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Haushaltspläne der Samtgemeinde Elbtalaue - komplett

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Vorbericht zum Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Elbtalaue</strong> 2009<br />

Vorbericht zum doppischen Produkthaushalt 2009<br />

I. Gesetzliche Grundlagen<br />

Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 <strong>der</strong> Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) ist dem<br />

Haushaltsplan ein Vorbericht beizufügen, <strong>der</strong> gemäß § 6 GemHKVO einen Überblick über die<br />

Entwicklung und den Stand <strong>der</strong> Haushaltswirtschaft <strong>der</strong> jeweiligen Gemeinde gibt. In ihm wird<br />

konzentriert dargestellt, wie sich die beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Haushaltsjahre<br />

entwickelt haben, und wie sich das laufende Haushaltsjahr und die drei ihm folgenden Jahre entwickeln<br />

werden.<br />

Weiterhin wird im § 1 Abs. 2 Nr. 8 und 9 <strong>der</strong> GemHKVO gefor<strong>der</strong>t, dem Haushaltsplan die<br />

Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>vermögen, für die Son<strong>der</strong>rechnungen<br />

geführt werden und die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse <strong>der</strong> Mehrheitsbeteiligungen<br />

<strong>der</strong> Kommune beizufügen. Diese Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Elbtalaue</strong> mit dem<br />

Beteiligungsbericht, <strong>der</strong> als weitere Anlage dem Haushaltsplan beigegeben ist.<br />

II. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2007<br />

1. Der Rat <strong>der</strong> <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Elbtalaue</strong> hat den 1. Haushaltsplan <strong>der</strong> neugebildeten<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> am 21.12.2006 beschlossen.<br />

Dieser Haushalt enthielt folgende Festsetzungen:<br />

1.1 Gesamtergebnisplan<br />

Erträge 10.160.600 Euro<br />

Aufwendungen 13.370.900 Euro<br />

Haushaltsdefizit 3.210.300 Euro<br />

1.2. Gesamtfinanzplan<br />

Einzahlungen 10.694.400 Euro<br />

Auszahlungen 13.561.000 Euro<br />

Finanzmittelfehlbedarf 2.866.600 Euro<br />

Am 26.04.2007 beschloss <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Elbtalaue</strong> einen<br />

Nachtragshaushaltsplan, mit dem sich die Festsetzungen wie folgt verän<strong>der</strong>ten:<br />

Gesamtergebnisplan<br />

ordentliche Erträge 10.160.600 586.000 10.746.600<br />

ordentliche Aufwendungen 13.370.900 714.300 14.085.200<br />

Ordentliches Jahresergebnis -3.210.300 -128.300 -3.338.600<br />

Gesamtfinanzplan<br />

Einzahlungen des Finanzhaushalts 10.694.400 634.500 11.328.900<br />

Auszahlungen des Finanzhaushalts 13.561.000 512.100<br />

14.073.100<br />

Finanzmitteldefizit<br />

-2.866.600 +122.400<br />

-2.744.200<br />

Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2007 steht noch nicht vollständig fest, da die<br />

Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Elbtalaue</strong> noch aussteht und sich daraus eventuelle<br />

Verän<strong>der</strong>ungen des Ergebnisses nicht absehen lassen. Es kann jedoch jetzt schon<br />

festgestellt werden, dass durch die Gewährung von Bedarfszuweisungen in Höhe von<br />

2.680.000 Euro im Rahmen des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes und 400.000 Euro als<br />

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