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BGI 857 Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte

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• Überfüllte Kammern bis zum zulässigen Füllungsgrad entleeren.<br />

Folgende Aspekte sind zu beachten:<br />

• Wenn Produkt übergelaufen ist, kann Brand- oder Explosionsgefahr bestehen.<br />

• Deshalb müssen die Fahrzeugführer benachbarter Fahrzeuge veranlasst werden, die<br />

Befüllung sofort einzustellen und bei Obenbefüllung die Domdeckel zu schließen,<br />

beziehungsweise bei Bottom-Loading die Füllarme abzukuppeln.<br />

• Auf keinen Fall dürfen Fahrzeuge ein- oder ausfahren. Beim Anlassen <strong>von</strong> Motoren<br />

können Brände oder Explosionen entstehen.<br />

2.2 Abgabe<br />

Der Abfüllvorgang muss sofort unterbrochen werden.<br />

Wenn es möglich ist, den Auslaufbereich eindämmen. Das kann geschehen durch:<br />

• Abdecken oder Abdichten <strong>von</strong> Kanalisationsöffnungen.<br />

• Sperrung <strong>von</strong> Abflussgräben beispielsweise durch einen Erdwall.<br />

• Einsatz <strong>von</strong> Ölbindemitteln.<br />

Unverzüglich Polizei/Feuerwehr verständigen.<br />

Sollte es dennoch zu einem Unfall oder Schaden beispielsweise durch das Austreten <strong>von</strong><br />

brennbaren Flüssigkeiten kommen, besteht unter Umständen eine Anzeigepflicht (Unfallund<br />

Schadensanzeige) gemäß § 18 <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsverordnung (BetrSichV). Auch<br />

können sich hieraus strafrechtliche Tatbestände nach Strafgesetzbuch (Straftaten gegen<br />

die Umwelt) ergeben.<br />

Wenn es sich um AI-/AII-Produkte wie beispielsweise Ottokraftstoff handelt, besteht<br />

durch die sofort entstehenden Dämpfe Brand- oder Explosionsgefahr, so dass zusätzlich<br />

folgende Maßnahmen erforderlich sind:<br />

• Motor und elektrische Einrichtungen abschalten.<br />

• Umgebung warnen.<br />

• Gefahrbereich absichern oder absperren.<br />

• Fahrzeugverkehr im gefährdeten Bereich möglichst verhindern.<br />

Bild 35: Aufnehmen <strong>von</strong> Produkt mit Ölbindemittel.

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