Wohlstand als Aufgabe
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• Es kann nicht von einer wohlhabenden Gesellschaft gesprochen werden, wenn bestimmte<br />
Gruppen durch Armut von der Teilhabe ausgeschlossen sind. Um Konsens darüber herzustellen,<br />
was <strong>als</strong> angemessener Mindestlohn gelten kann, ist eine intensive öffentliche Konsultation<br />
und Diskussion erforderlich. (23)<br />
• Unternehmertum leistet dem Gemeinwohl große Dienste, es erfüllt das tiefe Bedürfnis der<br />
Menschheit, erfinderisch und kreativ zu sein, und verdient eine angemessene Belohnung. (24)<br />
• Im Interesse der sozialen Gerechtigkeit gibt es gute Gründe dafür, einen noch höheren Satz an<br />
diejenigen anzulegen, die das Drei- oder Vierfache (oder ein anderes Vielfaches) des<br />
Durchschnittseinkommens verdienen. Ebenso gibt es gute Gründe, diejenigen ganz von der<br />
Einkommensteuer zu befreien, die die Hälfte des Medianeinkommens oder weniger verdienen.<br />
(24)<br />
• Allzu häufig scheinen Direktoren oder leitende Angestellte Zahlungen zu erhalten, die einer<br />
Belohnung für Versagen gleichkommen. Daher ist es richtig, dass die Regierung das<br />
Firmenrecht auf die Frage hin prüft, inwieweit Aktionären größerer Einfluss auf<br />
Vorstandszahlungen und auf andere Aspekte der Firmenpolitik eingeräumt werden kann. (25)<br />
• Manchen der schwierigen Entscheidungen, die in einer marktwirtschaftlich organisierten<br />
Gesellschaft zu treffen sind, kann man nicht gerecht werden, wenn die Massenmedien sie in<br />
ihrer Berichterstattung ignorieren oder trivialisieren, und tendenziös oder allzu personenbezogen<br />
berichten. (26)<br />
• Die Kirchen sind es gewohnt, ihre Rolle in einer dynamischen Zivilgesellschaft zu spielen,<br />
und halten die Erneuerung der Zivilgesellschaft für ein wesentliches Element im Dienst am<br />
Gemeinwohl. (28)<br />
• Der Mindestlohn kann <strong>als</strong> Mittel dazu eingesetzt werden zu gewährleisten, dass sich jede Form<br />
vorhandener Arbeit lohnt. (41)<br />
• Die gesetzliche Sicherung des Existenzminimums kann von einem Arbeitgeber und dem Staat<br />
gemeinsam verwirklicht werden. (41)<br />
• Diejenigen, insbesondere Frauen, die Verantwortung in verschiedenen Bereichen auf sich nehmen,<br />
müssen vor ungerechter Diskriminierung bei Bezahlung, Beförderung,<br />
Arbeitsbedingungen und Rentenansprüchen oder jeder anderen herabsetzenden Beurteilung<br />
ihrer Professionalität geschützt werden. (41)<br />
• Von kurzfristigen Notwendigkeiten abgesehen schadet eine Arbeitskultur, die Arbeitnehmer<br />
anhand ihrer Bereitschaft zu Überstunden beurteilt, dem privaten und familiären Leben und<br />
ist daher nicht mit einer christlichen Arbeitsethik vereinbar. (42)<br />
• Die Regierungsstrategie zur Bekämpfung der Armut durch die Förderung bezahlter Arbeit hat<br />
inhärente Grenzen ihrer Wirksamkeit, sowohl hinsichtlich der Bekämpfung der Armut selbst,<br />
<strong>als</strong> auch hinsichtlich der Entwicklung einer gerechteren Gesellschaft. (44)<br />
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