FH Gießen-Friedberg - M/S VisuCom
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Seite 1408 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 3. Juli 2006 Nr. 27<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich, Zulassungsvoraussetzungen,<br />
Allgemeines, Studienziele<br />
(1) Die Fachspezifischen Bestimmungen regeln die Inhalte und Anforderungen<br />
des Masterstudiengangs Wirtschaftsinformatik der<br />
Fachbereiche MND und MNI. An der Durchführung des Masterstudiengangs<br />
ist nach Maßgabe der Kooperationsvereinbarung der<br />
Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften der Fachhochschule<br />
Frankfurt am Main beteiligt. Die Beteiligung weiterer<br />
Hochschulen ist auf der Grundlage der jeweiligen Kooperationsvereinbarung<br />
möglich.<br />
(2) Das Masterstudium baut konsekutiv auf ein abgeschlossenes Bachelor-<br />
oder Diplomstudium an einer Hochschule im Studiengang<br />
Wirtschaftsinformatik oder in einem verwandten Studiengang auf,<br />
der Informatik-, Betriebswirtschaftslehre- und Wirtschaftsinformatikanteile<br />
in gleichem Umfang enthält wie der Bachelorstudiengang<br />
Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule <strong>Gießen</strong>-<br />
<strong>Friedberg</strong> oder der vertraglich beteiligten Hochschule(n).<br />
(3) Für Absolventinnen oder Absolventen eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs<br />
Mathematik oder eines vergleichbaren Studiengangs<br />
ist eine Zulassung zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik<br />
möglich, wenn sie ausreichende Fähigkeiten in den<br />
Bereichen Informatik, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik<br />
nachweisen.<br />
Von Absolventinnen und Absolventen des Diplom- beziehungsweise<br />
Bachelorstudiengangs Mathematik der Fachhochschule <strong>Gießen</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />
wird der Abschluss folgender Module erwartet:<br />
• Einführung in die Wirtschaftsinformatik beziehungsweise Informatik<br />
• Einführung in die Programmierung<br />
• Softwaretechnik<br />
• Datenbanksysteme<br />
• Entwicklung betrieblicher Informationssysteme I und ein weiteres<br />
Modul aus dem Bereich der Wirtschaftsinformatik<br />
• Einführung in die Wirtschaftswissenschaften und ein weiteres<br />
betriebswirtschaftliches Modul<br />
(4) Ist bei einer Bewerberin oder einem Bewerber zu erwarten, dass<br />
vorhandene Defizite in den in Abs. 2 und 3 genannten Fachgebieten<br />
innerhalb von zwei Semestern nachgeholt werden können, erfolgt<br />
die Zulassung mit dem Vorbehalt, die fehlenden Kenntnisse<br />
bis spätestens zum Ende des zweiten Semesters durch das Absolvieren<br />
von Brückenkursen oder Modulen aus dem Bachelorstudiengang<br />
Wirtschaftsinformatik auszugleichen. Die Zulassung zu<br />
den Modulen des dritten und jedes weiteren Fachsemesters ist nur<br />
möglich, wenn hinreichende Kenntnisse nach Satz 1 nachgewiesen<br />
werden.<br />
(5) Die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik<br />
setzt voraus:<br />
1. Hochschulzugangsberechtigung nach § 63 HHG;<br />
2. in der Regel eine Gesamtnote von mindestens „gut“ (2,5 und besser)<br />
in einem in Abs. 2 und 3 genannten abgeschlossenen Bachelor-<br />
oder Diplomstudium mit mindestens einer Regelstudienzeit<br />
von sechs Semestern. In Ausnahmefällen — zum Beispiel<br />
bei besonders erfolgreicher einschlägiger Berufstätigkeit — können<br />
auch Bewerberinnen oder Bewerber mit einer schlechteren<br />
Gesamtnote zugelassen werden.<br />
3. Bei fremdsprachigen Studienbewerberinnen und -bewerbern<br />
Nachweis einer Grundkompetenz in der deutschen Sprache im<br />
Umfang der Kenntnisstufe „Deutsch als Fremdsprache, Grundstufe<br />
A1“ (nach Goethe-Institut, basierend auf GER — Gemeinsamer<br />
Europäischer Referenzrahmen für Sprachen);<br />
4. Fristgerechte Vorlage vollständiger Bewerbungsunterlagen nach<br />
§ 2.<br />
(6) Ziel des Masterstudiengangs ist es, den Studierenden nach einem<br />
ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zusätzliche<br />
tiefergehende wissenschaftlich fundierte Konzepte, Methoden<br />
und Techniken zu vermitteln, so dass sie in der Lage sind, diese sowohl<br />
weiterzuentwickeln als auch bei der Lösung komplexer praktischer<br />
Problemstellungen anzuwenden. Der anwendungsorientierte<br />
Masterstudiengang „Wirtschaftsinformatik“ mit dem<br />
Abschluss Master of Science (M. Sc.) wird aus einem Informatik<br />
orientierten Umfeld heraus angeboten. Er integriert Lerninhalte aus<br />
den Disziplinen Informatik, Betriebswirtschaftslehre und quantitative<br />
Methoden sowie spezifische Kernbereiche der Wirtschaftsinformatik.<br />
Der Mastergrad befähigt zur wissenschaftlichen Forschung oder zu<br />
Strategie- und Führungsaufgaben im Bereich softwareorientierter<br />
Tätigkeiten. Das besondere Profil des Masterstudiengangs ist die<br />
Konzentration auf die Entwicklung und Integration von betrieb-<br />
lichen Informationssystemen und von Standardsystemen beziehungsweise<br />
den Bereich der IT-Management-Beratung.<br />
Es wird besonderer Wert auf die Befähigung zur Übernahme von<br />
fachlichen und disziplinarischen Führungsaufgaben gelegt. Hier soll<br />
auch eine Vorbereitung für eine spätere Existenzgründung stattfinden.<br />
§ 2<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
(1) Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt mit dem Bewerbungsbogen<br />
für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik. Der<br />
Bewerbungsbogen sowie alle notwendigen Unterlagen sind im Original<br />
oder als beglaubigte Kopie in deutscher Sprache bis zum jeweiligen<br />
Bewerbungsschluss einzureichen. Falls Dokumente in einer<br />
anderen Sprache vorliegen, muss eine amtlich beglaubigte<br />
Übersetzung der Dokumente ins Deutsche beiliegen. Im Einzelnen<br />
sind folgende Unterlagen in deutscher Sprache erforderlich:<br />
1. Bewerbungsbogen mit zwei Lichtbildern neueren Datums der<br />
Bewerberin oder des Bewerbers,<br />
2. Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 63 HHG,<br />
3. Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses<br />
nach § 1 Abs. 2 und 3,<br />
4. Zeugnisse des Erststudiums sowie eine Auflistung der absolvierten<br />
und für den Masterstudiengang relevanten Module, Prüfungs-<br />
und Studieninhalte des Erststudiums (§ 1 Abs. 2 und 3),<br />
5. bei ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerbern der<br />
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (zum Beispiel durch<br />
DSH-Prüfung, Test DaF, Goethe-Institut Mittelstufe),<br />
6. eine persönliche Stellungnahme der Bewerberin oder des Bewerbers<br />
zu den Beweggründen für die Aufnahme des Masterstudiums<br />
und den mit dem Studiengang angestrebten Zielen<br />
(Motivationsbrief — Letter of Motivation, ein bis zwei getippte<br />
DIN-A4-Seiten),<br />
7. Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs einschließlich<br />
der Zeugnisse über bisherige einschlägige Berufstätigkeit<br />
sowie Fort- und Weiterbildung.<br />
(2) Über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Hochschulzugangsberechtigungen<br />
und die Umrechnung ihrer Noten und<br />
Prozentpunkte beziehungsweise die Anerkennung gleichwertiger<br />
Qualifikationen entscheidet die Fachhochschule. § 14 der Allgemeinen<br />
Bestimmungen (Teil I) gilt entsprechend.<br />
§ 3<br />
Zulassung, Zulassungskommission und Immatrikulation<br />
(1) Über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet<br />
die Zulassungskommission, der zwei Professorinnen oder<br />
Professoren und eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher<br />
Mitarbeiter des Fachbereichs MND, eine Professorin<br />
oder ein Professor des Fachbereichs MNI, eine Professorin oder<br />
ein Professor des Fachbereichs 2 der Fachhochschule Frankfurt<br />
(Main) sowie zwei Studierende angehören. Die Mitglieder der Zulassungskommission<br />
werden durch die Fachbereichsräte der beteiligten<br />
Fachbereiche jeweils für die Dauer eines Jahres bestimmt.<br />
Zur Unterstützung der Zulassungskommission können weitere Professorinnen<br />
und Professoren zur Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen<br />
nach den genannten Kriterien hinzugezogen werden.<br />
(2) Aufgrund der Entscheidung der Zulassungskommission werden<br />
die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber an den jeweils festgelegten<br />
Terminen durch die Präsidentin oder den Präsidenten der<br />
Fachhochschule <strong>Gießen</strong>-<strong>Friedberg</strong> (Studierendenverwaltung) an<br />
der Fachhochschule <strong>Gießen</strong>-<strong>Friedberg</strong> immatrikuliert. Die Immatrikulation<br />
kann nur erfolgen, wenn die Zulassungskommission die<br />
Vollständigkeit und Richtigkeit der für die Immatrikulation erforderlichen<br />
Unterlagen, Nachweise und Voraussetzungen bestätigt<br />
hat. Nach erfolgter Immatrikulation werden die Studierenden an<br />
der Fachhochschule Frankfurt (Main) im Zweithörerstatus eingeschrieben.<br />
§ 4<br />
Ausnahmen, Zulassung unter Vorbehalt<br />
(1) Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der jeweiligen<br />
Bewerbungsfrist nicht alle in § 1 festgelegten Zulassungsvoraussetzungen<br />
erfüllen, können unter dem Vorbehalt zum Masterstudiengang<br />
zugelassen werden, dass die fehlenden Voraussetzungen<br />
spätestens bis zur Immatrikulation bei der Zulassungskommission<br />
nachgewiesen werden. § 3 Abs. 2 gilt entsprechend.<br />
(2) Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung<br />
ihr Studium in einem in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Bachelor-<br />
oder Diplomstudiengang noch nicht abgeschlossen haben, müssen<br />
statt der in § 2 Abs. 1 Nr. 3 und 4 geforderten Unterlagen einen<br />
Nachweis der Immatrikulation im entsprechenden Bachelor- oder<br />
Diplomstudiengang sowie eine detaillierte Bescheinigung über den