neue perspektiven? kreative kammerpunkte?
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Rheinland-<br />
Pfalz<br />
Mitteilungen der LandesPsychotherapeuten-<br />
Kammer Rheinland-Pfalz<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />
Das ganze Jahr 2006 hat uns die Diskussion<br />
um die „Gesundheitsreform“<br />
auch in Rheinland-Pfalz begleitet. Die LPK<br />
hat mit Blick auf den Bundesrat maßgeblichen<br />
Landespolitikern offensiv ihre<br />
differenzierten Positionen erläutert, die für<br />
die Belange der psychologischen Psychotherapeutinnen/-therapeuten<br />
und<br />
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen<br />
/-therapeuten von großer<br />
Bedeutung sind. Das Antwortschreiben<br />
86<br />
der Ministerin zeigt uns, dass unsere Argumente<br />
verstanden worden sind!<br />
Berufsrechtliche Fragen gehören zu den<br />
Kernaufgaben der LPK. Oft ergeben sich<br />
diffizile und komplexe Fragestellungen, die<br />
nicht nur für die betroffenen Kolleginnen/<br />
Kollegen, sondern von allgemeinem Interesse<br />
sind. Wir beginnen heute mit einer<br />
losen Folge von Informationen anhand<br />
konkreter Anfragefälle in der LPK – diesmal<br />
zur Schweigepflicht – und hoffen auf Ihr<br />
Interesse!<br />
Schließlich teilen wir Ihnen die in der letzten<br />
Vertreterversammlung beschlossenen<br />
Satzungsänderungen mit. Die aktualisierten<br />
vollständigen Texte finden Sie wie gewohnt<br />
im Download-Bereich der Internetseite<br />
der Kammer.<br />
Mit kollegialen Grüßen!<br />
Annelie Scharfenstein<br />
Berufspolitischer Erfolg – Bestätigung der Positionen der Kammer durch die Politik<br />
Im Zusammenhang mit der politischen<br />
Diskussion auf Bundesebene zum GKV-<br />
Wettbewerbsstärkungsgesetz, das sowohl<br />
massive Auswirkungen auf den ambulanten<br />
wie den stationären Bereich haben<br />
wird, haben Herr Kappauf und Herr Best<br />
am 17. November 2006 in einem Gespräch<br />
mit Herrn Ministerpräsident Beck<br />
und Frau Gesundheitsministerin Dreyer in<br />
der Staatskanzlei die Gelegenheit ergriffen,<br />
unsere Positionen zum Gesetzentwurf zu<br />
verdeutlichen. Parallel dazu wurden Frau<br />
Staatsministerin Dreyer unsere Forderungen<br />
in einem Schreiben erläutert.<br />
Wir haben ausführlich die Auswirkungen<br />
auf den geplanten Wegfall der Punktwertgarantie<br />
in § 85 SGB V hingewiesen, die<br />
die zugelassenen Psychotherapeuten wieder<br />
um angemessene Honorare fürchten<br />
lassen würde. Wir haben deshalb erneut<br />
die Honorierung psychotherapeutischer<br />
Leistungen als Einzelleistungsvergütung<br />
gefordert.<br />
Darüber hinaus wurde das Thema Qualitätssicherung<br />
im stationären Bereich angesprochen.<br />
Für Ärzte sollte eine Nachweispflicht<br />
der geleisteten Fortbildungen<br />
und damit generell zur Fortbildung in<br />
§ 137 SGB V aufgenommen werden, die<br />
Psychotherapeuten sollten wie die anderen<br />
Angehörigen der komplementären<br />
medizinischen Berufe davon nicht betroffen<br />
sein. Die Regelung für die Ärzte wurde<br />
u.a. mit ihrer besonderen Verantwortung<br />
in der Krankenbehandlung begründet.<br />
Mit der damit verbundenen automatischen<br />
Einstufung der psychotherapeutischen<br />
Tätigkeit als einer nicht so verantwortungsvollen,<br />
wie die der Ärzte, wäre ein<br />
Rückfall und eine Manifestation der Benachteiligung<br />
unserer Mitglieder einhergegangen.<br />
Viele unserer in Kliniken tätigen<br />
Mitglieder wenden sich gegen eine Fortbildungsverpflichtung,<br />
übersehen aber,<br />
dass damit eine erhebliche Schwächung<br />
des Berufsstandes – auch was z.B. die<br />
Gleichstellung mit den Ärzten in allen Arbeitsgebieten<br />
betrifft – vorprogrammiert ist.<br />
Dies kann die Kammer nicht akzeptieren,<br />
wenn die Anstrengungen der letzten Jahrzehnte<br />
nicht umsonst gewesen sein sollen.<br />
In ihrer Antwort an den Kammerpräsidenten<br />
hat Frau Dreyer verdeutlicht, dass<br />
das Land Rheinland-Pfalz sich unsere Ar-<br />
gumentation vollständig zu Eigen macht<br />
und unsere Forderungen im Rahmen der<br />
Bundesratsdebatte einbringen und vertreten<br />
wird. Hier ein Auszug aus dem Schreiben<br />
vom 20.12.2006:<br />
„Die Verpflichtung zur Fortbildung sollte …<br />
unterschiedslos für alle Heilberufe … gelten.<br />
Ihr diesbezüglicher Änderungsvorschlag<br />
überzeugt mich auf Anhieb… Im<br />
Hinblick auf Ihren Vorschlag, die psychotherapeutischen<br />
Leistungen im Vergütungssystem<br />
als Einzelleistungen abzubilden,<br />
eint alle Beteiligten sicherlich die Einsicht,<br />
dass sich die Erbringung psychotherapeutischer<br />
Leistungen deutlich von der<br />
Erbringung von Leistungen in der somatischen<br />
Medizin unterscheidet und sich dies<br />
auch in der Ausgestaltung der Vergütungssystematik<br />
niederschlagen muss. Dazu<br />
gehört zwingend, dass die angemessene<br />
Vergütung für psychotherapeutische Leistungen<br />
sichergestellt werden muss. Grundsätzlich<br />
hielte ich es für sinnvoll, wenn dies<br />
die Selbstverwaltungspartner bei der Neugestaltung<br />
der vertragsärztlichen Vergütung<br />
mitberücksichtigen würden … Doch überzeugen<br />
mich letztlich Ihre Bedenken, dass<br />
es ohne eine gesetzliche Klarstellung er-<br />
Psychotherapeutenjournal 1/2007