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BGI 857 Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte

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3.5.2 Anforderungen an Maschinen<br />

Maschinen im Sinne der Maschinenverordnung sind zum Bei spiel:<br />

• Kraftbetriebene Schlauchtrommeln,<br />

• Pumpen,<br />

• Pneumatische Verriegelungen.<br />

Diese Maschinen müssen die grundlegenden Sicherheits- und<br />

Gesundheitsanforderungen nach Anhang I der Maschinenrichtlinie erfüllen; dazu müssen<br />

vorhanden sein:<br />

• <strong>Betrieb</strong>sanleitung<br />

Anhang I Abschnitt 1.7.4 EG-Maschinenrichtlinie,<br />

• EG -Konformitätserklärung<br />

Anhang II Buchstabe A EG-Maschinenrichtlinie,<br />

• CE-Kennzeichnung<br />

Anhang III EG-Maschinenrichtlinie,<br />

• Typenschild<br />

Anhang I Abschnitt 1. 7.3 EG-Maschinenrichtlinie.<br />

3.5.3 Weitere Sicherheitseinrichtungen gemäß ADR<br />

Die elektrische Anlage <strong>von</strong> <strong>Tankfahrzeugen</strong> <strong>für</strong> entzündbare Stoffe (ausgenommen DK,<br />

HEL und Gasöl mit einem Flammpunkt entsprechend DIN EN 590; 1999: 55 °C) müssen<br />

besonders geschützt ausgeführt und unter anderem mit einem Batterietrennschalter<br />

ausgerüstet sein.<br />

Siehe Abschnitt 9.2.2 ADR.<br />

Um elektrostatische Aufladungen gefahrlos ableiten zu können, müssen an den <strong>für</strong><br />

Klasse 3 (mit einem Flammpunkt bis höchstens 61 °C) zugelassenen <strong>Tankfahrzeugen</strong><br />

(Fahrzeuge FL) Erdungsanschlüsse <strong>für</strong> die Verbindung der Erdungsleitung vorhanden<br />

sein. Die Erdungsanschlüsse liegen im unteren Fahrzeugbereich. Mit einer<br />

Kennzeichnung muss deutlich auf die Erdungsanschlüsse hingewiesen werden.<br />

Siehe Absatz 6.8.2.1.27 ADR.<br />

Bild 12: Erdungsanschluss am Tankfahrzeug mit Kennzeichnung, bestehend<br />

aus Lasche und Dorn <strong>für</strong> Erdungsstecker

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