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BGI 857 Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte

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3.2 Tankfahrzeuge <strong>für</strong> die Tankstellenversorgung<br />

Für die Versorgung <strong>von</strong> Tankstellen mit Otto- und Dieselkraftstoffen werden überwiegend<br />

Sattelkraftfahrzeuge eingesetzt.<br />

Bild 1: Tanksattelkraftfahrzeug <strong>für</strong> die Tankstellenversorgung.<br />

In der Regel besteht bei diesen <strong>Tankfahrzeugen</strong> eine feste Zuordnung zwischen der<br />

Sattelzugmaschine und dem Tanksattelanhänger. Eine Trennung erfolgt nur <strong>für</strong><br />

Wartungsarbeiten. Tanksattelanhänger sind – <strong>von</strong> Ausnahmen abgesehen – aus<br />

Gründen der Gewichtsersparnis so konstruiert, dass dies nur in unbeladenem Zustand<br />

vorgenommen werden darf. Deshalb muss im Bereich der Sattelstützen auch eine<br />

entsprechende Sicherheitskennzeichnung vorhanden sein (siehe Bild 2, 3). Diese kann<br />

auch aus einem Bildzeichen bestehen.<br />

Siehe § 26 Abs. 4 Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29).<br />

Bild 2 (oben) und Bild 3 (unten): Sicherheits- und Hinweiskennzeichnung <strong>für</strong> das<br />

Absatteln <strong>von</strong> Sattelanhängern – entweder als Hinweis, alternativ als<br />

Bildzeichen (nach E DIN 70006-2)

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