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Kulmbacher Notizen - Fachschule für Lebensmitteltechnik

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sen Forderungen <strong>für</strong> beide<br />

Niveaus gelten. Dies macht<br />

die Anforderungsliste übersichtlicher<br />

und die neue<br />

Norm durchaus sinnvoller.<br />

War es doch <strong>für</strong> ein Unternehmen<br />

mit einem Managementsystem<br />

nach Version 4<br />

i.d.R. schwieriger, die <strong>für</strong><br />

eine Zulassung zum Höheren<br />

Niveau erforderlichen<br />

90% im Basisniveau zu erlangen;<br />

das Höhere Niveau<br />

selbst mit einer Mindestpunktezahl<br />

von 70% war<br />

dann von den Unternehmen<br />

aber meist ohne Probleme erreichbar.<br />

Heute erfolgt die<br />

Bewertung mit dem Notenschema<br />

des früheren Basisniveaus<br />

mit der besten Bewertung<br />

A (= volle Übereinstimmung)<br />

mit 20 Punkten<br />

<strong>für</strong> jede Anforderung. Für<br />

eine Bewertung B (= nahezu<br />

volle Übereinstimmung) erhält<br />

das Unternehmen 15<br />

Punkte, <strong>für</strong> C (= nur ein kleiner<br />

Teil der Forderungen<br />

wird erfüllt) 5 Punkte und <strong>für</strong><br />

D (= Anforderung wurde<br />

nicht umgesetzt) 0 Punkte.<br />

Abb. 3: Bewertung und Zertifikatsvergabe<br />

Ab 75% erhält der Lieferant<br />

ein Zertifikat im Basisniveau,<br />

ab 95% im Höheren Niveau<br />

(Abb. 3). Ein Zertifikat im<br />

Höheren Niveau wird damit<br />

schwieriger zu erreichen<br />

sein. Wie in Version 4 können<br />

nicht zutreffende Anforderungen<br />

mit NA (nicht anwendbar)<br />

gewertet werden;<br />

dies führt wie bereits bekannt<br />

zu einer Verringerung<br />

der möglichen Gesamtpunktezahl.<br />

Auch hinsichtlich der Nichtkonformitäten<br />

Major und<br />

KO ändert sich in der Bewertung<br />

nichts. Ein Major, ein<br />

erhebliches Versäumnis gegenüber<br />

der Lebensmittelsicherheit<br />

oder das Lebensmittelrecht,<br />

führt zum Abzug<br />

von 15% der möglichen Gesamtpunktezahl.<br />

Dies wäre<br />

z.B. der Fall, wenn Temperaturmessungen<br />

bei einem<br />

kühlpflichtigen Produkt nur<br />

lückenhaft nachgewiesen<br />

werden können, die maximale<br />

Kühltemperatur während<br />

des Audits überschritten<br />

wurde und es bereits vor<br />

dem Ablauf des MindesthaltbarkeitsdatumsReklamationen<br />

wegen abweichender<br />

Sensorik gibt. Bei der<br />

Vergabe eines Majors muss<br />

immer Bezug auf eine bestimmte<br />

Forderung genommen<br />

werden, die jedoch<br />

nicht KO-Kriterium ist.<br />

Bei einem KO-Kriterium ist<br />

die Bewertung C nicht möglich,<br />

D bedeutet den Abzug<br />

von 50% der Gesamtpunktezahl,<br />

womit kein Zertifikat<br />

erhalten werden kann (Abb.<br />

3). Das Audit wird dennoch<br />

fortgesetzt, um dem Unternehmen<br />

einen Gesamtüberblick<br />

zu ermöglichen. Allerdings<br />

hat sich die Anzahl der<br />

KO-Kriterien von vier auf<br />

zehn erhöht. Die vier bekannten<br />

KO-Kriterien betreffen<br />

das HACCP-Konzept,<br />

die Rückverfolgbarkeit, die<br />

Korrekturmaßnahmen sowie<br />

den „Joker“ Pflichtenkenntnis<br />

der Mitarbeiter bzw.<br />

- Fachartikel -<br />

30<br />

Überwachung durch die Geschäftsleitung,<br />

wenn sich<br />

Unregelmäßigkeiten quer<br />

durch den Betrieb ziehen.<br />

Hinzu kommen die sechs<br />

KO-Kriterien RohwarenundEndproduktspezi-<br />

Abb. 4: Die zehn KO-Kriterien<br />

fikationen,Fremdkörpermanagement, Interne Audits,<br />

Rückruf/-nahme und die<br />

Personalhygiene (Abb. 4).<br />

Zur Erfüllung der KO-Kriterien<br />

werden systematische,<br />

effektive Regelungen gefordert.<br />

Als Nachweis insbesondere<br />

von komplexen Verfahren<br />

bietet sich die schriftliche<br />

Form an, wenn diese<br />

nicht sowieso ausdrücklich<br />

gefordert wird. Deshalb werden<br />

einzelne Abweichungen<br />

nicht automatisch zu einem<br />

KO führen, da auch bei KO-<br />

Kriterien die Vergabe der Bewertung<br />

B möglich ist. Erst<br />

größere Abweichungen bzw.<br />

Nichtkonformitäten im System<br />

werden zu einem KO<br />

führen. So wird ein Mitarbeiter<br />

ohne Kopfbedekkung<br />

im KO-Kriterium<br />

Personalhygiene nicht mit<br />

KO bewertet werden. Wichtig<br />

ist vielmehr, dass die<br />

Personalhygiene <strong>für</strong> die Mitarbeiter<br />

und betriebsfremde<br />

Personen systematisch in<br />

Dokumenten beschrieben<br />

und in Hygieneschulungen<br />

vermittelt wurde sowie Hinweis-/Warnschilder<br />

an den<br />

Türen auf die Hygieneregelungen<br />

hinweisen. Das<br />

gleiche gilt <strong>für</strong> Rohwaren-<br />

spezifikationen: wenn die<br />

Erstellung und Änderung<br />

von Spezifikationen geregelt<br />

ist und auch praktiziert wird<br />

und dennoch eine geforderte<br />

Rohwarenspezifikation<br />

nicht vorliegt, kann die Be-<br />

wertung B vergeben werden.<br />

Auch wenn die Zahl der KO-<br />

Kriterien ausgedehnt und<br />

zusätzlich 61 neue Anforderungen<br />

formuliert wurden,<br />

bleibt doch die Gesamtzahl<br />

der Anforderungen in Version<br />

5 mit 251 deutlich hinter<br />

den 336 Anforderungen in<br />

Version 4 zurück. Dies wurde<br />

durch die Eliminierung<br />

von Doppelungen, durch<br />

eine verbesserte Ausdrucksweise,<br />

aber auch durch Zusammenlagerung<br />

mehrerer<br />

Anforderungen erreicht,<br />

was einige Beispiele belegen<br />

sollen.<br />

Die Anforderungen zur<br />

Qualitätspolitik waren in<br />

Version 4 in einer Vielzahl<br />

von Einzelanforderungen<br />

geregelt, in Version 5 erfolgt<br />

dies nur noch über Kap. 1.1.1<br />

(Zusammenlagerung). Kontaminationen<br />

wurden früher<br />

über die Anlagengestaltung<br />

(Kap. 4.8.3) und über Produktkontaminationen<br />

(Kap.<br />

5.4) geregelt, letztere wurden<br />

gestrichen (Eliminierung von<br />

Doppelungen). Neben internen<br />

Audits werden in Zukunft<br />

auch Betriebsbegehungen<br />

gefordert, Schulungen<br />

werden bereits vor dem

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