11.2 Norddeutschland
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U. Schoknecht, J. Möller, D. Nösler, J.-P. Schmidt, <strong>Norddeutschland</strong><br />
Abb. 69. Beidendorf, Hansestadt Lübeck. Grabungsbefund eines slawenzeitlichen Bohlenweges<br />
und Rekonstruktion der drei Bauphasen (Autobahn 2005, S. 194 Abb. 4; S. 196 Abb.<br />
7).<br />
Im Zusammenhang mit den Kemladen und den Turmhügelburgen ist auch der hölzerne<br />
Wehrspeicher von Wodarg, Ldkr. Demmin, zu sehen. Er wurde um 1300 für die sichere Aufbewahrung<br />
von landwirtschaftlichen Produkten und Handelswaren in einem künstlich angelegten<br />
See errichtet. Der mehrgeschossige Speicher war auf einem auf Pfosten stehenden<br />
Podest gegründet und konnte von drei Seiten über hölzerne Brücken erreicht werden<br />
(Abb. 70).<br />
Außer den Turmhügeln entstanden in den ehemals slawischen Gebieten schnell auch landesherrliche<br />
Burgen von überregionaler Bedeutung, die bald in Stein aufgeführt wurden.<br />
Daneben gibt es von starken Adelsgeschlechtern getragen, vom 14. Jh. an auch steinerne<br />
Burgen des niederen Adels.<br />
Zur Gruppe der mit dem Siedlungswesen zusammenhängenden Geländedenkmale gehören<br />
schließlich noch die Landwehren und Landgräben. Landgräben sind Territorialgrenzen zwischen<br />
einzelnen Herrschaftsgebieten. Sie markieren teilweise bis heute Landesgrenzen, wie<br />
der Große Landgraben zwischen Mecklenburg und Vorpommern. Landwehren sind hingegen<br />
flache Wallanlagen, in der Regel mit doppeltem Graben versehen und ursprünglich mit dichtem<br />
Dorngebüsch bewachsenen Wall, die zuweilen ebenfalls eine Landesgrenze darstellen<br />
können, hauptsächlich aber als Grenzmarkierung städtischer Feldfluren fungierten. Dann<br />
haben sie, wie auch die Landesgrenzen, neben dem eigentlichen Schutzauftrag gleichzeitig<br />
die Funktion als Rechtsgrenze, gab es doch im Stadtbereich andere Rechtsformen als auf<br />
dem Lande.<br />
Kapitel <strong>11.2</strong> – Aktualisierung – Seite 52