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| JAHR | GEScHÄFtSBERicHt 2008 - NH Projektstadt

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92<br />

9. JaHRESaBSCHluSS | Wohnstadt<br />

| akTIVa<br />

| anlagevermögen<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen<br />

sind zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder<br />

zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.<br />

Die Herstellungskosten sind auf der Basis von Einzelkosten (Fremdkosten)<br />

ermittelt. Die Zinsen für Fremdmittel während der Bauzeit wurden<br />

wie in Vorjahren bei den Anlagen im Bau und den Grundstücken und<br />

grundstücksgleichen Rechten mit Wohnbauten aktiviert.<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden linear zwischen drei<br />

und fünf Jahren abgeschrieben.<br />

Die planmäßige Abschreibung auf Wohn- und auf Geschäftsbauten erfolgt<br />

über 50 Jahre. Bei Wohnbauten sowie für Geschäftsbauten, deren<br />

Restabschreibungsdauer am 1. Januar 1992 mehr als 50 Jahre betrug,<br />

wurde diese auf 50 Jahre verkürzt. Für andere Bauten erfolgt die Abschreibung<br />

über 25 Jahre. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach<br />

den steuerlichen Abschreibungssätzen.<br />

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird mit gleich bleibenden Raten<br />

bei Sätzen zwischen 6 % und 33 1 / 3 % abgeschrieben. Geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 150 EUR<br />

und 1.000 EUR betragen, werden in einem Sammelposten ausgewiesen<br />

und über fünf Jahre abgeschrieben.<br />

| Finanzanlagen<br />

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind<br />

zu Anschaffungskosten abzüglich in Vorjahren vorgenommener Abschreibungen<br />

bilanziert.<br />

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten<br />

angesetzt; der beizulegende Wert liegt über den Anschaffungskosten.<br />

Die Ausleihungen sind zum Nennbetrag abzüglich Tilgung bilanziert.<br />

| umlaufvermögen<br />

Vorräte<br />

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem<br />

niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten der<br />

unfertigen Erschließungsmaßnahmen sind auf Basis der Einzelkosten<br />

(Fremdleistungen) angesetzt.<br />

Der niedrigere beizulegende Wert bei den unfertigen Leistungen aus<br />

noch nicht abgerechneten Betriebskosten ergibt sich aus einem Bewertungsabschlag<br />

für den nicht umlagefähigen Anteil, der auf leerstehende<br />

Wohnungen entfällt.<br />

Die unter den Vorräten erfassten Heizölvorräte, die die Mietwohnungen<br />

betreffen, sind unter Anwendung des Fifo-Verfahrens zu Anschaffungskosten<br />

bewertet.<br />

| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Die Forderungen werden zum Nennwert abzüglich Wertberichtigung<br />

bewertet. Allen erkennbaren Risiken ist durch Wertberichtigungen<br />

Rechnung getragen.<br />

Forderungen aus Mietverträgen werden pauschal wertberichtigt, getrennt<br />

nach aktiven und ehemaligen Mietern; uneinbringliche Mietforderungen<br />

werden vollständig wertberichtigt. Übrige Forderungen<br />

werden einzeln wertberichtigt.<br />

Im Übrigen wurde das Niederstwertprinzip beachtet.<br />

| Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Die Geldbeschaffungskosten werden ab 1992 grundsätzlich über die<br />

Laufzeit der Zinsfestschreibung, maximal über zehn Jahre und im Übrigen<br />

über die Laufzeit der Finanzierungsmittel abgeschrieben.<br />

| PaSSIVa<br />

| Rückstellungen<br />

Die Bewertung der Pensionsrückstellung ist nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen zum Barwert unter Zugrundelegung eines Rechnungszinsfusses<br />

von 3,5 % auf der Grundlage der „Richttafeln 2005 G“ von<br />

Prof. Dr. Klaus Heubeck erfolgt. Die Versorgungszusage eines Geschäftsführers<br />

bestimmt sich nach den beamtenrechtlichen Vorschriften. Sie beruht<br />

auf der Mitgliedschaft der Gesellschaft bei der Beamtenversorgungskasse<br />

Kurhessen-Waldeck, Kassel. Der Anspruch der Versorgung entspricht den in<br />

Hessen für Beamte auf Zeit, die Wahlbeamte sind, geltenden Vorschriften.<br />

Die Versorgung umfasst Alters- und Erwerbsminderungsrente sowie Hinterbliebenenrente<br />

für Witwen und Waisen des Versicherten. Nach der nunmehr<br />

vorherrschenden Bilanzierungspraxis wurde im Geschäftsjahr <strong>2008</strong><br />

erstmalig eine Pensionsrückstellung für diese Versorgungszusage in Höhe<br />

von 709 TEUR gebildet, weil diese Versorgungszusage trotz Einschaltung<br />

der Beamtenversorgungskasse als eine unmittelbare Pensionsverpflichtung<br />

der Gesellschaft gegenüber dem Versorgungsberechtigten anzusehen ist.<br />

Für zwei ehemalige Geschäftsführer und zwei Hinterbliebene, deren<br />

Versorgungszusagen vor dem 1. Januar 1986 erteilt wurden und<br />

die ebenfalls über die Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck,<br />

Kassel, abgewickelt werden, wird das Passivierungswahlrecht gem. Art.<br />

28 EGHGB (Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch) in Anspruch<br />

genommen. Die insofern nicht passivierte Pensionsverpflichtung gegenüber<br />

diesem Personenkreis beträgt 1.343 TEUR (Vorjahr 1.406 TEUR).<br />

In <strong>2008</strong> hat die Gesellschaft an die Beamtenversorgungskasse Kurhessen-<br />

Waldeck, Kassel, Umlagezahlungen in Höhe von 182 TEUR (davon 142 TEUR<br />

für die ehemaligen Geschäftsführer und deren Hinterbliebene) geleistet.<br />

Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen<br />

und berücksichtigen alle bekannten ungewissen Verpflichtungen.<br />

| Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt und<br />

bewertet.

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