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E - FUSSBODENBAU

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Fachwissen | Anwendung<br />

Blasen in einer Bodenbeschichtung:<br />

Nicht immer Feuchtigkeit!<br />

Im Zuge der Neuerrichtung<br />

einer Druckerei wurde in einem<br />

Druckraum ein Zementestrich<br />

als Nutzestrich eingebracht.<br />

Nach Fertigstellung und<br />

Inbetriebnahme der Druckerei,<br />

stellte man ein intensives Absanden<br />

sowie eine unzureichende<br />

Reinigungsfähigkeit<br />

des Bodens fest, weshalb nachträglich<br />

das Aufbringen einer<br />

Beschichtung veranlasst wurde.<br />

Da der Zementestrich nach erfolgter<br />

Untergrundvorbereitung<br />

durch Kugelstrahlen eine zu<br />

geringe Oberflächenfestigkeit<br />

aufwies, mürbe und porös<br />

wirkte, wurde vor Aufbringung<br />

der Beschichtung eine verfestigende,<br />

lösemittelhaltige 2K-<br />

EP-Imprägnierung appliziert.<br />

Etwa 2 bis 3 Wochen nach der<br />

Applikation traten unter anderem<br />

Blasenbildungen in der<br />

Beschichtung auf. Nur scheinbar<br />

ein typischer Schaden<br />

durch hohe Restfeuchte im jungen<br />

Estrich.<br />

Trotz Muster und Prüfmaßnahmen<br />

kam es zum Schaden<br />

in der Beschichtung!<br />

Im Vorfeld wurde an Musterflächen<br />

im Bauvorhaben die<br />

Wirksamkeit der Imprägnierung<br />

getestet und mittels Abreißprüfungen<br />

festgestellt, dass<br />

durch die Imprägnierung eine<br />

Verfestigung der oberflächennahen<br />

Randzone des Zementestrichs<br />

erzielt werden konnte.<br />

Daraufhin wurde die Estrichkonstruktion<br />

durch einen Estrichleger<br />

vollflächig imprägniert,<br />

wobei während der<br />

Verarbeitung kein spezielles<br />

Rührgerät zur Durchmischung<br />

der beiden Komponenten zum<br />

Einsatz gekommen war. Darüber<br />

hinaus sollen partiell Pfützenbildungen<br />

der flüssigen Imprägnierung<br />

vorgelegen haben.<br />

Anschließend erfolgten dann,<br />

ohne Durchführung weiterer<br />

Prüfmaßnahmen an der vollflächig<br />

imprägnierten Estrichkonstruktion,<br />

die Beschichtungsarbeiten<br />

mit einem lösemittelfreien<br />

System auf Basis Epoxidharz<br />

durch einen Malerbetrieb.<br />

Etwa 2 bis 3 Wochen nach<br />

Beendigung der Beschichtungsarbeiten<br />

hatten sich orangenhautartige<br />

Strukturen, einzelne<br />

Blasen, mit einem Durchmesser<br />

von ca. > 0,3 cm bis<br />

ca. < 2,0 cm sowie Poren in<br />

der Beschichtung gebildet.<br />

Der Bauherr zog zunächst den<br />

Malerbetrieb für die aufgetretenen<br />

Blasenbildungen in die<br />

Verantwortung, der aber wiederum<br />

dem Estrichleger Versäumnisse<br />

bei der sorgfältigen<br />

Durchführung der Imprägnierarbeiten<br />

für sein nachfolgendes<br />

Gewerk vorwarf. Im Rahmen<br />

einer Begutachtung durch<br />

einen Sachverständigen des<br />

Iba-Institut sollte man nun neben<br />

der Ursache für die aufgetretenen<br />

Blasenbildungen geklärt<br />

werden, ob der Aufragnehmer<br />

für Malerarbeiten<br />

entsprechend seinen Prüfungs-<br />

, Sorgfalts- und Hinweispflichten<br />

den zu bearbeitenden imprägnierten<br />

Zementestrich im<br />

Vorfeld der Durchführung der<br />

Beschichtungsarbeiten hinreichend<br />

untersucht und geprüft<br />

hatte und ob er die Ungeeignetheit<br />

des Untergrunds für eine<br />

weitere Bearbeitung hätte erkennen<br />

können.<br />

Der Sachverhalt muss in zweierlei<br />

Hinsicht betrachtet werden:<br />

Zum einen gilt es, die vermeintliche<br />

Schadensursache<br />

für die aufgetreten Blasenbildungen<br />

festzustellen und zum<br />

andern muss eruiert werden,<br />

wem die Verantwortung für<br />

das mangelhafte Gewerk zuzuschreiben<br />

ist.<br />

Fakt ist, dass ein mit unzureichenderOberflächenbeschaffenheit<br />

behafteter Zementestrich<br />

(zu geringe<br />

Festigkeit, hohe Porosität) mit<br />

einer lösemittelhaltigen 2K-<br />

EP-Imprägnierung versehen<br />

und anschließend beschichtet<br />

worden ist. Wenn die poröse<br />

Estrichschicht mit einem abnorm<br />

hohen Saugvermögen<br />

gleichzusetzen ist, muss davon<br />

ausgegangen werden, dass<br />

nach der Applikation der Imprägnierung<br />

das Porenvolumen<br />

mit hochsiedenden Lösemitteln<br />

gesättigt vorlag. Die<br />

Pfützenbildung bei der Verarbeitung<br />

läßt darauf Rückschlüsse<br />

zu, dass die Imprägnierung<br />

im Überschuss<br />

appliziert wurde, was mit einem<br />

hohen Materialeintrag<br />

und damit einer hohen Menge<br />

an Lösemittel in den Untergrund<br />

einhergeht.<br />

Schadensursache:<br />

Nicht immer Feuchtigkeit aus<br />

dem Untergrund?<br />

Das Öffnen der entstandenen<br />

Blasen zeigte: keine flüssigkeitsgefüllten(osmotischen)<br />

Blasen, sondern<br />

gasgefüllt mit einem Geruch<br />

nach Lösemitteln.<br />

Insbesondere bei lösemittelhaltigen<br />

Imprägnierungen<br />

muss sichergestellt sein, dass<br />

die bei der Verarbeitung in den<br />

Untergrund eingedrungenen<br />

Lösemittel zum Zeitpunkt der<br />

Überarbeitung mit einem (als<br />

dampfdicht geltenden) Beschichtungssystemausreichend<br />

verdunstet sind und<br />

nicht zu einem späteren Zeitpunkt<br />

in der nachfolgenden<br />

Beschichtung eine Blasenbildung<br />

hervorrufen.<br />

Im vorliegenden Fall hatte<br />

dieser Grundsatz offenbar<br />

keine ausreichende Berücksichtigung<br />

gefunden, so dass<br />

die bei lösemittelhaltigen Systemen<br />

grundsätzlich bestehende<br />

latente Gefahr der Lösemittelretention(Zurückhaltung<br />

der Lösemittel bei der<br />

Filmbildung), verbunden mit<br />

dem übermäßig hohen Materialverbrauch,<br />

zu den vorgefundenen<br />

Blasenbildungen in der<br />

nachfolgenden Beschichtung<br />

geführt hatte. Wenn außerdem<br />

bei der Verarbeitung der Imprägnierung<br />

kein entsprechendes<br />

Rührgerät zur gezielten<br />

Durchmischung der beiden<br />

Komponenten verwendet<br />

wurde, ist nicht auszuschließen,<br />

dass ein Ausgasen niedermolekularer<br />

unvernetzter Bestandteile<br />

des Imprägniermittels<br />

ebenfalls Blasen in der<br />

nachfolgenden Beschichtung<br />

verursacht hat.<br />

Auf Grund der unzureichendenOberflächenbeschaffenheit<br />

der kugelgestrahlten Estrichoberfläche<br />

war das Imprägniermittel<br />

unterschiedlich tief<br />

E S T R I C H<br />

W E I L<br />

W I R<br />

A L L E<br />

D A R A U F<br />

S T E H N<br />

©

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