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b.unt barrierefrei unterwegs - International Institute for Information ...

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.<strong>unt</strong><br />

Bedienfreundlichkeit und die Grauzone der Verantwortlichkeiten zwischen Kommunen und<br />

Verkehrsbetreibern im Übergangsbereich zwischen Verkehrsstation und Umfeld. Im<br />

Folgenden beleuchten wir einige rechtliche Aspekte, die für den ÖV besonders relevant sind.<br />

Zwei der für den ÖV maßgeblichen Gesetze sind das Kraftfahrliniengesetz (KflG) und das<br />

Öffentliche Personennah- und Regionalverkehrsgesetz (ÖPNRV-G). Beide enthalten<br />

eine Reihe von Forderungen, die sich mit benutzerrelevanten Details und Barrierefreiheit<br />

auseinandersetzen. Nicht alle dieser Forderungen, besonders Aspekte der<br />

In<strong>for</strong>mationsgestaltung und Benutzbarkeit sind in deren Ausführung leicht überprüfbar, da<br />

keine entsprechenden Richtlinien oder Normen vorliegen. Interessant in diesem<br />

Zusammenhang sind die An<strong>for</strong>derungen, die im ÖPNRV-G als Qualitätskriterien<br />

beschrieben sind, die für die Bereitstellung von Bundesmitteln erfüllt sein müssen:<br />

(Auszug):<br />

– 14 –<br />

(...) benutzerfreundliche Konzipierung der Fahrzeuge und Fahrkartenausgabegeräte<br />

(...) gute Erreichbarkeit von Haltestellen <strong>unt</strong>er Berücksichtigung möglichst kurzer<br />

Umsteige- und Haltestellenwege<br />

(...) benutzerfreundliche Gestaltung von Verkehrsverbundfahrausweisen und<br />

Zeitkarten<br />

(...) Bundesweit einheitliche und verkehrsträgerübergreifende In<strong>for</strong>mationssysteme<br />

über Fahrpreise, Fahrpläne, Routenwahl und Umsteigerelationen<br />

Weitere Beispiele im Kraftfahrliniengesetz – KflG:<br />

(…) an den Haltestellen sind gut lesbare Fahrpläne oder Auszüge aus diesen (...)<br />

anzuschlagen und zu erhalten<br />

(…) befinden sich die Haltestellen mehrerer Linien oder Unternehmer in<br />

unmittelbarer Nähe voneinander, so sind sie (...) mit nur einem Haltestellenzeichen<br />

kenntlich zu machen und jedenfalls einheitlich zu bezeichnen<br />

Eine besondere Bedeutung für den internationalen Personenverkehr haben die Technical<br />

Specifications <strong>for</strong> Interoperability (TSI): Basierend auf den Interoperability Directives für<br />

Transeuropäische Eisenbahnnetze wurden TSI Standards definiert. Anhang E der TSI betrifft<br />

die „Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität".<br />

Im Auftrag der ÖBB Bau-Infrastruktur und des BM:VIT wurde, als Basis für eine möglichst<br />

einheitliche Prüfung der Interoperabilität (IOP-Prüfung), ein projektunabhängiges IOP<br />

Prüfheft erstellt, das die nationalen österreichischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.<br />

Am Ende der IOP-Prüfung steht die Betriebsbewilligung.<br />

Die Prüfung erfolgt anhand bestimmter Module. Nicht enthalten sind <strong>unt</strong>er anderem zwei<br />

Bereiche, die für die <strong>barrierefrei</strong>e In<strong>for</strong>mation ebenfalls eine Rolle spielen: Bestimmungen<br />

für die Instandhaltung sowie Bestimmungen für die Qualifikation des Personals.<br />

In diesem Zusammenhang spielt auch das Österreichische Bundesvergabegesetz<br />

(BVergG) für öffentlich zugängliche Bauten, Produkte und Dienstleistungen eine wichtige<br />

Rolle. Es konstituiert die nationale Umsetzung der EC-Public Procurement Directive und<br />

verlangt die „Konzeption für alle Benutzer“ („Design <strong>for</strong> All“):<br />

(...) Technische Spezifikation für Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit dem<br />

Kriterium „Konzeption für alle Benutzer“ (...)

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