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neue perspektiven? kreative kammerpunkte?

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Schleswig-<br />

Holstein<br />

Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

Wir freuen uns darauf, mit interessierten<br />

und engagierten Psychotherapeuten dieses<br />

bisher in Schleswig-Holstein so kleine<br />

aber spannende Gebiet zu bearbeiten.<br />

96<br />

Dr. Jens Kowalski<br />

Wahlausschreiben zur<br />

Kammerwahl 2007<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit diesem Schreiben möchte ich Sie in<br />

meiner Eigenschaft als Wahlleiter über den<br />

Ablauf der diesjährigen Wahl zur Kammerversammlung<br />

informieren. Ich komme damit<br />

meiner Verpflichtung gem. § 4 der<br />

Wahlverordnung Psychotherapeutenkammer<br />

Schleswig-Holstein nach, die Kammermitglieder<br />

über den Ablauf der Wahlen<br />

zu informieren.<br />

Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer<br />

S.-H. hat einen fünfköpfigen<br />

Wahlvorstand bestellt, der für die ordnungsgemäße<br />

Vorbereitung und Durchführung<br />

der Wahl verantwortlich ist. Der<br />

Wahlvorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:<br />

■ Dipl.-Psych. Ute Glander<br />

■ Dipl.-Psych. Dagmar Helbig<br />

■ Dipl.-Psych. Peter Koch<br />

■ RA Andreas Kühnelt<br />

■ Dipl.-Psych. Sylvia Seelig-Huth<br />

■ Dipl.-Päd. Wolfgang Eicke<br />

(Ersatzmitglied)<br />

■ Dipl.-Psych. Helga Katenbrink<br />

(Ersatzmitglied)<br />

Anschrift des Wahlvorstandes und des<br />

Wahlleiters:<br />

Wahlvorstand der PKSH<br />

c/o Psychotherapeutenkammer Schleswig-<br />

Holstein, Walkerdamm 17, 24103 Kiel.<br />

Wahlleiter ist RA Andreas Kühnelt. Er wird<br />

vertreten durch Dipl.-Psych. Peter Koch.<br />

Die beiden Berufsgruppen der Psychologischen<br />

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten<br />

sowie der Kinder- und<br />

Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -<br />

psychotherapeuten bilden getrennte Wahl-<br />

gruppen und wählen getrennt voneinander.<br />

Der Wahlleiter ermittelt die Anzahl der<br />

Psychologischen Psychotherapeutinnen<br />

und Psychotherapeuten und Kinder- und<br />

Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -<br />

psychotherapeuten insgesamt und nach<br />

Geschlechtern getrennt. Die Zahl der Sitze<br />

der jeweiligen Gruppe errechnet der Wahlleiter<br />

anhand des Wählerverzeichnisses<br />

zum Stand 01. Januar 2007.<br />

Wer die Approbation für beide Wahlgruppen<br />

besitzt, muss sich innerhalb von 10<br />

Tagen nach schriftlicher Aufforderung entscheiden,<br />

in welcher Gruppe sie oder er<br />

das Wahlrecht ausüben will. Erfolgt die<br />

Entscheidung nicht eindeutig und fristgerecht,<br />

wird sie oder er der größeren Wahlgruppe<br />

zugeordnet. Den Betroffenen geht<br />

die Aufforderung gesondert per Post zu.<br />

Gemäß § 4 der Wahlverordnung weise ich<br />

Sie auf folgende Einzelheiten und Fristen<br />

hin:<br />

■ Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer<br />

S.-H. wird nach<br />

den Grundsätzen der Mehrheitswahl<br />

aufgrund von ungebundenen Wahlvorschlägen<br />

gewählt. Zu wählen sind<br />

insgesamt 18 Mitglieder. Jede und jeder<br />

Wahlberechtigte hat so viele Stimmen,<br />

wie Mitglieder der Kammerversammlung<br />

in der entsprechenden<br />

Wahlgruppe zu wählen sind (§ 9 Absatz<br />

2 Wahlverordnung).<br />

■ Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt.<br />

Die Wahlunterlagen werden am<br />

16. Juni 2007 an die Wahlberechtigten<br />

abgesandt. Die Wahlunterlagen enthalten<br />

zwei unterschiedlich große Briefumschläge.<br />

Die Stimmabgabe erfolgt durch<br />

Übersendung des Stimmzettels, der sich<br />

in dem verschlossenen Wahlumschlag<br />

befindet, zusammen mit dem Wahlausweis<br />

in dem größeren Umschlag an<br />

den Wahlleiter.<br />

■ Ihre Stimmabgabe muss spätestens am<br />

10. Juli 2007, Eingang bis 18:00 Uhr,<br />

beim Wahlleiter vorliegen.<br />

■ Wahlberechtigt sind nur solche Mitglieder<br />

der Psychotherapeutenkammer S.-<br />

H., die in einer Wählerliste eingetragen<br />

sind. Der Wahlleiter erstellt das Verzeichnis<br />

der Wahlberechtigten (Wählerliste).<br />

Innerhalb der Wählerliste wird nach den<br />

beiden Berufsgruppen getrennt. Die<br />

Wählerliste ist vom 01. bis 07. Mai 2007<br />

bei der Psychotherapeutenkammer S.-<br />

H. während der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme<br />

durch Kammermitglieder<br />

ausgelegt. Die Geschäftsstelle ermöglicht<br />

die Einsichtnahme<br />

Montags – Freitags in der Zeit von 10.00<br />

– 12.00 Uhr und zusätzlich<br />

Dienstags und Mittwochs in der Zeit von<br />

16.00 – 18.00 Uhr.<br />

Während des gleichen Zeitraumes können<br />

Sie Einsicht nehmen, auch bei den Gesundheitsämtern<br />

der Kreise und den kreisfreien<br />

Städten in S.-H, die Abschriften der<br />

Wählerliste erhalten werden.<br />

■ Gegen das Wählerverzeichnis kann bis<br />

zum 15. Mai 2007 beim Wahlvorstand<br />

Einspruch erhoben werden. Über den<br />

Einspruch entscheidet der Wahlvorstand<br />

bis zum 28. Mai 2007. Die Wählerliste<br />

wird endgültig am 08. Juni 2007<br />

abgeschlossen. Jede und jeder endgültig<br />

eingetragene Wahlberechtigte erhält<br />

einen Wahlausweis.<br />

■ Jedes wahlberechtigte Kammermitglied<br />

kann sich innerhalb seiner Wahlgruppe<br />

für die Wahl bewerben. Die Bewerbung<br />

erfolgt durch Einreichung eines Wahlvorschlages,<br />

der bis zum 05. Mai 2007<br />

beim Wahlleiter unter der Adresse der<br />

Geschäftsstelle eingereicht werden<br />

muss. Im Wahlvorschlag sind Vor- und<br />

Zuname, Wohnort und Ort der Berufsausübung,<br />

Approbation als Psychologische<br />

Psychotherapeutin oder Psychologischer<br />

Psychotherapeut oder als Kinder-<br />

und Jugendlichenpsychotherapeutin<br />

oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut<br />

sowie Geburtsdatum<br />

der sich bewerbenden Person anzugeben.<br />

Der Wahlvorschlag ist von dem<br />

Bewerber zu unterzeichnen. Jede Bewerberin/jeder<br />

Bewerber kann sich nur<br />

einmal in ihrer/seiner Wahlgruppe bewerben.<br />

Nach Bekanntmachung der<br />

Wahlvorschläge, die bis spätestens 10.<br />

Juni 2007 erfolgt, kann jede Bewerberin/jeder<br />

Bewerber zum Zwecke der<br />

Wahlwerbung die Anschriften der von<br />

dem jeweiligen Wahlvorschlag betroffenen<br />

Wahlberechtigten gegen Kostenerstattung<br />

(5,00 €) von der Geschäfts-<br />

Psychotherapeutenjournal 1/2007

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