kopie des Berichts bzw.<br />
Briefs an den Hausarzt entsprechend der<br />
Leistung nach der Nr. 01602 zusätzliche<br />
Voraussetzung zur Abrechnung dieser<br />
Leistung.“<br />
Der obligate Leistungsumfang für unsere<br />
Leistungen nach EBM Kapitel 35.1 und 35.2<br />
(also sowohl bewilligungspflichtige Leistungen<br />
als auch nicht bewilligungspflichtige<br />
Leistungen!) ist damit ab dem 01.01.07 um<br />
die sog. Berichtpflicht erweitert. Das bedeutet,<br />
dass unsere Leistungen erst dann als vollständig<br />
erbracht und abrechenbar gelten,<br />
wenn pro PatientIn und Quartal auch ein<br />
Bericht an den Hausarzt geschrieben wird<br />
(bzw. Bericht an den überweisenden Arzt<br />
und Kopie an den Hausarzt). Die Abrechnung<br />
und Vergütung unserer therapeutischen<br />
Leistungen kann erst nach Erstellung<br />
des Berichtes an den Hausarzt bzw. überweisenden<br />
Facharzt erfolgen.<br />
Wie wird der Bericht nachgewiesen und<br />
abgerechnet? Der Bericht wird nach EBM-<br />
Nr. 01600 („Ärztlicher Bericht über das<br />
Ergebnis einer Patientenuntersuchung“ =<br />
100 Punkte) oder, ausführlicher, nach EBM<br />
Nr. 01601 („Ärztlicher Brief in Form einer<br />
individuellen schriftlichen Information“ –<br />
200 Punkte) erstellt und vergütet. Für<br />
unseren bürokratischen Mehraufwand erhalten<br />
wir – optimistisch mit 3,0 Cent gerechnet!<br />
– also gerade mal 3 oder 6 EUR<br />
(+Porto)!<br />
Wie kann so ein Bericht aussehen? Wir<br />
werden auf die Mitgliederseite unserer<br />
Homepage Vorschläge zur Gliederung von<br />
Berichten stellen.<br />
Und wenn der Patient das nicht will?<br />
Psychotherapeutenjournal 1/2007<br />
Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Absicherung<br />
von jedem Patienten unterschreiben,<br />
ob er einen ausführlichen Bericht,<br />
eine kurze Mitteilung oder gar keine Mitteilung<br />
an den Hausarzt wünscht. Vorlagen<br />
einer solchen Patienten-Erklärung erhalten<br />
Sie über Ihre Berufsverbände oder<br />
auch auf den Mitgliederseiten der Kammer-Website.<br />
Bewahren Sie diese Erklärung<br />
auf alle Fälle 12 Quartale auf. Im Prinzip<br />
genügt es, wenn der Patient einmal<br />
eine entsprechende Erklärung abgibt und<br />
unterschreibt. Wenn Sie 150% sicher gehen<br />
wollen, können Sie sich die gleiche<br />
Erklärung natürlich auch jedes Quartal neu<br />
unterschreiben lassen.<br />
Es ist Aufgabe der KV, alle Psychotherapeuten<br />
zu benachrichtigen, wie die Quartalsabrechnung<br />
in Zukunft auszusehen<br />
hat. Insbesondere werden auch Regelungen<br />
zu treffen sein, wie der Tatbestand<br />
„kein Bericht aufgrund des Selbstbestimmungsrechts<br />
des Patienten“ verschlüsselt<br />
werden kann (analog etwa zur Praxisgebühr).<br />
Sollte die KV nicht von sich aus<br />
aktiv werden, werden wir vor der nächsten<br />
Quartalsabrechnung eine Klärung herbeiführen.<br />
Schweigepflicht und Datenschutz<br />
– Grundpfeiler<br />
psychotherapeutischer<br />
Arbeit<br />
FORUM 18 (Jan. 2007)<br />
Am 14. November 2006 fand die Fortbildung<br />
der Psychotherapeutenkammer zum<br />
„Dauerbrenner“ Schweigepflicht und Datenschutz<br />
statt.<br />
Saarland<br />
Die gut 40 Teilnehmer und Teilnehmerinnen<br />
hatten die Gelegenheit, Rechtsanwalt<br />
Hartmut Gerlach Fragen zum Thema<br />
aus ihrem Berufsalltag zu stellen.<br />
Der Justiziar der Landespsychotherapeutenkammer<br />
Baden-Württemberg, der den<br />
meisten Anwesenden bereits aus früheren<br />
Fortbildungsveranstaltungen (z.B. zur<br />
Berufsordnung, zur Approbation, zur<br />
GOÄ/GOP) der PKS bekannt ist, fand auf<br />
seine angenehme, ungezwungene und<br />
zugleich fachlich erfahrene Herangehensweise<br />
an die Thematik wieder einmal zu<br />
den allermeisten Fragen die richtigen Antworten.<br />
Ein wirklich gelungener Abend, so konnten<br />
wir den Äußerungen der Teilnehmer<br />
entnehmen. Erspart blieb uns nicht festzustellen:<br />
Es werden viele <strong>neue</strong> Fragen<br />
aufgeworfen, wenn Selbstverständlichkeiten<br />
des alltäglichen Handels mit geschärftem<br />
juristischen Blick betrachtet werden.<br />
Das Script zum Fallseminar finden Sie auf<br />
unserer Website.<br />
Sie finden alle vollständigen Ausgaben des<br />
FORUM auf unserer Website:<br />
www.ptk-saar.de<br />
Redaktion FORUM und saarländische<br />
Kammerseiten Vorstand PKS (Präsidentin:<br />
Ilse Rohr, Vizepräsident: Bernhard<br />
Morsch, Beisitzerinnen: Irmgard<br />
Jochum, Liz Lorenz-Wallacher, Andrea<br />
Maas-Tannchen).<br />
Geschäftsstelle<br />
Talstraße 32<br />
66119 Saarbrücken<br />
Tel 0681. 95455 56<br />
Fax 0681. 95455 58<br />
kontakt@ptk-saar.de<br />
91<br />
Saarland