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FH Gießen-Friedberg - M/S VisuCom

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Seite 1408 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 3. Juli 2006 Nr. 27<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich, Zulassungsvoraussetzungen,<br />

Allgemeines, Studienziele<br />

(1) Die Fachspezifischen Bestimmungen regeln die Inhalte und Anforderungen<br />

des Masterstudiengangs Wirtschaftsinformatik der<br />

Fachbereiche MND und MNI. An der Durchführung des Masterstudiengangs<br />

ist nach Maßgabe der Kooperationsvereinbarung der<br />

Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften der Fachhochschule<br />

Frankfurt am Main beteiligt. Die Beteiligung weiterer<br />

Hochschulen ist auf der Grundlage der jeweiligen Kooperationsvereinbarung<br />

möglich.<br />

(2) Das Masterstudium baut konsekutiv auf ein abgeschlossenes Bachelor-<br />

oder Diplomstudium an einer Hochschule im Studiengang<br />

Wirtschaftsinformatik oder in einem verwandten Studiengang auf,<br />

der Informatik-, Betriebswirtschaftslehre- und Wirtschaftsinformatikanteile<br />

in gleichem Umfang enthält wie der Bachelorstudiengang<br />

Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule <strong>Gießen</strong>-<br />

<strong>Friedberg</strong> oder der vertraglich beteiligten Hochschule(n).<br />

(3) Für Absolventinnen oder Absolventen eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs<br />

Mathematik oder eines vergleichbaren Studiengangs<br />

ist eine Zulassung zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik<br />

möglich, wenn sie ausreichende Fähigkeiten in den<br />

Bereichen Informatik, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik<br />

nachweisen.<br />

Von Absolventinnen und Absolventen des Diplom- beziehungsweise<br />

Bachelorstudiengangs Mathematik der Fachhochschule <strong>Gießen</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />

wird der Abschluss folgender Module erwartet:<br />

• Einführung in die Wirtschaftsinformatik beziehungsweise Informatik<br />

• Einführung in die Programmierung<br />

• Softwaretechnik<br />

• Datenbanksysteme<br />

• Entwicklung betrieblicher Informationssysteme I und ein weiteres<br />

Modul aus dem Bereich der Wirtschaftsinformatik<br />

• Einführung in die Wirtschaftswissenschaften und ein weiteres<br />

betriebswirtschaftliches Modul<br />

(4) Ist bei einer Bewerberin oder einem Bewerber zu erwarten, dass<br />

vorhandene Defizite in den in Abs. 2 und 3 genannten Fachgebieten<br />

innerhalb von zwei Semestern nachgeholt werden können, erfolgt<br />

die Zulassung mit dem Vorbehalt, die fehlenden Kenntnisse<br />

bis spätestens zum Ende des zweiten Semesters durch das Absolvieren<br />

von Brückenkursen oder Modulen aus dem Bachelorstudiengang<br />

Wirtschaftsinformatik auszugleichen. Die Zulassung zu<br />

den Modulen des dritten und jedes weiteren Fachsemesters ist nur<br />

möglich, wenn hinreichende Kenntnisse nach Satz 1 nachgewiesen<br />

werden.<br />

(5) Die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik<br />

setzt voraus:<br />

1. Hochschulzugangsberechtigung nach § 63 HHG;<br />

2. in der Regel eine Gesamtnote von mindestens „gut“ (2,5 und besser)<br />

in einem in Abs. 2 und 3 genannten abgeschlossenen Bachelor-<br />

oder Diplomstudium mit mindestens einer Regelstudienzeit<br />

von sechs Semestern. In Ausnahmefällen — zum Beispiel<br />

bei besonders erfolgreicher einschlägiger Berufstätigkeit — können<br />

auch Bewerberinnen oder Bewerber mit einer schlechteren<br />

Gesamtnote zugelassen werden.<br />

3. Bei fremdsprachigen Studienbewerberinnen und -bewerbern<br />

Nachweis einer Grundkompetenz in der deutschen Sprache im<br />

Umfang der Kenntnisstufe „Deutsch als Fremdsprache, Grundstufe<br />

A1“ (nach Goethe-Institut, basierend auf GER — Gemeinsamer<br />

Europäischer Referenzrahmen für Sprachen);<br />

4. Fristgerechte Vorlage vollständiger Bewerbungsunterlagen nach<br />

§ 2.<br />

(6) Ziel des Masterstudiengangs ist es, den Studierenden nach einem<br />

ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zusätzliche<br />

tiefergehende wissenschaftlich fundierte Konzepte, Methoden<br />

und Techniken zu vermitteln, so dass sie in der Lage sind, diese sowohl<br />

weiterzuentwickeln als auch bei der Lösung komplexer praktischer<br />

Problemstellungen anzuwenden. Der anwendungsorientierte<br />

Masterstudiengang „Wirtschaftsinformatik“ mit dem<br />

Abschluss Master of Science (M. Sc.) wird aus einem Informatik<br />

orientierten Umfeld heraus angeboten. Er integriert Lerninhalte aus<br />

den Disziplinen Informatik, Betriebswirtschaftslehre und quantitative<br />

Methoden sowie spezifische Kernbereiche der Wirtschaftsinformatik.<br />

Der Mastergrad befähigt zur wissenschaftlichen Forschung oder zu<br />

Strategie- und Führungsaufgaben im Bereich softwareorientierter<br />

Tätigkeiten. Das besondere Profil des Masterstudiengangs ist die<br />

Konzentration auf die Entwicklung und Integration von betrieb-<br />

lichen Informationssystemen und von Standardsystemen beziehungsweise<br />

den Bereich der IT-Management-Beratung.<br />

Es wird besonderer Wert auf die Befähigung zur Übernahme von<br />

fachlichen und disziplinarischen Führungsaufgaben gelegt. Hier soll<br />

auch eine Vorbereitung für eine spätere Existenzgründung stattfinden.<br />

§ 2<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

(1) Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt mit dem Bewerbungsbogen<br />

für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik. Der<br />

Bewerbungsbogen sowie alle notwendigen Unterlagen sind im Original<br />

oder als beglaubigte Kopie in deutscher Sprache bis zum jeweiligen<br />

Bewerbungsschluss einzureichen. Falls Dokumente in einer<br />

anderen Sprache vorliegen, muss eine amtlich beglaubigte<br />

Übersetzung der Dokumente ins Deutsche beiliegen. Im Einzelnen<br />

sind folgende Unterlagen in deutscher Sprache erforderlich:<br />

1. Bewerbungsbogen mit zwei Lichtbildern neueren Datums der<br />

Bewerberin oder des Bewerbers,<br />

2. Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 63 HHG,<br />

3. Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses<br />

nach § 1 Abs. 2 und 3,<br />

4. Zeugnisse des Erststudiums sowie eine Auflistung der absolvierten<br />

und für den Masterstudiengang relevanten Module, Prüfungs-<br />

und Studieninhalte des Erststudiums (§ 1 Abs. 2 und 3),<br />

5. bei ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerbern der<br />

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (zum Beispiel durch<br />

DSH-Prüfung, Test DaF, Goethe-Institut Mittelstufe),<br />

6. eine persönliche Stellungnahme der Bewerberin oder des Bewerbers<br />

zu den Beweggründen für die Aufnahme des Masterstudiums<br />

und den mit dem Studiengang angestrebten Zielen<br />

(Motivationsbrief — Letter of Motivation, ein bis zwei getippte<br />

DIN-A4-Seiten),<br />

7. Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs einschließlich<br />

der Zeugnisse über bisherige einschlägige Berufstätigkeit<br />

sowie Fort- und Weiterbildung.<br />

(2) Über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Hochschulzugangsberechtigungen<br />

und die Umrechnung ihrer Noten und<br />

Prozentpunkte beziehungsweise die Anerkennung gleichwertiger<br />

Qualifikationen entscheidet die Fachhochschule. § 14 der Allgemeinen<br />

Bestimmungen (Teil I) gilt entsprechend.<br />

§ 3<br />

Zulassung, Zulassungskommission und Immatrikulation<br />

(1) Über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet<br />

die Zulassungskommission, der zwei Professorinnen oder<br />

Professoren und eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter des Fachbereichs MND, eine Professorin<br />

oder ein Professor des Fachbereichs MNI, eine Professorin oder<br />

ein Professor des Fachbereichs 2 der Fachhochschule Frankfurt<br />

(Main) sowie zwei Studierende angehören. Die Mitglieder der Zulassungskommission<br />

werden durch die Fachbereichsräte der beteiligten<br />

Fachbereiche jeweils für die Dauer eines Jahres bestimmt.<br />

Zur Unterstützung der Zulassungskommission können weitere Professorinnen<br />

und Professoren zur Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen<br />

nach den genannten Kriterien hinzugezogen werden.<br />

(2) Aufgrund der Entscheidung der Zulassungskommission werden<br />

die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber an den jeweils festgelegten<br />

Terminen durch die Präsidentin oder den Präsidenten der<br />

Fachhochschule <strong>Gießen</strong>-<strong>Friedberg</strong> (Studierendenverwaltung) an<br />

der Fachhochschule <strong>Gießen</strong>-<strong>Friedberg</strong> immatrikuliert. Die Immatrikulation<br />

kann nur erfolgen, wenn die Zulassungskommission die<br />

Vollständigkeit und Richtigkeit der für die Immatrikulation erforderlichen<br />

Unterlagen, Nachweise und Voraussetzungen bestätigt<br />

hat. Nach erfolgter Immatrikulation werden die Studierenden an<br />

der Fachhochschule Frankfurt (Main) im Zweithörerstatus eingeschrieben.<br />

§ 4<br />

Ausnahmen, Zulassung unter Vorbehalt<br />

(1) Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der jeweiligen<br />

Bewerbungsfrist nicht alle in § 1 festgelegten Zulassungsvoraussetzungen<br />

erfüllen, können unter dem Vorbehalt zum Masterstudiengang<br />

zugelassen werden, dass die fehlenden Voraussetzungen<br />

spätestens bis zur Immatrikulation bei der Zulassungskommission<br />

nachgewiesen werden. § 3 Abs. 2 gilt entsprechend.<br />

(2) Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung<br />

ihr Studium in einem in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Bachelor-<br />

oder Diplomstudiengang noch nicht abgeschlossen haben, müssen<br />

statt der in § 2 Abs. 1 Nr. 3 und 4 geforderten Unterlagen einen<br />

Nachweis der Immatrikulation im entsprechenden Bachelor- oder<br />

Diplomstudiengang sowie eine detaillierte Bescheinigung über den

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