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BGI 857 Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte

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Anhang 3<br />

Gefährdungsbeurteilungen<br />

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Unternehmer<br />

• zu beurteilen, welche Gefährdungen und/oder Belastungen <strong>für</strong> seine Beschäftigten mit ihrer<br />

Arbeit verbunden sind<br />

und<br />

• zu ermitteln, welche Maßnahmen zu ihrer Abwendung erforderlich sind.<br />

Gefährdungen können <strong>von</strong> den Arbeitsabläufen, den technischen Einrichtungen und den<br />

Produkten durch gesundheitsgefährdende Wirkung ausgehen.<br />

Nachstehend werden beispielhaft Gefährdungen, die sich im Zusammenhang mit dem <strong>Betrieb</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Tankfahrzeugen</strong> ergeben können, aufgeführt. Dabei werden Möglichkeiten aufgezeigt, diese<br />

Gefährdungen abzuwenden. Einzelfallabhängig können jedoch auch andere oder weitere<br />

Möglichkeiten in Betracht kommen, so dass diese Zusammenstellung keinen Anspruch auf<br />

Vollständigkeit erheben kann.<br />

Aus einer Dokumentation müssen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten<br />

Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sein.<br />

Siehe auch § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).<br />

Die nachfolgenden als Checklisten vorgesehenen Bögen sind in fünf Spalten aufgeteilt:<br />

• In der ersten Spalte werden, bezogen auf die in § 5 ArbSchG genannten Gefährdungs- und<br />

Beanspruchungsfaktoren, mögliche Gefährdungen aufgeführt.<br />

• Die zweite Spalte weist durch Aufzählung auf mögliche verursachende Situationen oder<br />

Geräte beziehungsweise Produkte oder Probleme hin und enthält zu den Faktoren spezielle<br />

Fragen und Hinweise, die es dem Unternehmer erleichtern sollen, mögliche Gefährdungen<br />

<strong>für</strong> seinen <strong>Betrieb</strong> zu erkennen: zum Beispiel ob Beschäftigte gesundheitsschädlichem Lärm<br />

ausgesetzt sind. Hier markiert er die <strong>von</strong> ihm ermittelte Gefährdung oder das Problem.<br />

• In der dritten Spalte legt der Unternehmer fest, wie die <strong>von</strong> ihm gewählten Maßnahmen<br />

umzusetzen sind, um ermittelte Gefährdungen oder Probleme zu beseitigen. Diese<br />

Maßnahmen sind beispielhaft in der vierten Spalte zusammengefasst. Er hat außerdem die<br />

Möglichkeit, die <strong>von</strong> ihm eingeleiteten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu bewerten<br />

und gegebenenfalls weitere notwendige Maßnahmen zu veranlassen.<br />

• Die vierte Spalte enthält in der Praxis bewährte Maßnahmen, aus denen der Unternehmer<br />

die Maßnahme auswählt, die ihm geeignet erscheint, die festgestellte Gefährdung zu<br />

beseitigen oder zumindest zu minimieren, wobei er diese Maßnahme in der Spalte drei<br />

angibt. Er hat auch hier die Möglichkeit, andere als die vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

auszuwählen. Wählt er allerdings andere Maßnahmen als die, die in den Vorschriften (zum<br />

Beispiel Rechtsverordnungen zum Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, BG-<br />

Regeln oder -Informationen) genannt sind, dann ist er gehalten, abzuschätzen, ob das<br />

Risiko bei der <strong>von</strong> ihm gewählten Maßnahme kleiner oder gleich dem akzeptablen Risiko ist.<br />

Akzeptabel ist ein Risiko, wenn bei zunehmendem Schadensausmaß die Wahrscheinlichkeit<br />

des Eintretens eines Schadens immer kleiner wird.

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