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BGI 857 Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte

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3.2.2 Entladungseinrichtungen<br />

Jede Tankfahrzeugkammer hat einen Entleerungsanschluss, der entweder direkt zu<br />

einem Auslass im Armaturenschrank (Direktausläufer) oder mittels eines<br />

Sammelsystems über eine eventuell vorhandene Messeinrichtung zu einem Auslass im<br />

Armaturenschrank führt. Darüber hinaus ist ein Gaspendelanschluss vorhanden. Mit<br />

diesem werden die im Lagertank vorhandenen Dämpfe in das Tankfahrzeug gependelt<br />

und so zur Füllstelle mit zurückgenommen und nicht in die Atmosphäre abgeblasen. Als<br />

weitere Ausrüstung muss die Abfüllsicherung, die mit dem am Lagertank befindlichen<br />

Grenzwertgeber (GWG) verbunden wird, vorhanden sein. In der Regel wird sie mit dem<br />

Produkterkennungssystem kombiniert.<br />

Siehe Abschnitt 6.4.1 Absätze 1 und 7 Technische Regeln <strong>für</strong> brennbare Flüssigkeiten<br />

TRbF 30 "Füllstellen, Entleerstellen und Flugfeldbetankungsstellen".<br />

Kabel und Leitungen können Stolperstellen bilden. Sie sollten deshalb zum Beispiel mit<br />

einer auffälligen Farbgebung versehen sein. Der Armaturenschrank soll mit einer<br />

geeigneten Beleuchtung ausgestattet sein.<br />

Klappen <strong>von</strong> Armaturenschränken, die nach oben geöffnet werden, müssen so gestaltet<br />

sein, dass die geöffneten Klappen zur Vermeidung <strong>von</strong> Kopfverletzungen möglichst<br />

senkrecht stehen und dabei ausreichend sicher gehalten werden.<br />

Siehe § 22 Abs. 3 Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29).<br />

Der Armaturenschrank muss mit dem Verbotszeichen P02 "Feuer, offenes Licht und<br />

Rauchen verboten" gekennzeichnet sein; das Zeichen muss der<br />

Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am<br />

Arbeitsplatz" (BGV A8) entsprechen. Damit sollen auch an der Entleerstelle befindliche<br />

betriebsfremde Personen auf das Rauchverbot aufmerksam gemacht werden.<br />

Bild 5: Armaturenschrank. Unten links sind die quer zur Fahrtrichtung<br />

angeordneten Halterungen <strong>für</strong> die Abgabeschläuche erkennbar.<br />

Siehe § 15 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1).<br />

Bei den Lagertanks an Tankstellen handelt es sich um unterirdische Tanks. Deshalb ist<br />

die Befüllung dieser Tanks aus dem Tankfahrzeug ohne Pumpe allein durch die<br />

Schwerkraft (branchenüblich "by gravity" genannt) möglich. Die Schläuche zur<br />

Entleerung sind in den vorgesehenen Halterungen und Schlauchkästen (längs oder quer<br />

angeordnet) untergebracht. Viele Tankstellen verfügen über einen zentralen Füllschacht,<br />

der so platziert ist, dass er in der Regel mit dem Tankfahrzeug günstig erreicht werden<br />

kann. Hier genügen verhältnismäßig kurze Schläuche.

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