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Österreichischer Rechtspfleger Juni 2011 - ZA Justiz

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Der Österreichische Recht§pfleger Fachbereich Außerstreit<br />

ADir.<br />

Siegmund<br />

Gruber<br />

Fachredakteur Außerstreit<br />

BG Mattersburg<br />

E-Mail:<br />

siegmund.gruber@justiz.gv.at<br />

Fachbereich<br />

Außerstreit<br />

Der Fachbereich Außerstreit beschäftigt sich in<br />

dieser Ausgabe wieder mit einem Fachartikel und<br />

der Zusammenstellung von veröffentlichten Entscheidungen<br />

aus verschiedenen Entscheidungssammlungen<br />

bzw. Fachzeitschriften.<br />

Die Zusammenstellung von Entscheidungen aus<br />

verschiedenen Veröffentlichungen hat sich in der<br />

Praxis seit vielen Jahren bewährt, und es besteht<br />

nach wie vor Nachfrage nach dieser Form von<br />

Veröffentlichung von „Leitsätzen“ anstatt von Volltextversionen.<br />

Für Wünsche und Anregungen<br />

nach Änderung, Verbesserung oder sonstige Vorschläge<br />

aus der Kollegenschaft stehe ich als Fachredakteur<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Der „Aufsatzteil“ dieser Ausgabe beschäftigt sich<br />

mit einem immer wieder kehrenden Thema und<br />

zwar der Eigentumswohnung (bzw. einem Teil<br />

davon) im Todesfall und mit den bestehenden<br />

Sonderbestimmungen. Die Unterlage basiert auf<br />

eine Vorlage aus Anlass des Praxisworkshops der<br />

Notariatsakademie mit Notaren und Notarsubstitu-<br />

ten, sowie AußerStreit Diplomrechtspflegern<br />

im Herbst 2010.<br />

Zur Vertiefung wurde der Vortrag<br />

im Rahmen der monatlichenDiplomrechtspflegerbesprechungen<br />

beim Bezirksgericht<br />

Innere Stadt Wien am<br />

4.4.<strong>2011</strong> neuerlich durchgeführt.<br />

Ich bedanke mich bei Herrn<br />

Mag. Klaus Baumgartner, Notariatssubstitut<br />

in 1030 Wien,<br />

dem Urheber der Unterlage,<br />

der dieses Thema bei beiden<br />

Veranstaltungen vorgestellt hat<br />

und der Fachredaktion des<br />

Österreichischen <strong>Rechtspfleger</strong>s<br />

(ÖRpfl) dankenswerterweise<br />

unentgeltlich zur Verfügung<br />

gestellt hat.<br />

■<br />

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