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neue perspektiven? kreative kammerpunkte?

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Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Mitteilungen der LandesPsychotherapeuten-<br />

Kammer Rheinland-Pfalz<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />

Das ganze Jahr 2006 hat uns die Diskussion<br />

um die „Gesundheitsreform“<br />

auch in Rheinland-Pfalz begleitet. Die LPK<br />

hat mit Blick auf den Bundesrat maßgeblichen<br />

Landespolitikern offensiv ihre<br />

differenzierten Positionen erläutert, die für<br />

die Belange der psychologischen Psychotherapeutinnen/-therapeuten<br />

und<br />

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen<br />

/-therapeuten von großer<br />

Bedeutung sind. Das Antwortschreiben<br />

86<br />

der Ministerin zeigt uns, dass unsere Argumente<br />

verstanden worden sind!<br />

Berufsrechtliche Fragen gehören zu den<br />

Kernaufgaben der LPK. Oft ergeben sich<br />

diffizile und komplexe Fragestellungen, die<br />

nicht nur für die betroffenen Kolleginnen/<br />

Kollegen, sondern von allgemeinem Interesse<br />

sind. Wir beginnen heute mit einer<br />

losen Folge von Informationen anhand<br />

konkreter Anfragefälle in der LPK – diesmal<br />

zur Schweigepflicht – und hoffen auf Ihr<br />

Interesse!<br />

Schließlich teilen wir Ihnen die in der letzten<br />

Vertreterversammlung beschlossenen<br />

Satzungsänderungen mit. Die aktualisierten<br />

vollständigen Texte finden Sie wie gewohnt<br />

im Download-Bereich der Internetseite<br />

der Kammer.<br />

Mit kollegialen Grüßen!<br />

Annelie Scharfenstein<br />

Berufspolitischer Erfolg – Bestätigung der Positionen der Kammer durch die Politik<br />

Im Zusammenhang mit der politischen<br />

Diskussion auf Bundesebene zum GKV-<br />

Wettbewerbsstärkungsgesetz, das sowohl<br />

massive Auswirkungen auf den ambulanten<br />

wie den stationären Bereich haben<br />

wird, haben Herr Kappauf und Herr Best<br />

am 17. November 2006 in einem Gespräch<br />

mit Herrn Ministerpräsident Beck<br />

und Frau Gesundheitsministerin Dreyer in<br />

der Staatskanzlei die Gelegenheit ergriffen,<br />

unsere Positionen zum Gesetzentwurf zu<br />

verdeutlichen. Parallel dazu wurden Frau<br />

Staatsministerin Dreyer unsere Forderungen<br />

in einem Schreiben erläutert.<br />

Wir haben ausführlich die Auswirkungen<br />

auf den geplanten Wegfall der Punktwertgarantie<br />

in § 85 SGB V hingewiesen, die<br />

die zugelassenen Psychotherapeuten wieder<br />

um angemessene Honorare fürchten<br />

lassen würde. Wir haben deshalb erneut<br />

die Honorierung psychotherapeutischer<br />

Leistungen als Einzelleistungsvergütung<br />

gefordert.<br />

Darüber hinaus wurde das Thema Qualitätssicherung<br />

im stationären Bereich angesprochen.<br />

Für Ärzte sollte eine Nachweispflicht<br />

der geleisteten Fortbildungen<br />

und damit generell zur Fortbildung in<br />

§ 137 SGB V aufgenommen werden, die<br />

Psychotherapeuten sollten wie die anderen<br />

Angehörigen der komplementären<br />

medizinischen Berufe davon nicht betroffen<br />

sein. Die Regelung für die Ärzte wurde<br />

u.a. mit ihrer besonderen Verantwortung<br />

in der Krankenbehandlung begründet.<br />

Mit der damit verbundenen automatischen<br />

Einstufung der psychotherapeutischen<br />

Tätigkeit als einer nicht so verantwortungsvollen,<br />

wie die der Ärzte, wäre ein<br />

Rückfall und eine Manifestation der Benachteiligung<br />

unserer Mitglieder einhergegangen.<br />

Viele unserer in Kliniken tätigen<br />

Mitglieder wenden sich gegen eine Fortbildungsverpflichtung,<br />

übersehen aber,<br />

dass damit eine erhebliche Schwächung<br />

des Berufsstandes – auch was z.B. die<br />

Gleichstellung mit den Ärzten in allen Arbeitsgebieten<br />

betrifft – vorprogrammiert ist.<br />

Dies kann die Kammer nicht akzeptieren,<br />

wenn die Anstrengungen der letzten Jahrzehnte<br />

nicht umsonst gewesen sein sollen.<br />

In ihrer Antwort an den Kammerpräsidenten<br />

hat Frau Dreyer verdeutlicht, dass<br />

das Land Rheinland-Pfalz sich unsere Ar-<br />

gumentation vollständig zu Eigen macht<br />

und unsere Forderungen im Rahmen der<br />

Bundesratsdebatte einbringen und vertreten<br />

wird. Hier ein Auszug aus dem Schreiben<br />

vom 20.12.2006:<br />

„Die Verpflichtung zur Fortbildung sollte …<br />

unterschiedslos für alle Heilberufe … gelten.<br />

Ihr diesbezüglicher Änderungsvorschlag<br />

überzeugt mich auf Anhieb… Im<br />

Hinblick auf Ihren Vorschlag, die psychotherapeutischen<br />

Leistungen im Vergütungssystem<br />

als Einzelleistungen abzubilden,<br />

eint alle Beteiligten sicherlich die Einsicht,<br />

dass sich die Erbringung psychotherapeutischer<br />

Leistungen deutlich von der<br />

Erbringung von Leistungen in der somatischen<br />

Medizin unterscheidet und sich dies<br />

auch in der Ausgestaltung der Vergütungssystematik<br />

niederschlagen muss. Dazu<br />

gehört zwingend, dass die angemessene<br />

Vergütung für psychotherapeutische Leistungen<br />

sichergestellt werden muss. Grundsätzlich<br />

hielte ich es für sinnvoll, wenn dies<br />

die Selbstverwaltungspartner bei der Neugestaltung<br />

der vertragsärztlichen Vergütung<br />

mitberücksichtigen würden … Doch überzeugen<br />

mich letztlich Ihre Bedenken, dass<br />

es ohne eine gesetzliche Klarstellung er-<br />

Psychotherapeutenjournal 1/2007

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