01.03.2013 Aufrufe

städtestrategien gegen armut und soziale ausgrenzung

städtestrategien gegen armut und soziale ausgrenzung

städtestrategien gegen armut und soziale ausgrenzung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Städtestrategien <strong>gegen</strong> Armut <strong>und</strong> <strong>soziale</strong> Ausgrenzung<br />

steigt sie beständig weiter an. Sie liegt <strong>gegen</strong>wärtig (2002) bei 9,0% (AMS-Daten, vgl. WIF<br />

2003: 17), die Steigerungskurven von Wien <strong>und</strong> Österreich verlaufen weitgehend parallel.<br />

Ein weiterer wichtiger Verstärkungsaspekt von Armutsgefährdung ist der Zugang zu adäquatem<br />

Wohnraum. Seit Anfang der 1990er Jahre sind die Mieten in Wien überdurchschnittlich stark<br />

angestiegen. Damals trafen eine sinkende Neubauleistung, eine verstärkte Nachfrage <strong>und</strong> eine<br />

Verteuerung der Bodenpreise aufeinander. Dies führte zu Preissprüngen, wie sie in Wien seit<br />

der Gründerzeit unbekannt waren (vgl. Matznetter 1996). Trotz einer darauf reagierenden<br />

Erhöhung der Tgeförderten Neubauleistung, die Taufgr<strong>und</strong> der hohen Bau- <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stückskosten jedoch vor allem der Mittelschicht zu Gute kam (vgl. Förster 1997), konnten<br />

die TMietsteigerungen in den preiswerten Wohnungssegmenten nicht abgefedert werden.<br />

Seit Mitte der 90er Jahre ist der Preisanstieg bei privaten <strong>und</strong> geförderten Mietwohnungen zwar<br />

49<br />

wieder zum Stillstand gekommen (Amann 1999), im Bereich der ehemals günstigen MietenTP<br />

PT im<br />

Altbaubestand blieben sie jedoch relativ hoch (Matznetter 1996: 85).<br />

Die Folge davon ist, dass etwa jeder sechste Wiener Haushalt im Jahr 1996 über keinen<br />

50<br />

ausreichenden Wohnstandard verfügteP<br />

P <strong>und</strong> jeder vierte finanziell sehr schlecht gestellte<br />

Haushalt mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommens für Wohnzwecke aufwenden musste.<br />

51<br />

Von dieser schwierigen Situation sind ZuwanderInnenP<br />

P in besonderem Maße betroffen. Die<br />

Chance, bei geringerem Einkommen trotzdem befriedigende Wohnverhältnisse zu erreichen, ist<br />

52<br />

für InländerInnenP<br />

P etwa dreimal so hoch, wie für AusländerInnen (vgl. Feiglfeld & Hartig 2001:<br />

2-23). Zudem ist der Aufenthaltsstatus für AusländerInnen gefährdet, wenn sie nicht über eine<br />

53<br />

„für InländerInnen ortsübliche Unterkunft“TP<br />

PT verfügen, d.h. sie sind gezwungen, entsprechend<br />

große Wohnungen anzumieten <strong>und</strong> damit eine hohe Mietpreisbelastung in Kauf zu nehmen.<br />

Zwar sind ZuwanderInnen ohne EWR-Staatsbürgerschaft auch zum Bezug der allgemeinen<br />

54<br />

WohnbeihilfeTP<br />

PT berechtigt,<br />

55<br />

doch dürfen die Mieten nicht höher sein, als gesetzlich erlaubtTP<br />

PT,<br />

damit diese in Anspruch genommen werden kann. Ist der Mietzins zu hoch, so kann der/die<br />

MieterIn eine Überprüfung des Hauptmietzinses bei den Schlichtungsstellen einleiten. Für<br />

MieterInnen ohne österreichische StaatsbürgerInnenschaft mit ihrem prekären Rechtsstatus<br />

wird die Entscheidung zu diesem Schritt nicht einfach sein.<br />

Mit der Liberalisierung des Mietrechts <strong>und</strong> dem Zulassen befristeter Mietverträge ist für arme<br />

Haushalte, insbesondere für AusländerInnen, die Versorgungssicherheit im privaten<br />

Mietwohnungssegment noch weiter gesunken: Etwa 30% der ausländischen Haushalte<br />

verfügen nur über einen befristeten Mietvertrag (Czasny et al. 2000), was sie zu höherer<br />

Jahre in vielen EU-europäischen Großstädten die Arbeitslosenrate höher als der nationale Durchschnitt liegt (s.u.).<br />

49<br />

TP<br />

PT TWien hat 1999 mit der Einführung der allgemeinen Wohnbeihilfe darauf reagiert. T<br />

50<br />

TP<br />

PT Genügend Wohnfläche pro Person <strong>und</strong> einen zeitgemäßen Ausstattungsstandard gemäß den Festlegungen von<br />

Feiglfeld & Harting (2001) in der Auswertung der Daten von „Leben in Wien“.<br />

51<br />

TP<br />

PT MigrantInnen ohne EU-Staatsbürgerschaft sind bis auf Ausnahmesituationen (Notfallswohnungen) von einem für die<br />

Versorgung von Haushalten mit geringem Einkommen wichtigen Wiener Wohnungsteilmarkt, den Gemeindewohnungen<br />

ausgeschlossen.<br />

52<br />

TP<br />

PT Unter den Eingebürgerten verbessert sich der Wohnstandard mit der Dauer der Einbürgerung <strong>und</strong> nähert sich erst<br />

für die vor etwa 20 bis 25 Jahren Eingebürgerten dem der inländischen schlechter Gestellten an.<br />

53<br />

TP<br />

PT Unter einer „für InländerInnen ortsüblichen Unterkunft“ wird eine Wohnungsversorgung verstanden, die außer<br />

mindestens einem Wohnraum auch einen eigenen Schlafraum für jede Generation vorsieht. Es gibt jedoch keine<br />

Vorschriften für eine bestimmte Wohnfläche (vgl. Linsinger 1998).<br />

54<br />

TP<br />

PT Bei Mietwohnungen wird höchstens der Richtwert der TWohnungskategorie AT ohne Zuschläge gemäß Richt-<br />

2<br />

wertgesetz (derzeit 4,37 € pro mP<br />

P Wohnnutzfläche) anerkannt. Bei Tbefristeten MietverträgenT bzw. TWohnungen der<br />

2<br />

Kategorie BT werden nur 75 Prozent (derzeit 3,28 € pro mP<br />

P Wohnnutzfläche), bei TWohnungen der Kategorie C <strong>und</strong><br />

2<br />

DT nur 50 Prozent (derzeit 2,19 € pro mP<br />

P Wohnnutzfläche) dieses Betrages berücksichtigt.<br />

(http://www.wien.gv.at/ma50st/wohnbeihilfe/wbh_wohnungsaufwand.htm)<br />

55<br />

TP<br />

PT § 61 a des WWFSG 1989: „Der Magistrat hat die Richtigkeit <strong>und</strong> Angemessenheit der Mieten zu überprüfen“.<br />

72

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!