Haushaltspläne der Samtgemeinde Elbtalaue - komplett
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<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Elbtalaue</strong><br />
Haushaltsplan <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Elbtalaue</strong> 2009<br />
Produktbeschreibung 12210 Ordnungsaufgaben<br />
Produktinformation<br />
4 Fachbereich 4 (Bürgerservice<br />
40 Ordnung<br />
12210 Ordnungsaufgaben<br />
Verantwortliche Organisationseinheit<br />
Fachbereich 4<br />
Verantwortliche Person(en):<br />
Mathias Heinrich<br />
Pflichtaufgaben: X<br />
Freiwillige Aufgaben:<br />
Rechtsbindungsgrad:<br />
Kategorie<br />
Auftraggeber<br />
Kurzbeschreibung<br />
Zielgruppe<br />
Allgemeine Ziele<br />
Pflichtaufgabe<br />
muss<br />
übertragener Wirkungskreis<br />
Ordnung:<br />
X<br />
soll<br />
kann<br />
freiwillig<br />
Wir genehmigen und überwachen, was <strong>der</strong> Gesetzgeber verboten hat und wozu <strong>der</strong> Bürger eine Gehnehmigung<br />
braucht. Das sind z.Bsp. Gefahren an öffentlichen Verkehrsflächen, ordnungsgemäße Tierhaltung, ruhestörende<br />
Betätigungen, falsches Parken, <strong>der</strong> Betrieb eines Gewerbes, die Durchführung von Märkten usw.. Nicht dazu gehören<br />
die Verfolgung von Straftaten und an<strong>der</strong>e Polizeiaufgaben.<br />
Rechtsangelegenheiten:<br />
In <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Verwaltung auftretende rechtliche Fragestellungen werden geklärt. Nach Außen vertritt das Produkt den<br />
rechtlichen Standpunkt <strong>der</strong> <strong>Samtgemeinde</strong> und ihrer Mitgliedsgemeinden. Das betrifft insbeson<strong>der</strong>e Schadenfälle und<br />
Ordnungswidrigkeiten. Außerdem werden die Wahlen zu ehrenamtlichen Richtern und Schiedspersonen begleitet.<br />
Ordnung:<br />
Einwohnerinnen und Einwohner, Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.<br />
Rechtsangelegenheiten:<br />
alle Fachdienste <strong>der</strong> Verwaltung, Einwohnerinnen und Einwohner<br />
Ordnung:<br />
- Abwehr von Gefahren, die geeignet sind, den Bürgern Schaden zuzuführen bzw. die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen.<br />
Beseitigung ordnungswidriger Zustände durch das Treffen von Anordnungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er geeigneter Maßnahmen bis hin<br />
zum Erlass von Bußgel<strong>der</strong>n bei Weigerungen o<strong>der</strong> Verstößen. Präventive Beratung auskunftssuchen<strong>der</strong> Bürger.<br />
- Überprüfung des ruhenden Verkehrs zur Erhöhung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit und zur Einhaltung des verbindlich vorgeschriebenen<br />
Halte- und Parkregelungen, damit z.Bsp. ausreichend Kurzzeitparkplätze für Kunden <strong>der</strong> Innenstadtgeschäfte zur Verfügung<br />
stehen.<br />
- Schutz des redlichen Gewerbetreibenden und <strong>der</strong> Allgemeinheit vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden durch zügige und<br />
sachkompetente Bearbeitung <strong>der</strong> gewerberechtlichen Angelegenheiten unter Abwägung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Allgemeinheit<br />
und des Einzelnen.<br />
- Bearbeitung <strong>der</strong> Gewerbeanzeigen und Gewerbeauskünfte möglichst taggleich<br />
Rechtsangelegenheiten:<br />
- Vermeidung von anwaltlicher o<strong>der</strong> sonstiger rechtberaterischer Tätigkeit bei sämtlichen gegen die <strong>Samtgemeinde</strong> und <strong>der</strong>en<br />
Mitgliedsgemeinden gestellten Ansprüche<br />
- Vermeidung von Wi<strong>der</strong>sprüchen und aufgrund <strong>der</strong> Nichtbefolgung getroffener Anordnungen eingeleiteter Bußgeldverfahren<br />
231 11.02.09