11.2 Norddeutschland
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VLA – Handbuch der Grabungstechnik, Aktualisierung 2011<br />
Abb. 44. Kessin, Ldkr. Demmin. Jungbronzezeitlicher Hausgrundriss während der Ausgrabung<br />
(LaKD MV).<br />
hin durch zweischiffige Langhäuser gekennzeichnet, doch gibt es fortan neben den Langhäusern<br />
auch fast immer Nebengebäude – zumeist in Gestalt einfacher Speicherbauten, seltener<br />
aber auch als kleinere zweischiffige Nebengebäude.<br />
Eines der am besten erhaltenen Gebäude wurde in Gützkow, Ldkr. Ostvorpommern, entdeckt.<br />
Es handelt sich um ein 23 x 6 m großes, Nordnordwest-Südsüdost ausgerichtetes<br />
Haus der Periode IV/V. Der Grundriss ist zweischiffig aufgebaut und umfasst 68 Pfostengruben,<br />
die im Wandverlauf sehr eng stehen und mehrere Eingangsbereiche erkennen lassen.<br />
Ansonsten ließ sich keine Innengliederung, z. B. Querriegel oder die Abteilung von Viehboxen,<br />
ermitteln. Allerdings fanden sich im nördlichen Drittel des Hauses Hinweise auf eine<br />
Feuerstelle. Des Weiteren lag dort eine Vorratsgrube innerhalb, eine weitere unmittelbar außerhalb<br />
des Hauses.<br />
Eine stärkere Innengliederung zeigt sich bei den Häusern von Wüsteney, Ldkr. Nordvorpommern,<br />
die mittels 14 C-Analyse der Periode VI zugewiesen wurden (Abb. 45). Auch sie<br />
sind zweischiffig konstruiert und haben eng stehende Wandpfosten, doch besitzen sie im Innern<br />
außerdem mehrere massive Querriegel, die offenbar nicht nur einen Teil der Dachlast<br />
aufnahmen, sondern auch den Innenraum des Hauses gliederten.<br />
Zweischiffige Grundrisse sind für die Bronzezeit auch aus Skandinavien, Niedersachsen und<br />
den Niederlanden bekannt, doch kommen sie dort dann fast ausschließlich während der frühen<br />
und vereinzelt der älteren Bronzezeit vor. Während der jüngeren Bronzezeit finden sich<br />
zweischiffig konstruierte Langhäuser nur noch in Mecklenburg-Vorpommern sowie den südwestlich<br />
anschließenden Teilen Niedersachsens und Brandenburgs. In diesen Regionen hat<br />
sich das dreischiffige Wohn-Stall-Haus erst deutlich später durchgesetzt. Nur im äußersten<br />
Kapitel <strong>11.2</strong> – Aktualisierung – Seite 33