BGI 857 Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte
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3.5.2 Anforderungen an Maschinen<br />
Maschinen im Sinne der Maschinenverordnung sind zum Bei spiel:<br />
• Kraftbetriebene Schlauchtrommeln,<br />
• Pumpen,<br />
• Pneumatische Verriegelungen.<br />
Diese Maschinen müssen die grundlegenden Sicherheits- und<br />
Gesundheitsanforderungen nach Anhang I der Maschinenrichtlinie erfüllen; dazu müssen<br />
vorhanden sein:<br />
• <strong>Betrieb</strong>sanleitung<br />
Anhang I Abschnitt 1.7.4 EG-Maschinenrichtlinie,<br />
• EG -Konformitätserklärung<br />
Anhang II Buchstabe A EG-Maschinenrichtlinie,<br />
• CE-Kennzeichnung<br />
Anhang III EG-Maschinenrichtlinie,<br />
• Typenschild<br />
Anhang I Abschnitt 1. 7.3 EG-Maschinenrichtlinie.<br />
3.5.3 Weitere Sicherheitseinrichtungen gemäß ADR<br />
Die elektrische Anlage <strong>von</strong> <strong>Tankfahrzeugen</strong> <strong>für</strong> entzündbare Stoffe (ausgenommen DK,<br />
HEL und Gasöl mit einem Flammpunkt entsprechend DIN EN 590; 1999: 55 °C) müssen<br />
besonders geschützt ausgeführt und unter anderem mit einem Batterietrennschalter<br />
ausgerüstet sein.<br />
Siehe Abschnitt 9.2.2 ADR.<br />
Um elektrostatische Aufladungen gefahrlos ableiten zu können, müssen an den <strong>für</strong><br />
Klasse 3 (mit einem Flammpunkt bis höchstens 61 °C) zugelassenen <strong>Tankfahrzeugen</strong><br />
(Fahrzeuge FL) Erdungsanschlüsse <strong>für</strong> die Verbindung der Erdungsleitung vorhanden<br />
sein. Die Erdungsanschlüsse liegen im unteren Fahrzeugbereich. Mit einer<br />
Kennzeichnung muss deutlich auf die Erdungsanschlüsse hingewiesen werden.<br />
Siehe Absatz 6.8.2.1.27 ADR.<br />
Bild 12: Erdungsanschluss am Tankfahrzeug mit Kennzeichnung, bestehend<br />
aus Lasche und Dorn <strong>für</strong> Erdungsstecker